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Frequently Asked Questions zur Online-Bewerbung WS 2013/14

Frequently Asked Questions zur Online-Bewerbung WS 2013/14

1. Bis wann müssen die Bewerbungsunterlagen eingegangen sein?
2. Zulassungsfreier Studiengang: Muss ich auch dafür die Online-Bewerbung benutzen?
3. Dialogorientiertes Serviceverfahren (im WS 13/14 nur für Mechatronik B.Sc.): was ist das und was gilt es zu beachten?
4. Welche Fächerkombinationen sind möglich?
5. Ist es möglich, sich an einer Hochschule für mehrere Studiengänge zu bewerben?
6. An welche Adresse soll ich die Bewerbung senden?
7. Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Lehramt): welche Unterlagen muss ich zusätzlich beilegen?
8. Bewerbung für einen Master-Studiengang: welche Unterlagen muss ich zusätzlich zur Bewerbung beilegen?
9. Bewerbung in ein höheres Fachsemester oder Studiengangwechsel: muss ich den Nachweis über ein Orientierungsverfahren beilegen?
10. Muss ich mich online bewerben oder kann ich das auch in Papierform tun?
11. Was ist ein Hilfsantrag und ist es sinnvoll, diesen zu stellen?
12. Ich bin noch unter 18. Muss ich bei der Bewerbung etwas Besonderes beachten?
13. Ich möchte meine Bewerbung ändern. Was muss ich tun?
14. Wie kann ich meinen Zulassungsantrag erneut ausdrucken?
15. Muss ich bei Kombinationsstudiengängen die beglaubigte Zeugniskopie und alle Unterlagen doppelt einreichen?
16. Wie muss die amtliche Beglaubigung aussehen?
17. Wechsel der Studiengangskombination
18. Ist meine Bewerbung eingegangen? Wann kann ich meinen Bearbeitungszustand erfragen und wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
19. Die Anmeldung am Online-Portal ist fehlgeschlagen. Was kann ich tun und an wen muss ich mich wenden?
20. Bei fehlenden Unterlagen: Wie bekomme ich mitgeteilt, dass Unterlagen nicht korrekt sind bzw. noch fehlen? Kann ich Unterlagen noch nach dem Bewerbungsschluss nachreichen?
21. Wann muss ich die Semesterbeiträge bezahlen?
22. Bis wann muss ich mich eingeschrieben haben? Und wann bekomme ich die Studienbescheinigungen ausgestellt?
23. Kann ich mich für dieses Semester schon bewerben, auch wenn ich einen Dienst leisten werde? Was mache ich dann mit meinem Zulassungsbescheid?
24. Ich habe einen Zulassungsbescheid vom letzten Jahr. Habe ich dadurch bessere Chancen, zugelassen zu werden?
25. Ich bin Dienstleistende/r und habe einen Zulassungsbescheid vom letzten Jahr. Wie bewerbe ich mich?
26. Bis wann müssen das Vorpraktikum und das Orientierungspraktikum Lehramt abgeleistet werden, wenn derzeit keine Möglichkeit für ein Praktikum besteht?
27. Muss ich der Bewerbung einen Lebenslauf beilegen?
28. Bis wann muss die Exmatrikulation von einer anderen Hochschule eingegangen sein?
29. Kann ich mich sofort exmatrikulieren oder meine Einschreibung zurücknehmen, wenn ich von einer anderen Hochschule einen Zulassungsbescheid erhalten habe und wechseln möchte?


1. Bis wann müssen die Bewerbungsunterlagen eingegangen sein?


Grundständige Studiengänge
Grundsätzlich gilt für grundständige Studiengänge (d.h. Bewerbung ins 1. Fachsemester in einen Bachelor- oder Lehramtsstudiengang):

Bewerbungsschluss in das 1. Fachsemester in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung und/oder Aufnahmeprüfung:
15. Juli jeden Jahres

Bewerbungsschluss in das 1. Fachsemester in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung:
15. September jeden Jahres

Zu den Kombinationsstudiengängen: Sobald eines der beiden gewählten Studienfächer zulassungsbeschränkt ist, gilt: Bewerbung bis 15. Juli jeden Jahres!

Lesen Sie die Kurzinformationen zu den einzelnen Studiengängen gut durch und prüfen Sie Ihren Studiengang auf Extra-Termine (z.B. Sportwissenschaft und dt.-frz. Sozialwissenschaften)!

Master Studiengänge
Bewerbungsschluss: 15. Juli
Bewerbungsschluss für berufsbegleitende Master:Online-Studiengänge: 15. September

Höheres Fachsemester
Bei zulassungsbeschränkten und/oder mit Aufnahmeprüfung versehenen Studiengängen: bis zum 15. Juli, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist)
Bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen und ohne Aufnahmeprüfung: bis zum 15. Oktober

Diese Bewerbungstermine gelten für alle Studienbewerber/innen - vorgezogene Termine für sog. "Altabiturienten" gibt es an der Universität Stuttgart nicht.

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2. Zulassungsfreier Studiengang: Muss ich auch dafür die Online-Bewerbung benutzen?


Ja! Auch wenn Ihr gewählter Studiengang keine Zulassungsbeschränkung und keine Aufnahmeprüfung hat, müssen Sie die Online-Bewerbung ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Studiensekretariat schicken. In diesem Fall gilt:

Bewerbungsschluss in das 1. Fachsemester in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung: 15. September jeden Jahres

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3. Dialogorientiertes Serviceverfahren (im WS 13/14 nur für Mechatronik B.Sc.): was ist das und was gilt es zu beachten?


Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist ein bundesweites Zulassungsverfahren und wird von der Stiftung für Hochschulzulassung über die Webseite  externer Link www.hochschulstart.de koordiniert. Es soll vermeiden, dass Studienplätze frei bleiben. Die Universität Stuttgart wird dieses Jahr mit Mechatronik B.Sc. teilnehmen. Alle anderen Studienbewerber/innen betrifft dieses Verfahren nicht. Auch für das Dialogorientierte Serviceverfahren gelten die oben genannten Termine:
Bewerbungsbeginn 3. Juni und Bewerbungsschluss 15. Juli 2013, 24 Uhr

Genauere Informationen zur Bewerbung für Mechatronik B.Sc. werden voraussichtlich ab Mitte Mai veröffentlicht.

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4. Welche Fächerkombinationen sind möglich?


Nur in den Bachelor of Arts-Studiengängen (Kombinationsbachelor) und in den Lehramtsstudiengängen gibt es die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren. Die möglichen Fächerkombinationen finden Sie unter:
vor Zwei-Fach-Bachelor of Arts mit Kombinationsmöglichkeiten
vor Fächerkombinationen in den Lehramtsstudiengängen nach GymPO I

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5. Ist es möglich, sich an einer Hochschule für mehrere Studiengänge zu bewerben?


Sie können je Hochschule nur einen Antrag auf Zulassung einreichen, sich also nur einmal bewerben. Wenn mehrere Anträge von Ihnen eingehen (zum Beispiel, weil Sie Ihre Bewerbung ändern möchten), wird nur über den letzten fristgerecht eingegangenen Antrag entschieden; Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen. Es zählt nur der zuletzt eingegangene Papierantrag.
Bei zulassungsbeschränkten und/oder mit Aufnahmeprüfung versehenen Studiengängen ist es allerdings ratsam, einen Hilfsantrag zu stellen. Wenn die Möglichkeit eines Hilfsantrags besteht, werden Sie in der Online-Bewerbung automatisch darauf hingewiesen.

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6. An welche Adresse soll ich die Bewerbung senden?


Universität Stuttgart
Studiensekretariat
Keplerstr. 7
70174 Stuttgart

oder

Universität Stuttgart
Studiensekretariat
Postfach 106037
70049 Stuttgart

Bewerbungen können auch in die beiden Briefkästen am Gebäude Keplerstr. 7 (Universität Stuttgart, Campus Stadtmitte) eingeworfen werden.

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7. Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Lehramt): welche Unterlagen muss ich zusätzlich beilegen?


Dem ausgedruckten und unterschriebenen Antrag müssen Sie beilegen:

Denken Sie auch daran, dass in einigen Studiengängen ein Praktikum vor dem Studium vorgeschrieben ist!
vor Hinweise zu den Vorpraktika
vor Hinweise zum zweiwöchigen Orientierungspraktikum für Lehramtsstudierende

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8. Bewerbung für einen Master-Studiengang: welche Unterlagen muss ich zusätzlich zur Bewerbung beilegen?


Dem ausgedruckten und unterschriebenen Antrag legen Sie bitte folgende Dokumente bei:

  • Eine amtl. beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Leistungspunkten (ECTS) und Durchschnittsnote oder - wenn Sie sich noch im Prüfungsverfahren befinden - eine Leistungsübersicht mit Leistungspunkten (ECTS) und der Durchschnittsnote der bisherigen Prüfungsleistungen (bei Studierenden der Universität Stuttgart ist dies der Ausdruck "Leistungsübersicht" aus dem LSF).
  • Je nach Fach gibt es möglicherweise Ergänzungsanträge, die Sie der Bewerbung unbedingt beilegen sollten. Sie finden diese auf der Internetseite:
    vor Auswahlkriterien und Zulassungsordnungen Master-Studiengänge
  • Studienbewerber/innen, die ihren Bachelor nicht an der Universität Stuttgart absolvieren bzw. absolviert haben, legen zusätzlich bei:
    Modulbeschreibung Ihres Bachelorstudiengangs
    oder sonstige Dokumente, welche die Anforderungen aus der Zulassungsordnung belegen.

Beachten Sie unbedingt die Zulassungsordnung Ihres gewünschten Studiengangs :
vor Auswahlkriterien und Zulassungsordnung Master-Studiengänge
vor Informationen zum Zulassungsverfahren der Master-Studiengänge

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9. Bewerbung in ein höheres Fachsemester oder Studiengangwechsel: muss ich den Nachweis über ein Orientierungsverfahren beilegen?


Alle Bewerber/innen - auch Studiengang- und Hochschulortwechsler/innen - müssen ihrer Bewerbung den Nachweis über ein Orientierungsverfahren beilegen, wenn sie sich mind. in einem Fach ins 1. Fachsemester bewerben. Bewerber/innen für ein Lehramtsstudienfach müssen immer den Nachweis über ein Orientierungsverfahren beilegen. Welche Verfahren an der Universität Stuttgart akzeptiert werden, erfahren Sie über folgende Internetseite:
vor Übersicht über die Orientierungsverfahren zur Bewerbung an der Universität Stuttgart
Bewerber/innen in einen Masterstudiengang müssen kein Orientierungsverfahren nachweisen.

 

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10. Muss ich mich online bewerben oder kann ich das auch in Papierform tun?


Sowohl für die grundständigen (Bachelor, Staatsexamen, Lehramt ins 1. Fachsemester) als auch für die Master-Studiengänge müssen Sie sich online bewerben. Danach müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und mit allen erforderlichen Unterlagen beim Studiensekretariat einreichen.

Auch Bewerbungen in ein höheres Fachsemester erfolgen online. Ausnahme sind lediglich die auslaufenden Diplomstudiengänge, die nicht in der Online-Bewerbung aufgeführt sind. Auch Bewerbungen in Lehramtsstudiengänge nach der "alten" Prüfungsordnung WPO müssen den Papierantrag benutzen.
vor Bewerbung in ein höheres Fachsemester

Bei Studiengangwechsel beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der Seite:
vor Studiengangwechsel

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11. Was ist ein Hilfsantrag und ist es sinnvoll, diesen zu stellen?


Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten und/oder mit Aufnahmeprüfung versehenen Studiengang bewerben, werden Sie in der Online-Bewerbung automatisch danach gefragt, ob Sie einen Hilfsantrag stellen möchten. Dieser Hilfsantrag stellt somit Ihren "Plan B" dar für den Fall, dass Sie in Ihrem Wunsch-Studiengang eine Ablehnung erhalten sollten. Er beeinträchtigt die Bewerbung im Hauptantrag nicht. Wenn Sie also eine echte Alternative zu Ihrem Wunschfach im Hauptantrag haben, ist es sinnvoll, einen Hilfsantrag in einen zulassungsfreien Studiengang zu stellen. Bei Fragen zum Hilfsantrag können Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung wenden.

Bei Bewerbungen in einen Master-Studiengang gibt es keinen Hilfsantrag.

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12. Ich bin noch unter 18. Muss ich bei der Bewerbung etwas Besonderes beachten?


Sobald Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also ihr Abitur geschafft haben, sind Sie „zur Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums handlungsfähig“, wie es im Landeshochschulgesetz heißt, auch wenn Sie minderjährig sind. D.h. selbst wenn Sie noch unter 18 Jahre alt sind, können Sie Ihre Bewerbung unterschreiben, sich an der Universität einschreiben und Prüfungen ablegen, gleichberechtigt wie alle anderen Studierenden auch.
 

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13. Ich möchte meine Bewerbung ändern. Was muss ich tun?


  1. Grundsätzlich müssen Sie sich bei allen Änderungen erneut online bewerben. Nachträgliche Änderungen bei der bereits versandten Online-Bewerbung sind nicht mehr möglich. Sie müssen die Online-Bewerbung erneut ausfüllen und abschicken. Änderungen sind nur während des Ausfüllens im Online-Portal möglich.
  2. Sobald Sie sich erneut online bewerben, z.B. um Ihre Fächerwahl zu ändern oder falls Sie etwas falsch eingegeben hatten, müssen Sie uns auch den Papierantrag nochmals zuschicken. Es zählt nur der zuletzt eingegangene Papierantrag. Bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Papieranträge, entscheidet das Los.

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14. Wie kann ich meinen Zulassungsantrag erneut ausdrucken?


Den "Zulassungsantrag" können Sie als PDF-Antrag über unser Online-Portal unter Eingabe der Bewerbernummer und des Passwortes erneut unter der Rubrik "Anträge" abrufen und ausdrucken.

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15. Muss ich bei Kombinationsstudiengängen die beglaubigte Zeugniskopie und alle Unterlagen doppelt einreichen?


Nein, eine amtlich beglaubigte Zeugniskopie ist ausreichend.

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16. Wie muss die amtliche Beglaubigung aussehen?


Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.B. Behörden. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen: Rechtsanwälte, Vereine, Banken, Krankenkassen usw.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
a)    Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),
b)    die Unterschrift des Beglaubigenden und
c)    den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfaches Schriftsiegel genügt nicht.

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.

Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z. B.: „hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden.

Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein s. g. Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

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17. Wechsel der Studiengangskombination


Wenn Sie bereits an der Universität Stuttgart studieren und ein Studienfach Ihres Kombinationsstudienganges wechseln wollen oder Ihre bestehende Lehramtskombination mit einem „ Erweiterungsfach“ ergänzen wollen, besteht in der Online-Bewerbung die Möglichkeit für die beizubehaltenden Fächer einen Platzhalter für das beizubehaltende Fach bzw. die beizubehaltenden Fächer zu setzen.
Dieser lautet: "Bereits bestehendes Fach an der Uni-Stuttgart oder an anderer Hochschule“ .

Beispiele dazu finden Sie auf der Seite:
vor Studiengangwechsel

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18. Ist meine Bewerbung eingegangen? Wann kann ich meinen Bearbeitungszustand erfragen und wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?


Den Eingang Ihrer Bewerbung und den Bearbeitungsstand können Sie über unser Online-Portal unter Eingabe der Bewerbernummer und des Passwortes abrufen. Ihr Antrag wird zeitnah bearbeitet, genaue Aussagen sind allerdings nicht möglich.

Bei Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Auch die Bewerbung in ein höheres Fachsemester erfolgt online. Ausnahme sind nur die Diplomstudiengänge und die Lehramtsstudiengänge nach "alter" Prüfungsordnung WPO, die nicht in der Online-Bewerbung aufgeführt sind. Sollten Sie sich nicht online beworben haben, wenden Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter/innen per E-Mail.
vor Studiensekretariat

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19. Die Anmeldung am Online-Portal ist fehlgeschlagen. Was kann ich tun und an wen muss ich mich wenden?


Bitte senden Sie die Fehlermeldung per E-Mail an das Studiensekretariat.

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20. Bei fehlenden Unterlagen: Wie bekomme ich mitgeteilt, dass Unterlagen nicht korrekt sind bzw. noch fehlen? Kann ich Unterlagen noch nach dem Bewerbungsschluss nachreichen?


Eine Eingangsbestätigung über die Vollständigkeit bzw. Unvollständigkeit der Unterlagen wird nicht versandt. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen können Sie über das Online-Portal abfragen. Nach dem Bewerbungsschluss eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.

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21. Wann muss ich die Semesterbeiträge bezahlen?


Bei der Einschreibung an der Universität.
vor Informationen zur Einschreibung

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22. Bis wann muss ich mich eingeschrieben haben? Und wann bekomme ich die Studienbescheinigungen ausgestellt?


Der Einschreibetermin wird im Zulassungsbescheid angegeben. Die Studienbescheinigungen werden zusammen mit Ihrem Studienausweis nach der Einschreibung versandt.

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23. Kann ich mich für dieses Semester schon bewerben, auch wenn ich einen Dienst leisten werde? Was mache ich dann mit meinem Zulassungsbescheid?


Ja, eine Bewerbung ist bereits in diesem Semester möglich und auch durchaus sinnvoll.
Wenn Sie den Zulassungsbescheid für Ihren Studienplatz erhalten haben, können Sie in den zwei auf das Dienstende folgenden Bewerbungszeiträumen für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerber/innen zugelassen werden. Sie müssen den Zulassungsbescheid gut aufbewahren und diesen dann in Kopie zusammen mit einer Dienstbescheinigung Ihrer Bewerbung beilegen.
vor Informationen zur Vorwegzulassung

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24. Ich habe einen Zulassungsbescheid vom letzten Jahr. Habe ich dadurch bessere Chancen, zugelassen zu werden?


Nein! Es sei denn Sie haben einen Dienst abgeleistet und erfüllen die Voraussetzungen der "bevorzugten Zulassung".
vor Informationen zur Vorwegzulassung

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25. Ich bin Dienstleistende/r und habe einen Zulassungsbescheid vom letzten Jahr. Wie bewerbe ich mich?


Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, dann können Sie in den zwei auf das Dienstende folgenden Bewerbungszeiträumen für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerber/innen zugelassen werden.

Bewerben Sie sich erneut innerhalb der Bewerbungsfrist über unser Online-Portal, drucken Sie den Antrag auf Zulassung aus, unterschreiben ihn und legen diesem Antrag/diesen Anträgen eine Kopie Ihres Zulassungsbescheids vom letzten Jahr, die Dienstbescheinigung sowie die noch erforderlichen Unterlagen und Nachweise bei. Dann reichen Sie diese bei uns im Studiensekretariat der Universität Stuttgart ein. 
vor Informationen zur Vorwegzulassung

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26. Bis wann müssen das Vorpraktikum und das Orientierungspraktikum Lehramt abgeleistet werden, wenn derzeit keine Möglichkeit für ein Praktikum besteht?


Vorpraktikum
Der Nachweis über ein Vorpraktikum muss entweder zur Einschreibung oder zum Vorlesungsbeginn beim Praktikantenamt vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann das Praktikum auch bis zu einem späteren Zeitpunkt absolviert werden. Über die genauen Praktikumsregelungen informieren Sie sich bitte über die Informationsseiten Ihres Studiengangs:
vor Studienangebot mit den Kurzinformationen zu den einzelnen Studiengängen

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihr Vorpraktikum vor Studienbeginn abzuleisten bzw. einen Praktikumsplatz zu finden, wenden Sie sich bitte unbedingt an das für Ihren Studiengang zuständige Praktikantenamt:
vor Praktikantenämter

Orientierungspraktikum für Lehramtsbewerber/innen
Der Nachweis eines zweiwöchigen Orientierungspraktikums sollte bereits dem Antrag auf Zulassung zum Studium beigelegt werden. Er ist spätestens bis zum Beginn des dritten Studiensemesters beim Studiensekretariat einzureichen.
Bewerber/innen in ein höheres Fachsemester Lehramt und Studiengangwechsler Lehramt lesen dazu bitte unbedingt folgende Hinweise:
vor Leitfaden zum Lehramtsstudium (GymPO I)

vor Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum externer Link Orientierungspraktikum
vor Von der Schule auszufüllende externer Link Bescheinigung zur Vorlage bei der Universität (pdf iconpdf) 

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27. Muss ich der Bewerbung einen Lebenslauf beilegen?


Sie müssen der Bewerbung nur dann einen Lebenslauf beifügen, wenn er ausdrücklich gefordert wurde. Dies erfahren Sie aus den Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen zu Ihrem gewählten Studiengang:

 

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28. Bis wann muss die Exmatrikulation von einer anderen Hochschule eingegangen sein?


Die Exmatrikulation von der anderen Hochschule muss mit der Einschreibung eingereicht werden.
 

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29. Kann ich mich sofort exmatrikulieren oder meine Einschreibung zurücknehmen, wenn ich von einer anderen Hochschule einen Zulassungsbescheid erhalten habe und wechseln möchte?


Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zur:
vor Aufhebung der Einschreibung/Immatrikulation bzw. zur
vor Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung

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