Leitfaden - Bewerbung und Bewerbungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
- Bewerbergruppen und Bewerbungsunterlagen
- Fächerkombinationen und Studienabschlüsse
- Bewerbungstermine und -fristen
- Hochschulzugangs-Berechtigung
- Dienstleistende
- Zweitstudium
- Auswahlverfahren und NC
- Sporteingangsprüfung
- Lehramt: Orientierungstest und -praktikum
- Orientierungsverfahren
- Sprachvoraussetzungen
- (Vor-) Praktika
- Ansprechpartner bei weiteren Fragen
9. Lehramt: Orientierungstest und -praktikum
Lehrer-Orientierungstest
Seit 01.09.2010 gilt eine neue Lehramtsprüfungsordnung. In dieser ist festgelegt, dass
Studienbewerber/innen einen Lehrer-Orientierungstest ablegen müssen. Die Bescheinigung über den
Lehrer-Orientierungstest müssen Sie
unbedingt Ihren ausgedruckten Bewerbungsunterlagen beilegen und dem
Studiensekretariat zuschicken! Sie finden den Selbsterkundungstest und Informationen dazu
unter:
Lehramtsstudium: Selbsttest und Informationen
Studienbewerber/innen für einen Lehramtsstudiengang müssen
nur den Nachweis des Lehrer-Orientierungstests beilegen, nicht auch noch den
Nachweis über das Orientierungsverfahren! Der cct ist auch von Studiengangwechslern im Lehramt und
für Bewerber/innen in ein höheres Fachsemester im Lehramt nachzuweisen.
Orientierungspraktikum
In der neuen Lehramtsprüfungsordnung ist ebenfalls vorgeschrieben, dass Studienbewerber/innen für einen Lehramtsstudiengang ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule absolvieren müssen. Dieses Praktikum muss spätestens zu Beginn des 3. Semesters beim Studiensekretariat nachgewiesen werden. Die Schule, die der Praktikant selbst besucht hat, ist ausgeschlossen!
Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum
Orientierungspraktikum
Von der
Schule auszufüllende
Bescheinigung zur Vorlage bei der Universität (
pdf)
Leitfaden zum
Lehramtsstudium (GymPO I) mit weiteren Hinweisen zum Orientierungspraktikum
« Sporteingangsprüfung (8) |
Seite 9
| Orientierungsverfahren (10) »
