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Leitfaden - Bewerbung und Bewerbungsverfahren

9. Lehramt: Orientierungstest und -praktikum

Lehrer-Orientierungstest

Seit 01.09.2010 gilt eine neue Lehramtsprüfungsordnung. In dieser ist festgelegt, dass Studienbewerber/innen einen Lehrer-Orientierungstest ablegen müssen. Die Bescheinigung über den Lehrer-Orientierungstest müssen Sie unbedingt Ihren ausgedruckten Bewerbungsunterlagen beilegen und dem Studiensekretariat zuschicken! Sie finden den Selbsterkundungstest und Informationen dazu unter: 
vor externer Link Lehramtsstudium: Selbsttest und Informationen
Studienbewerber/innen für einen Lehramtsstudiengang müssen nur den Nachweis des Lehrer-Orientierungstests beilegen, nicht auch noch den Nachweis über das Orientierungsverfahren! Der cct ist auch von Studiengangwechslern im Lehramt und für Bewerber/innen in ein höheres Fachsemester im Lehramt nachzuweisen.

Orientierungspraktikum

In der neuen Lehramtsprüfungsordnung ist ebenfalls vorgeschrieben, dass Studienbewerber/innen für einen Lehramtsstudiengang ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule absolvieren müssen. Dieses Praktikum muss spätestens zu Beginn des 3. Semesters beim Studiensekretariat nachgewiesen werden. Die Schule, die der Praktikant selbst besucht hat, ist ausgeschlossen!

vor Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum externer Link Orientierungspraktikum
vor Von der Schule auszufüllende externer Link Bescheinigung zur Vorlage bei der Universität (pdf iconpdf)
vor Leitfaden zum Lehramtsstudium (GymPO I) mit weiteren Hinweisen zum Orientierungspraktikum



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