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Leitfaden - Bewerbung und Bewerbungsverfahren

4. Hochschulzugangs-Berechtigung

Es gibt verschiedene Arten von Zeugnissen, die Sie für ein Studium an der Universität Stuttgart berechtigen:

1. Deutsche und Bildungsinländer/innen 

  • Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife - Berechtigung für alle Studienfächer 
  • Abgeschlossenes Studium an einer staatlichen oder staatl. anerkannten Fachhochschule bzw. Pädagogischen Hochschule - Berechtigung für alle Studienfächer. Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden die zuständigen Prüfungsausschüsse nach erfolgter Bewerbung. 
  • Fachgebundene Hochschulreife / gleichwertiger Abschluss - Berechtigung nur für die im Zeugnis ausdrücklich aufgeführten Studiengänge (in Zweifelsfällen entscheidet die Universität)
  • Ausländische Reifezeugnisse sowie das Internationale Baccalaureat von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit (auch wenn eine weitere Staatsangehörigkeit besteht - sog. "Doppelstaatler/-innen") müssen durch die entsprechende Schulbehörde Ihres Bundeslandes anerkannt werden. In Baden-Württemberg ist dafür das Regierungspräsidium in Stuttgart zuständig. 
    vor Weitere Informationen 

2. EU-Bürger und EU-Bürgerinnen
Schulabschlusszeugnisse von Bewerber/innen aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bewertet die Universität auf der Grundlage der Empfehlungen der "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Für die Zulassung müssen Sie mindestens die gleichen Bedingungen erfüllen wie für die Aufnahme eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums in Ihrem Heimatland. Sofern im jeweiligen Heimatland eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung vorgeschrieben ist, muss diese auch bei der Bewerbung an der Universität Stuttgart vorliegen.
Die Unterrichtssprache in den Studiengängen an der Universität Stuttgart, mit Ausnahme der internationalen und der englischsprachigen Master-Studiengänge, ist Deutsch. Bewerber/innen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, können ein Studium nur beginnen, wenn ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen wurden. Die Deutschkenntnisse müssen - außer bei Zeugnissen aus Österreich, der deutschsprachigen Schweiz und Luxemburg - durch den bestandenen Test für Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) - Stufe 4 in allen Teilen - oder eine gleichwertige Prüfung nachgewiesen werden (s. Deutschkenntnisse).
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung die gleichen Formulare wie Deutsche und Bildungsinländer.
  
3. Bürgerinnen und Bürger aus Konventionsländern
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4. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten und Staatenlose
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5. Hochschulzugang ohne Abitur
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