Leitfaden - Bewerbung und Bewerbungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
- Bewerbergruppen und Bewerbungsunterlagen
- Fächerkombinationen und Studienabschlüsse
- Bewerbungstermine und -fristen
- Hochschulzugangs-Berechtigung
- Dienstleistende
- Zweitstudium
- Auswahlverfahren und NC
- Sporteingangsprüfung
- Lehramt: Orientierungstest und -praktikum
- Orientierungsverfahren
- Sprachvoraussetzungen
- (Vor-) Praktika
- Ansprechpartner bei weiteren Fragen
4. Hochschulzugangs-Berechtigung
Es gibt verschiedene Arten von Zeugnissen, die Sie für ein Studium an der Universität Stuttgart berechtigen:
1. Deutsche und Bildungsinländer/innen
- Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife - Berechtigung für alle Studienfächer
- Abgeschlossenes Studium an einer staatlichen oder staatl. anerkannten Fachhochschule bzw. Pädagogischen Hochschule - Berechtigung für alle Studienfächer. Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden die zuständigen Prüfungsausschüsse nach erfolgter Bewerbung.
- Fachgebundene Hochschulreife / gleichwertiger Abschluss - Berechtigung nur für die im Zeugnis ausdrücklich aufgeführten Studiengänge (in Zweifelsfällen entscheidet die Universität)
- Ausländische Reifezeugnisse sowie das Internationale Baccalaureat von Studienbewerberinnen und
Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit (auch wenn eine weitere Staatsangehörigkeit
besteht - sog. "Doppelstaatler/-innen") müssen durch die entsprechende Schulbehörde Ihres
Bundeslandes anerkannt werden. In Baden-Württemberg ist dafür das Regierungspräsidium in Stuttgart
zuständig.
Weitere
Informationen
2. EU-Bürger und EU-Bürgerinnen
Schulabschlusszeugnisse von Bewerber/innen aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Island,
Liechtenstein und Norwegen bewertet die Universität auf der Grundlage der Empfehlungen der
"Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Für
die Zulassung müssen Sie mindestens die gleichen Bedingungen erfüllen wie für die Aufnahme eines
wissenschaftlichen Hochschulstudiums in Ihrem Heimatland. Sofern im jeweiligen Heimatland eine
bestandene Hochschulaufnahmeprüfung vorgeschrieben ist, muss diese auch bei der Bewerbung an der
Universität Stuttgart vorliegen.
Die Unterrichtssprache in den Studiengängen an der Universität Stuttgart, mit Ausnahme der
internationalen und der englischsprachigen Master-Studiengänge, ist Deutsch. Bewerber/innen aus den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben,
können ein Studium nur beginnen, wenn ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen wurden. Die
Deutschkenntnisse müssen - außer bei Zeugnissen aus Österreich, der deutschsprachigen Schweiz und
Luxemburg - durch den bestandenen Test für Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) - Stufe 4 in allen
Teilen - oder eine gleichwertige Prüfung nachgewiesen werden (s.
Deutschkenntnisse).
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung die gleichen Formulare wie
Deutsche und Bildungsinländer.
3. Bürgerinnen und Bürger aus Konventionsländern
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Informationen
4. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten und Staatenlose
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Informationen
5. Hochschulzugang ohne Abitur
Weitere Informationen
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