Leitfaden - Bewerbung und Bewerbungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
- Bewerbergruppen und Bewerbungsunterlagen
- Fächerkombinationen und Studienabschlüsse
- Bewerbungstermine und -fristen
- Hochschulzugangs-Berechtigung
- Dienstleistende
- Zweitstudium
- Auswahlverfahren und NC
- Sporteingangsprüfung
- Lehramt: Orientierungstest und -praktikum
- Orientierungsverfahren
- Sprachvoraussetzungen
- (Vor-) Praktika
- Ansprechpartner bei weiteren Fragen
12. (Vor-) Praktika
In vielen an der Universität Stuttgart angebotenen Studiengänge wird ein Praktikum verlangt. In einigen Studiengängen muss ein Teil der vorgeschriebenen Gesamtpraxis bereits als Vorpraktikum absolviert worden sein.
Praktika in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften
In den meisten
Bachelor of Science-Studiengängen ist ein Vorpraktikum vorgeschrieben. Der
Nachweis muss entweder zur Einschreibung oder zum Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. In
Ausnahmefällen kann das Praktikum auch bis zu einem späteren Zeitpunkt absolviert werden.
Folgende B.Sc. Studiengänge schreiben ein Vorpraktikum vor: Bauingenieurwesen, Erneuerbare
Energien, Fahrzeug- und Motorentechnik, Immobilientechnik und -wirtschaft, Luft- und
Raumfahrttechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Technologiemanagement, Technikpädagogik und
Verfahrenstechnik.
Detailliertere Hinweise zu den Praktika finden Sie in den Kurz-Informationen zu den einzelnen
Studiengängen.
Kurz-Informationen
Für die meisten dieser Studiengänge, die ein Praktikum vorschreiben, gibt es ein
Praktikantenamt. Diese vermitteln keine Praktikantenstellen, geben aber Hilfestellung bei der Wahl
und zum Inhalt des Praktikums. Das Praktikantenamt ist auch der richtige Ansprechpartner für
eventuelle Fristverlängerungen, sollten Sie ihr Praktikum nicht vor Studienbeginn absolvieren
können. Den Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum legen Sie ebenfalls beim Praktikantenamt
vor.
Die genauen Regelungen und Anforderungen sind in den Praktikantenrichtlinien festgeschrieben.
Hier steht alles, was Sie zum Praktikum wissen müssen. Da sich bei den Fächern, die Praktika
fordern, und auch bei den Praktikumsrichtlinien Änderungen ergeben können, informieren Sie sich
bitte über den jeweils aktuellen Stand im Internet.
Praktikantenamt
Praktikantenrichtlinien
Praktika in Lehramtsstudiengängen
Seit 01.09.2010 gilt eine neue Lehramtsprüfungsordnung, in der vorgeschrieben ist, dass Studienbewerber/innen für einen Lehramtsstudiengang ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule absolvieren müssen. Dieses Praktikum muss spätestens zu Beginn des 3. Semesters nachgewiesen werden. Die Schule, die der Praktikant selbst besucht hat, ist ausgeschlossen! Das Praxissemester (13 Wochen) wird in der Regel im fünften Fachsemester durchgeführt. Zukünftige Lehrerinnen und Lehrer müssen zudem ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum ableisten.
Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum
Orientierungspraktikum
Von der
Schule auszufüllende
Bescheinigung zur Vorlage
bei der Universität (
pdf)
Leitfaden zum
Lehramtsstudium (GymPO I) mit weiteren Informationen zum Orientierungspraktikum
Praktika in den Bachelor of Arts-Studiengängen
Im Bereich der sogenannten Schlüsselqualifikationen, der in jedem Bachelor of Arts-Studiengang
zum Pflichtprogramm gehört, kann in zahlreichen Studiengängen ein Teil der Leistungspunkte über ein
Praktikum erworben werden. Es gibt sogar einzelne Studiengänge, die ein Pflicht-Praktikum
vorschreiben. Das Nähere wird durch die Prüfungsordnung des jeweiligen Hauptfachs geregelt. Ob
vorgeschrieben oder nicht:
Praktika werden generell empfohlen!
Studierende der geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengänge (unabhängig davon, ob sie
auf Bachelor, Magister oder Lehramt studieren) haben die Möglichkeit, sich in allen Fragen rund um
ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum beraten zu lassen bei:
STUDIUM – PRAKTIKUM – BERUF / Beratung für Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Zentralen Studienberatung.
STUDIUM – PRAKTIKUM – BERUF bietet Einzeltermine, Offene Sprechstunden und Telefonsprechzeiten,
daneben auch Workshops und Informationsveranstaltungen an. Sie finden dort auch das aktuelle
Praktikumsangebot.
Die formale Anerkennung des Praktikums in den B.A.- Studiengängen muss durch den jeweiligen
Prüfungsausschuss erfolgen.
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