Direkt zu

zur Startseite

Leitfaden - Bewerbung und Bewerbungsverfahren

12. (Vor-) Praktika

In vielen an der Universität Stuttgart angebotenen Studiengänge wird ein Praktikum verlangt. In einigen Studiengängen muss ein Teil der vorgeschriebenen Gesamtpraxis bereits als Vorpraktikum absolviert worden sein. 

Praktika in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften

In den meisten Bachelor of Science-Studiengängen ist ein Vorpraktikum vorgeschrieben. Der Nachweis muss entweder zur Einschreibung oder zum Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann das Praktikum auch bis zu einem späteren Zeitpunkt absolviert werden.
Folgende B.Sc. Studiengänge schreiben ein Vorpraktikum vor: Bauingenieurwesen, Erneuerbare Energien, Fahrzeug- und Motorentechnik, Immobilientechnik und -wirtschaft, Luft- und Raumfahrttechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Technologiemanagement, Technikpädagogik und Verfahrenstechnik.

Detailliertere Hinweise zu den Praktika finden Sie in den Kurz-Informationen zu den einzelnen Studiengängen.
vor Kurz-Informationen

Für die meisten dieser Studiengänge, die ein Praktikum vorschreiben, gibt es ein Praktikantenamt. Diese vermitteln keine Praktikantenstellen, geben aber Hilfestellung bei der Wahl und zum Inhalt des Praktikums. Das Praktikantenamt ist auch der richtige Ansprechpartner für eventuelle Fristverlängerungen, sollten Sie ihr Praktikum nicht vor Studienbeginn absolvieren können. Den Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum legen Sie ebenfalls beim Praktikantenamt vor.
Die genauen Regelungen und Anforderungen sind in den Praktikantenrichtlinien festgeschrieben. Hier steht alles, was Sie zum Praktikum wissen müssen. Da sich bei den Fächern, die Praktika fordern, und auch bei den Praktikumsrichtlinien Änderungen ergeben können, informieren Sie sich bitte über den jeweils aktuellen Stand im Internet. 
vor Praktikantenamt
vor Praktikantenrichtlinien
 


Praktika in Lehramtsstudiengängen

Seit 01.09.2010 gilt eine neue Lehramtsprüfungsordnung, in der vorgeschrieben ist, dass Studienbewerber/innen für einen Lehramtsstudiengang ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule absolvieren müssen. Dieses Praktikum muss spätestens zu Beginn des 3. Semesters nachgewiesen werden. Die Schule, die der Praktikant selbst besucht hat, ist ausgeschlossen! Das Praxissemester (13 Wochen) wird in der Regel im fünften Fachsemester durchgeführt. Zukünftige Lehrerinnen und Lehrer müssen zudem ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum ableisten. 

vor Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum externer Link Orientierungspraktikum
vor Von der Schule auszufüllende externer Link Bescheinigung zur Vorlage bei der Universität (pdf iconpdf)
vor Leitfaden zum Lehramtsstudium (GymPO I) mit weiteren Informationen zum Orientierungspraktikum


Praktika in den Bachelor of Arts-Studiengängen

Im Bereich der sogenannten Schlüsselqualifikationen, der in jedem Bachelor of Arts-Studiengang zum Pflichtprogramm gehört, kann in zahlreichen Studiengängen ein Teil der Leistungspunkte über ein Praktikum erworben werden. Es gibt sogar einzelne Studiengänge, die ein Pflicht-Praktikum vorschreiben. Das Nähere wird durch die Prüfungsordnung des jeweiligen Hauptfachs geregelt. Ob vorgeschrieben oder nicht: Praktika werden generell empfohlen!
Studierende der geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengänge (unabhängig davon, ob sie auf Bachelor, Magister oder Lehramt studieren) haben die Möglichkeit, sich in allen Fragen rund um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum beraten zu lassen bei:

STUDIUM – PRAKTIKUM – BERUF / Beratung für Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Zentralen Studienberatung.

STUDIUM – PRAKTIKUM – BERUF bietet Einzeltermine, Offene Sprechstunden und Telefonsprechzeiten, daneben auch Workshops und Informationsveranstaltungen an. Sie finden dort auch das aktuelle Praktikumsangebot.
Die formale Anerkennung des Praktikums in den B.A.- Studiengängen muss durch den jeweiligen Prüfungsausschuss erfolgen.



« Sprachvoraussetzungen (11) | Seite 12 | Ansprechpartner bei weiteren Fragen (13) »