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Leitfaden - Bewerbung und Bewerbungsverfahren

1. Bewerbergruppen und Bewerbungsunterlagen

1. Deutsche, andere EU-Bürger/innen und ausländische Studienbewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer/innen)

Deutsche, andere EU-Bürger/innen sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bewerben sich ebenso wie Bildungsinländer/innen für alle Studiengänge direkt an der Universität Stuttgart. Dafür steht ein Bewerbungsserver für die Online-Bewerbung zur Verfügung. Diese Online-Bewerbung gilt für die grundständigen Studiengänge (Bachelor, Lehramt und Staatsexamen), für die deutschsprachigen Master-Studiengänge und auch für Bewerbungen ins höhere Fachsemester. Nach der Dateneingabe muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit dem Abi-Zeugnis an das Studiensekretariat geschickt werden (beglaubigte Kopie). Außerdem müssen Sie für die Bewerbung in einen grundständigen Studiengang (Bachelor und Lehramt) zusätzlich einen Nachweis über ein Orientierungsverfahren bzw. bei Lehramt über den Lehrerorientierungstest beilegen müssen.

In Studiengängen mit einer Aufnahmeprüfung oder Zulassungsbeschränkung (Hochschulauswahlverfahren) können bzw. müssen Sie Ihrer Bewerbung zudem bestimmte Nachweise beilegen, diese erfahren Sie auf der Seite:
vor Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge

Welche Zusatzunterlagen oder evtl. Ergänzungsanträge Sie bei der Bewerbung in einen Master-Studiengang beilegen müssen, erfahren Sie über:
vor Informationen und Auswahlkriterien Master-Studiengänge
Lesen Sie diese Seiten und die Zulassungssatzungen unbedingt durch!

Sie können sich nur für einen Studiengang bewerben. Bei zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengängen empfiehlt sich ein Hilfsantrag, nach dem Sie im Online-Verfahren automatisch gefragt werden.

WICHTIG: Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!

vor Bewerbung und Zulassung
Über diese Informationsseiten finden Sie alle Bewerbungsinformationen, - unterlagen und den Zugang zur Online-Bewerbung. 

Deutschkenntnisse für EU-Bürger/innen:
Die Unterrichtssprache in den Studiengängen an der Universität Stuttgart, mit Ausnahme der internationalen und der englischsprachigen Master-Studiengänge, ist Deutsch. Bewerber/innen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, können ein Studium nur beginnen, wenn ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen wurden. Über notwendige Deutschkenntnisse, die jeweiligen Nachweise und die Befreiungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte über die Seite Deutschkenntnisse für ausländische Studienbewerber/innen


2. Ausländische Bewerber/innen (nicht EU) 

Ausländische Studienbewerber/innen, die weder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes noch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich mit dem Zulassungsantrag für ausländische Studienbewerber/innen direkt an der Universität Stuttgart. Sie erhalten die Zulassungsanträge, nähere Informationen zu den speziellen Zugangskriterien für Ihr Land und andere spezielle Bedingungen auf unseren Informationsseiten für ausländische Studienbewerber/innen. Falls für den angestrebten Studiengang Auswahlverfahren durchgeführt werden, müssen Nicht EU-Staatsangehörige nur an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Die Kriterien und erforderlichen Nachweise erfahren Sie auf der Seite
vor Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat für Ausländer/innen.

vor Informationsseiten für Ausländische Studienbewerber/innen

Deutschkenntnisse für ausländische Studienbewerber/innen
Die Unterrichtssprache an der Universität Stuttgart ist Deutsch, ausgenommen sind die internationalen und die englischsprachigen Master-Programme. Für ein erfolgreiches Studium sind daher gute Deutschkenntnisse unbedingt notwendig. Die Universität verlangt von allen Studienbe­werbern den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Über notwendige Deutschkenntnisse, die jeweiligen Nachweise und die Befreiungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte über die Seite Deutschkenntnisse für ausländische Studienbewerber/innen



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