Leitfaden - Bewerbung und Bewerbungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
- Bewerbergruppen und Bewerbungsunterlagen
- Fächerkombinationen und Studienabschlüsse
- Bewerbungstermine und -fristen
- Hochschulzugangs-Berechtigung
- Dienstleistende
- Zweitstudium
- Auswahlverfahren und NC
- Sporteingangsprüfung
- Lehramt: Orientierungstest und -praktikum
- Orientierungsverfahren
- Sprachvoraussetzungen
- (Vor-) Praktika
- Ansprechpartner bei weiteren Fragen
1. Bewerbergruppen und Bewerbungsunterlagen
1. Deutsche, andere EU-Bürger/innen und ausländische Studienbewerber/innen mit
deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer/innen)
Deutsche, andere EU-Bürger/innen sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bewerben sich ebenso wie Bildungsinländer/innen für alle Studiengänge direkt an der Universität Stuttgart. Dafür steht ein Bewerbungsserver für die Online-Bewerbung zur Verfügung. Diese Online-Bewerbung gilt für die grundständigen Studiengänge (Bachelor, Lehramt und Staatsexamen), für die deutschsprachigen Master-Studiengänge und auch für Bewerbungen ins höhere Fachsemester. Nach der Dateneingabe muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit dem Abi-Zeugnis an das Studiensekretariat geschickt werden (beglaubigte Kopie). Außerdem müssen Sie für die Bewerbung in einen grundständigen Studiengang (Bachelor und Lehramt) zusätzlich einen Nachweis über ein Orientierungsverfahren bzw. bei Lehramt über den Lehrerorientierungstest beilegen müssen.
In Studiengängen mit einer Aufnahmeprüfung oder Zulassungsbeschränkung
(Hochschulauswahlverfahren) können bzw. müssen Sie Ihrer Bewerbung zudem bestimmte Nachweise
beilegen, diese erfahren Sie auf der Seite:
Auswahlkriterien und
Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge
Welche Zusatzunterlagen oder evtl. Ergänzungsanträge Sie bei der Bewerbung in einen
Master-Studiengang beilegen müssen, erfahren Sie über:
Informationen und
Auswahlkriterien Master-Studiengänge
Lesen Sie diese Seiten und die Zulassungssatzungen unbedingt durch!
Sie können sich nur für einen Studiengang bewerben. Bei zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengängen empfiehlt sich ein Hilfsantrag, nach dem Sie im Online-Verfahren automatisch gefragt werden.
WICHTIG: Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
Bewerbung und Zulassung
Über diese Informationsseiten finden Sie alle Bewerbungsinformationen, - unterlagen und
den Zugang zur Online-Bewerbung.
Deutschkenntnisse für EU-Bürger/innen:
Die Unterrichtssprache in den Studiengängen an der Universität Stuttgart, mit Ausnahme der
internationalen und der englischsprachigen Master-Studiengänge, ist Deutsch. Bewerber/innen aus den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben,
können ein Studium nur beginnen, wenn ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen wurden. Über
notwendige Deutschkenntnisse, die jeweiligen Nachweise und die
Befreiungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte über die Seite
Deutschkenntnisse für
ausländische Studienbewerber/innen.
2. Ausländische Bewerber/innen (nicht EU)
Ausländische Studienbewerber/innen, die weder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes noch eine
deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich mit dem Zulassungsantrag für
ausländische Studienbewerber/innen direkt an der Universität Stuttgart. Sie erhalten die
Zulassungsanträge, nähere Informationen zu den speziellen Zugangskriterien für Ihr Land und
andere spezielle Bedingungen auf unseren Informationsseiten für ausländische
Studienbewerber/innen. Falls für den angestrebten Studiengang Auswahlverfahren durchgeführt werden,
müssen Nicht EU-Staatsangehörige nur an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Die Kriterien und
erforderlichen Nachweise erfahren Sie auf der Seite
Auswahlkriterien und
Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat für Ausländer/innen.
Informationsseiten für
Ausländische Studienbewerber/innen
Deutschkenntnisse für ausländische Studienbewerber/innen
Die Unterrichtssprache an der Universität Stuttgart ist Deutsch, ausgenommen sind die
internationalen und die englischsprachigen Master-Programme. Für ein erfolgreiches Studium sind
daher gute Deutschkenntnisse unbedingt notwendig. Die Universität verlangt von allen
Studienbewerbern den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Über notwendige Deutschkenntnisse,
die jeweiligen Nachweise und die Befreiungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte über die
Seite
Deutschkenntnisse für
ausländische Studienbewerber/innen.
Seite 1
| Fächerkombinationen und Studienabschlüsse (2) »
