Ausländische Studienbewerber/innen: Bewerbung und Zulassung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren
Besondere Zulassungsvoraussetzungen in grundständigen Studiengängen
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren
EU-Bürger/innen und Bildungsinländer/innen bewerben sich für alle Studiengänge (mit Ausnahme
der Internationale Masterstudiengänge) mit den Bewerbungsunterlagen für Deutsche. Ab Juni wird dazu
ein Bewerbungsserver für die Online-Bewerbung freigeschaltet.
Bewerbung und Zulassung
Ausländische Studienbewerber/innen, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben,
bewerben sich mit dem Zulassungsantrag für ausländische Studienbewerber/innen direkt an der
Universität Stuttgart.
Zulassungsantrag für
ausländische Studienbewerber/innen
Den Zulassungsantrag für ausländische Studienbewerber/innen können Sie auch beim zuständigen Studiensekretariat
Universität Stuttgart, Studiensekretariat für Ausländer/innen
Geschwister-Scholl-Str. 24B, 70174 Stuttgart
schriftlich anfordern. Bitte legen Sie einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten (2 internationale Postantwortscheine (Coupon-Réponse International)) Rückumschlag (DIN C4) bei!
Der Bewerbungsschluss für die an der Universität Stuttgart angebotenen deutschsprachigen Studiengänge ist für deutsche und ausländische Bewerber/innen der
-
15. Juli eines Jahres zum Wintersemester und der
- 15. Januar eines Jahres für das Sommersemester.
Beachten Sie bitte, dass für die Master-Studiengänge - insbesondere für die internationalen Master-Programme - besondere Zulassungsbedingungen und andere Bewerbungstermine gelten können (s. unten). Die besonderen Bestimmungen sind in den Studienfachtabellen und in den Kurzinformationen zu den einzelnen Studiengängen angegeben.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen in grundständigen Studiengängen
In manchen Studiengängen gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen, die Sie den Studienfachtabellen und den Kurzinformationen zu den einzelnen Studiengängen entnehmen können:
Grundständige Studiengänge (
pdf) mit Zulassungsbeschränkungen und Aufnahmekriterien
Studienangebot an der Universität
Stuttgart
Sprachvoraussetzungen und Praktika
In einigen Studiengängen ist es notwendig oder sinnvoll, vor der Zulassung Praktika absolviert oder zusätzliche Sprachkenntnisse erworben zu haben. Bitte informieren Sie sich über Sprachvoraussetzungen oder Pflichtpraktika über die Kurzinformationen der einzelnen Studienfächern. Auch über die oben genannten Studienfachtabellen können Sie sich über diese Voraussetzungen informieren.
Zulassungsbeschränkungen
In den meisten Studiengängen an der Universität Stuttgart bestehen Zulassungsbeschränkungen (Kennzeichen Z in der Studienfachtabelle). Das bedeutet: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen in diesem Studiengang. Für ausländische Studienbewerber stehen jeweils 8-10% der Studienplätze zur Verfügung. Diese werden überwiegend nach Ihrer Qualifikation - nachgewiesen durch Schulabschlusszeugnis und Noten aus dem bereits abgelegten Studium - vergeben.
Generelle Informationen zum
Hochschulauswahlverfahren
Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren)
In einigen Studiengängen an der Universität Stuttgart wird eine Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren) verlangt (Kennzeichen A in der Studienfachtabelle). Das Verfahren soll die besondere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang feststellen. Wer die dafür festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt, nimmt nicht am Zulassungsverfahren teil. Alle Bewerber/innen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Zeugnisherkunftsland - müssen an diesem Verfahren teilnehmen.
Diese Aufnahmeprüfung nach § 58 Abs.5 bzw. § 60 Abs.2 Landeshochschulgesetz (LHG) ist nicht immer eine echte Prüfung! Sie ist ein Auswahlverfahren, das je nach Fach unterschiedlich gestaltet wird. Diese Verfahren reichen von der Bewertung von schriftlich eingereichten Unterlagen (schulische und außerschulische Leistungen und Qualifikationen, berufspraktische Erfahrungen) über Studierfähigkeitstests bis zu Auswahlgesprächen. Nach welchen Kriterien der von Ihnen gewählte Studiengang ausgewählt wird bzw. welches Verfahren er durchführt, erfahren Sie aus den jeweiligen Zusatzanträgen zu den Studiengängen.
In manchen Studiengängen (s.a. Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen) kann bei Anrechnung ausreichender Studienleistungen - in der Regel die Vor- oder Zwischenprüfung - auf das Eignungsfeststellungsverfahren verzichtet werden. Da die Anerkennung von Studienleistungen erst nach der Bewerbung erfolgt, sollten Sie auf jeden Fall die entsprechenden Unterlagen/Nachweise abgeben und an möglichen Tests teilnehmen (Zeitraum Juli/August).
Die Kriterien für die Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren) sind in den verschiedenen Studiengängen unterschiedlich. In der Regel ist der Bewerbungsschluss für diese Aufnahmeprüfungen zeitgleich mit der Bewerbung für den Studiengang zum 15. Juli bzw. 15. Januar. In einzelnen Studiengängen gelten frühere Bewerbungstermine, wie z.B. der 15. Mai für den Bachelorstudiengang Deutsch-Französische Sozialwissenschaften. Die aktuellsten Informationen zu betroffenen Studiengängen, Kriterien und Terminen finden Sie in unserer Auflistung der Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen und in den Kurzinformationen des jeweiligen Studiengangs.
Generelle Informationen
zur Aufnahmeprüfung
Auswahlkriterien und
Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge (1. Fachsemester)
Sporteingangsprüfung
Um sich für den Studiengang Sport (Diplom, Bachelor, Lehramt) bewerben zu können, müssen Sie die Sporteingangsprüfung bestanden haben. Die Prüfung kostet Euro 40,-. Der Anmeldetermin ist bereits der 15. Mai eines jeden Jahres. Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von der Sporteingangsprüfung befreien lassen. In diesem Fall müssen Sie bis 15. Mai einen Antrag auf Befreiung von der Sporteingangsprüfung stellen! Die Sporteingangsprüfung der baden-württembergischen Universitäten wird gegenseitig anerkannt.
Diplom-Studiengänge
Die Diplom-Studiengänge werden an der Universität Stuttgart aufgegeben, zum WS 2009/10 wurden die letzten Studiengänge auf das Bachelor-Mastersystem umgestellt. Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester in die Diplom-Studiengänge ist nur noch in Einzelfällen möglich. Sie müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den entsprechenden Fachrichtungen haben.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen Master-Studiengänge
Masterstudiengänge (
pdf) mit Zulassungsbeschränkungen und
Aufnahmekriterien
Studienangebot an der Universität Stuttgart
Auswahlkriterien und
Zulassungsordnungen Master-Studiengänge
Für die Master-Studiengänge gelten besondere Aufnahmekriterien. Ein Bachelor-Abschluss, der in der Regel einschlägig/fachverwandt sein muss, oder ein gleichwertiger Abschluss ist meist nur eine von mehreren Voraussetzungen für die Zulassung. Alle Zulassungsvoraussetzungen werden in den Zulassungsordnungen der einzelnen Studiengänge geregelt. Je nach Fach müssen Sie Ihrer Bewerbung einen sogenannten Ergänzungsantrag beilegen.
In einigen Fachgebieten der Universität Stuttgart werden internationale, englischsprachige Master-Programme angeboten. Die Programme dauern 2 Jahre und werden in englischer Sprache unterrichtet. Die Studierenden der englischsprachigen Masterstudiengänge brauchen bei der Einschreibung keine Deutschkenntnisse vorzuweisen; allerdings wird erwartet, dass Sie während Ihres Studiums an der Universität Stuttgart Deutsch erlernen. Vorbedingung für die Aufnahme in ein internationales Master-Programm ist ein qualifizierter Bachelor-Grad oder ein gleichwertiger erster Grad einer Universität sowie ausreichende Englisch-Kenntnisse (diese müssen Sie mit dem TOEFL-Test oder einer gleichwertigen Prüfung nachweisen). Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen in den internationalen Master-Programmen.
Informationen zu den auslandsorientierten, englischsprachigen Master-Programmen finden Sie auf den Seiten des Büros für Internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs).
Generelle Informationen zum
besonderen Zulassungsverfahren in die Master-Studiengänge
