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Ausländische Studienbewerber/innen: Hochschulzugangsberechtigung

Zulassungsvoraussetzungen allgemein

Von Studierenden aus dem Ausland, die nicht an einem besonderen Programm teilnehmen oder als Gast- bzw. Austauschstudent von der Universität Stuttgart eingeladen wurden, verlangt die Universität ausreichende Deutschkenntnisse und - je nach Herkunftsland - unterschiedliche schulische oder akademische Vorkenntnisse. Grundsätzlich gilt, dass alle Bedingungen, die Sie in Ihrem Heimatland für die Aufnahme eines wissen­schaftlichen Hochschulstudiums erfüllen müssen, auch in Deutschland gelten. Je nach Her­kunftsland können aber weitere Voraussetzungen hinzukommen.


Hochschulzugang nach Staatsangehörigkeit

1. EU-Bürger/innen und Bildungsinländer/innen

Die Informationen für ausländische Studienbewerber/innen richten sich primär an ausländische Staatsbürger/innen, die weder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedlandes der Europäischen Union noch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben.

Wenn Sie

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen,
  • die Staatsangehörigkeit von Island, Lichtenstein oder Norwegen besitzen und ihre Eltern Arbeitnehmer in Deutschland sind oder waren,
  • eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung - dazu zählen das deutsche Abitur oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Deutschland - (so genannte „Bildungsinländer/innen“) besitzen,

sind sie deutschen Studienbewerber/innen gleichgestellt. Bitte beachten Sie daher die Bewerbungsinformationen für Deutsche, Ausländer/innen aus EU-Staaten und Bildungsinländer/innen:

vorBewerbung und Zulassung

2. Zulassung von Staatsbürgern aus sogenannten Konventionsländern 

Deutschland hat mit einigen Staaten – den sogenannten Konventionsländern -  ein Ab­kommen über die Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse geschlossen.

Konventionsländer sind derzeit: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbeidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei (dies gilt nur bei Abschluss des 12jährigen Lizeums. Türkische Staatsbürger mit 11-jährigem Schulabschluss müssen noch ein Zusatzjahr an einem Studienkolleg absolvieren) und Ukraine.

Staatsangehörige aus den Konventionsländern bewerben sich mit ihrem Schulabschluss­zeugnis - gegebenenfalls in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung ihres Hei­matlandes. Bitte benutzen Sie den Zulassungsantrag für ausländische Studienbewerber/innen.

vorZulassungsantrag für ausländische Studienbewerber/innen

3. Zulassung von Staatsbürgern aus anderen Ländern und Staatenlose 

Die Zulassungsregelungen für alle anderen Studienbewerber/innen sind sehr unterschiedlich. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Studiensekretariat für Ausländer/innen.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist ein Sekundarschulabschluss (zum Beispiel High School Diploma, A-Levels, Bachillerato), der Sie - gegebenenfalls in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung – berechtigt in Ihrem Heimatland zu studieren. Darüber hinaus muss Ihr Schulabschluss der deutschen Hochschulreife (Abitur) entsprechen (als gleichwertig anerkannt sein).
Einen ersten Anhaltspunkt bietet die externer Link Zulassungsdatenbank des DAAD.

Staatsbürgern aus anderen Ländern und Staatenlose bewerben sich mit dem Zulassungsantrag für ausländische Studienbewerber/innen:

vorZulassungsantrag für ausländische Studienbewerber/innen