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Ausländische Studienbewerber/innen: Informationen zur Einschreibung

Informationen zur Einschreibung

Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird allen Studienbewerbern und Studienbewerberinnen schriftlich mitgeteilt. Die Zulassungsbescheide enthalten alle Angaben über den Studienplatz, die Einschreibefristen sowie notwendige Prüfungen und Unterlagen. Falls Sie nicht zugelassen werden konnten, wird Ihnen dies nach Bewerbungsschluss mit einer Begründung für die Ablehnung mitgeteilt.

In Ihrem Zulassungsbescheid wird Ihnen auch das weitere Vorgehen erklärt. Die Einschreibung erfolgt persönlich beim Studiensekretariat für Ausländer/innen und EU-Bürger/innen. Dazu müssen ausländische Studienbewerber/innen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben, die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Einschreibeantrag (pdf iconpdf) (Sie erhalten ihn auch bei der persönlichen Einschreibung im Studiensekretariat)
  • Originalunterlagen (der eingereichten Bewerbungsunterlagen);
    bitte beachten Sie, dass wir bei der Einschreibung verlangen können, dass Sie alle Zeugnisse im Original vorlegen - bringen Sie diese also mit.
  • Passbild (im Format von höchstens 4 x 5 cm).
  • Reisepass mit gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis sowie eine Kopie der entsprechenden Seiten (mit Namensangabe).
  • Einzugsermächtigung für den Semesterbeitrag WS 2012/13oder Nachweis über die Bezahlung des Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von derzeit Euro 118,00 (ersatzweise Nachweise über die Befreiung von den Gebühren) bzw. Nachweis des Büros für Internationale Angelegenheiten über die bezahlten Sprachkursgebühren.
    Hinweise zu den Gebühren finden Sie unter Gebühren und Beiträge.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen zum Zulassungsbescheid.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einschreibung nur für ein Semester gültig ist! Sie müssen sich für jedes Semester innerhalb bestimmter Termine erneut rückmelden: Informationen zur Rückmeldung

Besondere Anträge

 

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