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Bewerbung in ein höheres Fachsemester

Deutsche, EU-Bürger und Bildungsinländer

 

Papierantrag in ein höheres Fachsemester für Bewerbungen in auslaufende Studiengänge und ins Lehramt WPO:

Bewerbungen in ein höheres Fachsemester in auslaufende Diplomstudiengänge und ins Lehramt WPO ("alte" Prüfungsordnung) sind nur noch in Ausnahmefällen und auf Anfrage beim Prüfungsausschussvorsitzenden möglich.

 

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Ausländische Studierende (Nicht EU-Bürger)

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Bewerbungsfristen

Bei zulassungsbeschränkten und/oder mit Aufnahmeprüfung versehenen Studiengängen

  • für das Wintersemester bis zum 15. Juli, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist)
  • für das Sommersemester bis zum 15. Januar, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist)

Bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen und ohne Aufnahmeprüfung

  • für das Wintersemester bis zum 15. Oktober
  • für das Sommersemester bis zum 15. April

Ausländische Studierende (nicht EU-Bürger) beachten bitte unbedingt folgende Informationen:
vor Ausländische Studienbewerber/innen: Bewerbung und Zulassung

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Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung: Verbesserung der Chancen

Können nicht alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, haben Sie die Möglichkeit Ihre Zulassungschancen zu verbessern, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Amtlich festgestellte Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) (beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. entsprechenden Anerkennungsbescheid beilegen)
  • Einzige Wohnung oder Hauptwohnung mit dem Ehegatten, den Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten (Bescheinigung der zuständigen Einwohnermeldebehörde beilegen)
  • Die Zulassung an einem anderen Studienort - unter Anlegung eines strengen Maßstabs - wäre mit erheblichen Nachteilen verbunden. Hierbei kommen insb. eigene gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände sowie wissenschaftliche Gründe in Betracht (entsprechende Belege beilegen).

Falls Sie eine der o.g. Voraussetzungen erfüllen, fügen Sie bitte innerhalb der Bewerberbungsfrist zu Ihrem „Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester“ einen formlosen Antrag auf „bevorzugte Berücksichtigung“ sowie entsprechende Nachweise hinzu.

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Studiengänge mit Aufnahmeprüfung

Studiengänge mit Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren) - Bitte beachten Sie unbedingt:

Alle Bewerber/innen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Zeugnisherkunftsland - müssen an diesem Verfahren teilnehmen. Auch Studiengangwechsler/innen müssen an der Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren) teilnehmen.
Die Kriterien für die Aufnahmeprüfung sind in den verschiedenen Studien­gängen unterschiedlich. Sie sind in den Zulassungssatzungen aufgelistet. In den meisten Studiengängen findet die Aufnahmeprüfung nur ein mal pro Jahr - zum Wintersemester - statt. Zum Sommersemester gibt es in den betreffenden Bachelorstudiengängen daher keine Möglichkeit zur Zulassung in ein höheres Fachsemester.
Bitte lesen Sie die Zulassungssatzungen gut durch.

vor Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren)
vor Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge (1. Fachsemester)

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Studiengangwechsel

Falls Sie bereits Studierende/r der Universität Stuttgart sind, müssen Sie zusätzlich das Formular zum Studiengangwechsel (pdf iconpdf) einreichen.

 

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