Bewerbung in ein höheres Fachsemester
Inhaltsverzeichnis
Deutsche, EU-Bürger und Bildungsinländer
Ausländische Studierende (Nicht EU-Bürger)
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung: Verbesserung der Chancen
Deutsche, EU-Bürger und Bildungsinländer
-
Online-Bewerbung
in ein höheres Fachsemester
Bewerbungen für das Wintersemester 2013/14 sind voraussichtlich ab Anfang Juni 2013 möglich. Der Bewerbungszeitraum für das SS 2013 ist abgelaufen. -
Bescheinigung
über eine Fachstudienberatung (
pdf)
Sie müssen diese Bescheinigung über eine Fachstudienberatung beilegen, wenn Sie bereits drei oder mehr Semester an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und Ihr Studienfach wechseln wollen.
Liste der
Fachstudienberater/innen
Hinweis zur
Fachstudienberatung ab dem 3. Hochschulsemester - Nachweis über ein Orientierungsverfahren:
- alle Bewerber/innen ins Lehramt: Nachweis über den
Lehrerorientierungstest - alle anderen Bewerber/innen: der Nachweis über ein Orientierungsverfahren ist nur notwendig,
wenn Sie sich in mind. 1 Fach ins 1. Fachsemester bewerben.
Informationen zum Orientierungsverfahren
- alle Bewerber/innen ins Lehramt: Nachweis über den
- einen Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen
- Amtl. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (bei Studienbewerber/innen, die schon an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind, reicht eine einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung)
- bei Bewerbung in einen mit Aufnahmeprüfung versehenen Studiengang:
-
Jeweils benötigten zusätzlichen
Unterlagen/Nachweise für die Aufnahmeprüfung
Bitte lesen Sie die Hinweise und die Zulassungssatzungen unbedingt durch und legen Sie die notwendigen Nachweise/Unterlagen bei. - Wichtiger Hinweis zu Studiengängen mit Aufnahmeprüfung
-
Jeweils benötigten zusätzlichen
Unterlagen/Nachweise für die Aufnahmeprüfung
-
Studienangebot für die
Zulassung ins höhere Fachsemester Sommersemester 2013 (mit Zulassungskriterien und wichtigen
Bewerbungshinweisen) (
pdf) (Stand: 27. Novmeber 2012)
Papierantrag in ein höheres Fachsemester für Bewerbungen in auslaufende Studiengänge und ins Lehramt WPO:
-
Zulassungsantrag in ein
höheres Fachsemester (
pdf -
Stand: 23. Juli 2009)
Im Anhang finden Sie sowohl die dazugehörigen Informationen.
Studienangebot für die
Zulassung ins höhere Fachsemester Sommersemester 2013 (mit Zulassungskriterien) (
pdf) -
Bescheinigung
über eine Fachstudienberatung (
pdf) - Nachweis über ein Orientierungsverfahren
- einen Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen
- Amtl. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (bei Studienbewerber/innen, die schon an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind, reicht eine einfach Kopie der Hochschulzugangsberechtigung)
- Prüfungsausschussvorsitzende
- Studiengänge mit Aufnahmeprüfung:
Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester in auslaufende Diplomstudiengänge und ins Lehramt WPO ("alte" Prüfungsordnung) sind nur noch in Ausnahmefällen und auf Anfrage beim Prüfungsausschussvorsitzenden möglich.
Ausländische Studierende (Nicht EU-Bürger)
- Bewerbungsinformationen für ausländische Studienbewerber/innen
- Zulassungsanträge
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
-
Auswahlkriterien und
Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge
Bewerbungsfristen
Bei zulassungsbeschränkten und/oder mit Aufnahmeprüfung versehenen Studiengängen
- für das Wintersemester bis zum 15. Juli, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist)
- für das Sommersemester bis zum 15. Januar, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist)
Bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen und ohne Aufnahmeprüfung
- für das Wintersemester bis zum 15. Oktober
- für das Sommersemester bis zum 15. April
Ausländische Studierende (nicht EU-Bürger) beachten bitte unbedingt folgende Informationen:
Ausländische
Studienbewerber/innen: Bewerbung und Zulassung
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung: Verbesserung der Chancen
Können nicht alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, haben Sie die Möglichkeit Ihre Zulassungschancen zu verbessern, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Amtlich festgestellte Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) (beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. entsprechenden Anerkennungsbescheid beilegen)
- Einzige Wohnung oder Hauptwohnung mit dem Ehegatten, den Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten (Bescheinigung der zuständigen Einwohnermeldebehörde beilegen)
- Die Zulassung an einem anderen Studienort - unter Anlegung eines strengen Maßstabs - wäre mit erheblichen Nachteilen verbunden. Hierbei kommen insb. eigene gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände sowie wissenschaftliche Gründe in Betracht (entsprechende Belege beilegen).
Falls Sie eine der o.g. Voraussetzungen erfüllen, fügen Sie bitte innerhalb der Bewerberbungsfrist zu Ihrem „Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester“ einen formlosen Antrag auf „bevorzugte Berücksichtigung“ sowie entsprechende Nachweise hinzu.
Studiengänge mit Aufnahmeprüfung
Studiengänge mit Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren) - Bitte beachten Sie unbedingt:
Alle Bewerber/innen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Zeugnisherkunftsland -
müssen an diesem Verfahren teilnehmen. Auch Studiengangwechsler/innen müssen an der Aufnahmeprüfung
(früher Eignungsfeststellungsverfahren) teilnehmen.
Die Kriterien für die Aufnahmeprüfung sind in den verschiedenen Studiengängen
unterschiedlich. Sie sind in den Zulassungssatzungen aufgelistet. In den meisten Studiengängen
findet die Aufnahmeprüfung nur ein mal pro Jahr - zum Wintersemester - statt. Zum Sommersemester
gibt es in den betreffenden Bachelorstudiengängen daher keine Möglichkeit zur Zulassung in ein
höheres Fachsemester.
Bitte lesen Sie die Zulassungssatzungen gut durch.
Weitere Informationen zur
Aufnahmeprüfung (früher Eignungsfeststellungsverfahren)
Auswahlkriterien und
Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge (1. Fachsemester)
Studiengangwechsel
Falls Sie bereits
Studierende/r der Universität Stuttgart sind, müssen Sie
zusätzlich das Formular zum
Studiengangwechsel (
pdf) einreichen.
