Informationen und Zulassungsantrag für Gasthörer/innen
Zulassungsvoraussetzungen
- Personen, die eine hinreichende Bildung nachweisen, können zur Teilnahme an einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen zugelassen werden (Gasthörerstudium), sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in der Regel keine Gasthörer zugelassen. Gleiches gilt für sprachpraktische Übungen.
- Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Die Zulassung ist begrenzt auf 10 Stunden Lehrveranstaltungen je Semesterwoche.
- Zu Prüfungen und Promotionen werden Gasthörer nicht zugelassen. Als Gasthörer erbrachte Studienleistungen finden keine Anerkennung im Rahmen eines Studienganges.
- Gasthörer sind nicht Mitglieder der Universität.
- Die Zulassung als Gasthörer gewährt keinen Anspruch auf Teilnahme an den Lehrveranstaltungen.
Antrag auf Zulassung
Den Antrag auf Zulassung als Gasthörer/-in erhalten Sie
- beim Zentrum für Lehre und Weiterbildung / Studium Generale, Azenbergstraße 16, 70174 Stuttgart, Raum 3.008 und 3.009, 3. OG.
- als pdf-Dokument zum Ausdrucken mit Informationen zum Antrag und
Schlüsselnummern (473 kB).
Gasthörerantrag - außerdem finden Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in und einen Überweisungsträger im Programmheft des Studium Generale.
Für Gasthörer/innen gelten folgende Anmeldefristen: Für das Wintersemester vom 1. September bis zum 31. Oktober und für das Sommersemester vom 1. März bis zum 30. April.
Gasthörergebühr
Gasthörer haben gemäß den Vorschriften des Landeshochschulgebührengesetzes sowie der Gebührensatzung der Universität Stuttgart eine Gasthörergebühr zu zahlen. Die Gasthörergebühr beträgt für jedes angefangene Semester pro Person 150,00 EUR. Mitglieder der Vereinigung von Freunden der Universität Stuttgart e.V. (VFUS) zahlen 130 EUR. Schüler/-innen, Studierende anderer Hochschulen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/-innen, Wehr- und Zivildienstleistende, Dienstleistende in einem Freiwilligen Ökologischen oder Sozialen Jahr und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % zahlen einen reduzierten Satz von 40,00 EUR (Nachweis durch Vorlage geeigneter Dokumente). Für Mitglieder der Vereinigung von Freunden der Universität Stuttgart e.V. (VFUS), welche o.g. Ermäßigung in Anspruch nehmen können, beträgt die ermäßigte Gasthörergebühr 30 EUR.
Die Gasthörergebühr ist unter Angabe des
Verwendungszweckes "Gasthörergebühr für (Name; Vorname), Sommer-/Wintersemester
20XX"
auf das Konto der
Universitätskasse Stuttgart
Kto. Nr. 787 152 1687 bei der Baden-Württembergischen Bank
BLZ 600 501 01
zu überweisen.
Nach Eingang des Antragsformulars und der Gasthörergebühr sendet ihnen das Studium Generale
den Gasthörerschein zu.
Für alle
Rückfragen zu Lehrveranstaltungen (Termine, Inhalte, freie Plätze etc.) ist das jeweilige
Institut oder die jeweilige Abteilung
zuständig.
Weitere
Informationen erhalten Sie beim
Studium Generale
