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Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge (1. Fachsemester)

In dieser Tabelle finden Sie die Zulassungskriterien für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge (NC) und Studiengänge mit Aufnahmeprüfung.

Lesen Sie die bei Ihrem gewünschten Studiengang aufgeführten schulischen und v.a. sonstigen Auswahlkriterien durch und legen Sie die notwendigen Nachweise in Kopie Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Die Kopie der Hochschulzugangsberechtigung muss beglaubigt sein, die Kopien der sonstigen Nachweise zu den sonstigen Auswahlkriterien müssen nicht beglaubigt sein. Es können nur Tatsachen berücksichtigt werden, die durch entsprechende Zeugnisse, Zertifikate, Urkunden o.ä. belegt wurden.

Genauere Hinweise zu den Kriterien und der Verrechnung finden Sie in den Zulassungssatzungen.

Wichtiger Hinweis: Bewerber/innen aus Nicht-EU-Ländern müssen nur bei Studiengängen mit einer Aufnahmeprüfung (AP) die erforderlichen Nachweise einreichen.
Please note: Applicants from non-EU countries must only submit the necessary documents if the study program has an Entrance Examination (Aufnahmeprüfung (AP)).

Abkürzungen/Abbreviations:
AP = Aufnahmeprüfung - Entrance Examination
HAV = Hochschulauswahlverfahren - Local Admissions Restrictions
B.A. =  Bachelor of Arts
B.Sc. = Bachelor of Science
HF = Hauptfach (major subject)
NF = Nebenfach (minor subject)

Ohne Gewähr: Rechtsgrundlage ist die jeweilige Zulassungssatzung. Änderungen sind möglich!

 
Studiengang Auswahlkriterien und Verrechnung Zulassungssatzung

Anglistik (B.A., HF und NF) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Praktische Tätigkeit, wie abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Journalist/in, Lektor/in), oder einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossen Ausbildung) oder sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen


Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(21. Juni 2006)

Architektur und Stadtplanung
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkrierien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 15 Punkte):
Der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen beizulegen (Bitte vermerken Sie auf allen Unterlagen Ihren Namen und ihre Bewerbernummer):

  • Tabellarischer Lebenslauf (Din A 4) mit Darstellung bisheriger Leistungen sowie entsprechender Nachweise -
    Bewertet werden außerschulisches Engagement, einschlägiges Praktikum, abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung), sofern sie über die Eignung für den Studiengang Aufschluss geben können.
  • Motivationsschreiben (maximal 1 DIN A4 Seite in Maschinenschrift) -
    Bewertet wird die kurze Begründung, warum der/die Bewerber/in das Fach Architektur und Stadtplanung studieren möchte.
  • Mappe mit maximal 5 Exponaten, maximal in Größe DIN A4 (Keine Originale!) - Bewertet werden Fertigkeiten und Fähigkeiten, die besonderen Aufschluss über die Eignung für den Studiengang Architektur und Stadtplanung geben können und sich mit einem jährlich zum 15. März an dieser Stelle veröffentlichten Thema befassen. Die Fähigkeiten/Fertigkeiten sollen durch Fotos, Zeichnungen oder andere Darstellungsweisen belegt werden.
    Das Thema für die Bewerbung zum Wintersemester 2013/14 lautet: Zwischenraum.
     
Aus den Bewertungen der drei Auswahlkriterien (jeweils 15 Punkte) wird das arithmetische Mittel gebildet.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 2 zu 2 addiert (maximal 60 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

vorInformationen des Studiengangs zum Auswahlverfahren

Zulassungssatzung
(18. März 2013)

Berufspädagogik/ Technikpädagogik (B.A., HF) - HAV

 

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet. 

Zulassungssatzung
(8. Juni 2010)

Betriebswirtschaftslehre
(B.A., NF) - HAV

 

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (maximal 15 Punkten).

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 6 zu 1 addiert (maximal 105 Punkte). Auf der Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet. 

Zulassungssatzung
(22. Mai 2007)

Chemie (B.Sc. und Lehramt, HF - HAV)

Voraussichtlich keine Zulassungsbeschränkung für Chemie B.Sc. und Lehramt im WS 2013/14

Schulische Auswahlkriterien:

  • Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte)
  • Der Mittelwert der Punkte, die in der gymnasialen Oberstufe im Fach Chemie erreicht wurden (max. 15 Punkte). Wurde das Fach Chemie nicht belegt, wird stattdessen das Fach Mathematik herangezogen.
     

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung). Relevante Ausbildungsberufe sind: Biologielaborant/in, Biologisch-Technische/r Assistent/in, Chemielaborant/in, Chemisch-Technische/r Assistent/in,  Medizinisch-Technische/r Assistent/in, Pharmazeutisch-Technische/r Assistent/in, Physikalisch-Technische/r Assistent/in, Physiklaborant/in
  • Praktische Tätigkeiten, insbesondere Jugendarbeit
  • Außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen
     
Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 50 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung (08. Juni 2012)

Deutsch
(Lehramt, HF) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Besondere Vorbildung
  • Praktische Tätigkeit, wie abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Journalist/in, Lektor/in), einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossen Ausbildung) oder sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet. 

Zulassungssatzung
(21. Juni 2006)
Englisch
(Lehramt, HF und Beifach) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Dolmetscher/in, Journalist/in, Lektor/in) oder 
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • Praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet. 

Zulassungssatzung
(21. Juni 2006)
Erneuerbare Energien
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

Berufsausbildung
1. Abgeschlossene einschlägige Ausbildung
2. Einschlägige Berufsausübung
3. Einschlägige Studien (Mathematisch-naturwissenschaftlich, ingenieurwissenschaftlich; Abschluss nicht erforderlich)
4. Studien (Sprachen, BWL, VWL, etc.); mindestens vier Semester
Praktische Tätigkeiten
5. Erfolgreicher Abschluss technisches Gymnasium
6. Weitere praktische Tätigkeiten mit Nachweis von Lehrgängen/Ausbildung (z. B. Instandsetzung Bundeswehr, THW, Feuerwehr, etc.)
Außerschulische Leistungen
7. Einschlägige Patentanmeldung
8. Jugend forscht etc.
9. Außergewöhnliches Engagement in Ehrenämtern, soziales Engagement etc.
10. Sonstige außerschulische Preise / Auszeichnungen
Auslandsaufenthalt
11. Auslandsaufenthalt; mind. 4 Monate
Sprachkurse
12. Sprachkurse im Ausland (mind. 4 Wochen. Wird nicht gewertet, wenn Nr. 4 oder 11 gewertet wurden)
 

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(14. Juli 2009)

Fahrzeug- und Motorentechnik 
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • praktische Tätigkeiten
  • außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(23. April 2008)

Französisch (Lehramt, HF) - HAV

Keine Zulassungsbeschränkung zum WS 2013/14

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Art der Berufsausbildung und Berufstätigkeit (Tätigkeit als Sprachlehrer, Übersetzer oder Lektor)
  • Besondere Vorbildungen (z.B. Kenntnisse in alten und lebenden Sprachen)
  • Praktische Tätigkeit
  • Außerschulische Leistungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Die Zulassungssatzung wird demnächst veröffentlicht.
Germanistik
(B.A., HF) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Besondere Vorbildung
  • Praktische Tätigkeit, wie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Journalist/in, Lektor/in), einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossen Ausbildung) oder sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(21. Juni 2006)

Geschichte - HAV (B.A., HF und Lehramt, HF)

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt. Bei älteren Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt,  bei neueren Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl vom 840 Punkten wird durch 56 geteilt (max. 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Dolmetscher, Journalist, Lehramt, Verlagslektor) oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(23. Juni 2006)

Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft (B.Sc.)
Aufnahmeprüfung

Zeitfenster für Auswahlgespräche:
wird rechtzeitig veröffentlicht

Vorauswahl
Die Vorauswahl erfolgt aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dazu wird die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte). Bewerber/innen, die sieben oder mehr Punkte erzielen, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Aufnahmeprüfung

  1. Auswahlgespräch (max. 5 Punkte)
    Eine Auswahlkommission führt mit jedem/r geeigneten Bewerber/in ein Auswahlgespräch von mindestens zehn Minuten Dauer durch (Gruppengespräche sind zulässig). Zu den Gesprächen, die in der Zeit vom 15. Juli bis 31. August an der Universität stattfinden, werden die Bewerber/innen rechtzeitig eingeladen. Die Auswahlkommission bewertet nach Abschluss des Gesprächs den/die Bewerber/in (1- 5 Punkte) nach Befähigung, Aufgeschlossenheit und Motivation für den Studiengang und den angestrebten Beruf sowie dem Gesprächsverhalten im Hinblick auf Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und Schlüssigkeit der Argumentation.
  2. Schulische Leistungen
    Bei den geeigneten Bewerber/innen werden die in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik, bestbenotetes Fach aus der Gruppe Naturwissenschaft, bestbenotetes Fach aus der Gruppe Fremdsprache erreichten Punkte addiert und durch 16 geteilt (maximal 15 Punkte).
     

Auswahl:
Die Punktzahl aus dem Auswahlgespräch und die Punktzahl der schulischen Leistungen werden addiert (maximal 20 Punkte). Geeignet ist, wer mindestens neun Punkte erzielt.

 Zulassungssatzung
(11. Juni 2008)

Italienisch (Lehramt, HF) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Art der Berufsausbildung und Berufstätigkeit (Tätigkeit als Sprachlehrer, Übersetzer oder Lektor)
  • Besondere Vorbildungen (z.B. Kenntnisse in alten und lebenden Sprachen)
  • Praktische Tätigkeit
  • Außerschulische Leistungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung (20. Juni 2011)
Kunstgeschichte (B.A., HF und NF) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Note der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):
Besondere fachrelevante außerschulische Leistungen, die über die Eignung für den Bachelorstudiengang Kunstgeschichte besonderen Aufschluss geben. Über die Relevanz dieser Leistungen entscheidet die Auswahlkommission.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(23. Juni 2006)

Lebensmittelchemie B.Sc. - HAV

Schulische Auswahlkriterien:

  1. Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt. Bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).
  2. Der Mittelwert der Punkte, die in der gymnasialen Oberstufe in dem Fach Chemie oder Biologie (in dieser Reihenfolge) erreicht wurden (max. 15 Punkte).
     

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) (s. Anlage 1 der Zulassungssatzung),
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen.

 
Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und sonstigen Kriterien werden addiert (max. 50 Punkte). Auf der Grundlage der so ermittelten Punktzahl wird eine Rangliste erstellt.

Zulassungssatzung (08. Juni 2012)

Linguistik (B.A., 1-Fach-Bachelor; Haupt- und Nebenfach im Kombinations-Bachelor) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Art der Berufsausbildung und Berufstätigkeit (Tätigkeit als Sprachlehrer, Übersetzer oder Lektor)
  • besondere Vorbildungen (z.B. Kenntnisse in alten Sprachen, formaler Logik oder Sprachverarbeitung)
  • praktische Tätigkeit
  • außerschulische Leistungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet. 

Zulassungssatzung (20. Juni 2011)
Luft- und Raumfahrttechnik
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder 
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • Praktische Tätigkeiten (außer vorgeschriebenes Vorpraktikum)
  • Besondere Vorbildung oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen (z.B. Preise, Auszeichnungen, Lizensen) die über die Eignung besonderen Aufschluss geben.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(15. Mai 2009)

Maschinenbau
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • Praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(23. April 2008)

Mathematik
(Lehramt HF und B.Sc.)

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • Praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung (20. Juni 2011)

Mechatronik
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder 
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • Praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(23. April 2008)

Medizintechnik
(B.Sc.) - HAV

vorexterner Link Bewerbungsunterlagen und Online-Bewerbung
vorexterner Link Erhebungsbogen und Merkblatt Medizintechnik (Den Erhebungsbogen unbedingt ausfüllen, unterschreiben und mit den Nachweisen der Bewerbung beilegen!)
vorBewerbungsleitfaden Medizintechnik

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Ausbildungsberuf oder einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • Praktische Tätigkeiten,
  • Außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(7. Juli 2010)
Die Zulassungssatzung finden Sie auf S. 29-32 der Amtl. Bekanntmachung Jahrgang 36, Nr. 9, 9.7.2010, der Universität Tübingen.

Naturwissenschaft und Technik (Lehramt, HF)

Keine Zulassungsbeschränkung zum WS 2013/14!

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder 
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • Praktische Tätigkeiten,
  • Außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(8. Juni 2010)

Philosophie (B.A. NF im Kombinationsbachelor) und
Philosophie/Ethik 
(Lehramt, HF) - HAV

Philosophie B.A. 1-Fach: voraussichtlich keine Zulassungsbeschränkung zum WS 13/14

Schulische Auswahlkriterien (maximal 30 Punkte):

  • Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).
  • Die in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik erreichten Punkte werden gemittelt (maximal 15 Punkte).
     

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte)

  • Besondere Vorbildung,
  • Praktische Tätigkeiten,
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(23. Juni 2006)

Politikwissenschaft
(B.A., NF) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:

  • Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).
  • Die in den letzten vier Halbjahren im Fach Sozialkunde/Gemeinschaftskunde/Politische Weltkunde/Geschichte/Psychologie/Philosophie erreichten Punkte werden addiert und durch 4 geteilt (maximal 15 Punkte); wurden mehrere Fächer belegt, so wird vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das bestbenotete Fach berücksichtigt.
     

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 15 Punkten):

  • Sprachkurse in einer für das Studium relevanten Sprache
  • Längere Auslandsaufenthalte in einem für das Studium relevanten Sprachraum
  • Praktika oder andere Tätigkeiten in den Bereichen Journalismus, Markt- und Meinungsforschung, Wahlforschung, Politik oder Verwaltung, politische Verbände, politische Bildung, Medienanalyse, Verlagswesen, Personalwesen, Marketing, Stadt- und Sozialplanung, Politikberatung, Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik, Freiwilligenorganisationen, internationale Organisationen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den Abitur (Faktor 2), der Fachnote (Faktor 1) und den sonstigen Kriterien (Faktor 0,5) werden addiert (maximal 52,5 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(28. Juni 2006)

Politik-/ Wirtschaftswissenschaft (Lehramt, HF) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder 
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • Praktische Tätigkeiten,
  • Außerschulische Leistungen, z.B. Auslandsaufenthalte, Sprachkurse, Computerkenntnisse, frühere Studien.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(8. Juli 2010)

Simulation Technology
(B.Sc.) - Aufnahmeprüfung + HAV

 

Vorauswahl
Die Vorauswahl erfolgt aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dazu wird die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).
Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen. Ein Kandidat kann nur dann für die weitere Teilnahme an der Aufnahmeprüfung vorausgewählt werden, wenn er mindestens 10 Punkte erzielt hat.

Eignungskriterien

  1. Schulische Leistungen (maximal 15 Punkte)
    Bei den geeigneten Bewerber/innen werden die in der gymnasialen Oberstufe erreichten Punkte in den Fächern
    a) Mathematik (dreifach gewertet)
    b) bestbenotetes Fach aus der Gruppe „Physik, Chemie, Biologie, Informatik“ (zweifach gewertet)
    c) bestbenotetes Fach aus der Gruppe Fremdsprache oder Deutsch (einfach gewertet)
    addiert und durch 24 geteilt. 
  2. Auswahlgespräch (maximal 5 Punkte, zweifach gewichtet)
    Eine Auswahlkommission führt mit jedem/r geeigneten Bewerber/in ein Auswahlgespräch von ca. 15 Minuten Dauer durch (Gruppengespräche sind zulässig). Zu den Gesprächen, die in der Zeit vom 15. Juni bis 31. Juli an der Universität stattfinden, werden die Bewerber/innen rechtzeitig eingeladen. Die Auswahlkommission bewertet nach Abschluss des Gesprächs den/die Bewerber/in (1- 5 Punkte) nach Befähigung, Aufgeschlossenheit und Motivation für den Studiengang und den angestrebten Beruf sowie dem Gesprächsverhalten im Hinblick auf Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und Schlüssigkeit der Argumentation
     

Auswahl:
Die Punktzahl aus dem Auswahlgespräch und die Punktzahl der schulischen Leistungen werden addiert (maximal 25 Punkte). Geeignet ist, wer mindestens 18 Punkte erzielt. Bei mehr geeigneten Bewerber/innen als vorhandenen Studienplätzen wird auf Grundlage der Punktzahl eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(25. März 2013)
 

Sozialwissenschaften
(B.A.) - HAV

 

Schulische Auswahlkriterien:

  • Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).
  • Die in den letzten vier Halbjahren im Fach Sozialkunde/Gemeinschaftskunde/Politische Weltkunde/Geschichte/Psychologie/Philosophie erreichten Punkte werden addiert und durch 4 geteilt (maximal 15 Punkte); wurden mehrere Fächer belegt, so wird vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das bestbenotete Fach berücksichtigt.
     

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 15 Punkten):

  • Sprachkurse in einer für das Studium relevanten Sprache
  • Längere Auslandsaufenthalte in einem für das Studium relevanten Sprachraum
  • Praktika oder andere Tätigkeiten in den Bereichen Journalismus, Markt- und Meinungsforschung, Wahlforschung, Politik oder Verwaltung, politische Verbände, politische Bildung, Medienanalyse, Verlagswesen, Personalwesen, Marketing, Stadt- und Sozialplanung, Politikberatung, Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik, Freiwilligenorganisationen, internationale Organisationen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den Abitur (Faktor 2), der Fachnote (Faktor 1) und den sonstigen Kriterien (Faktor 0,5) werden addiert (maximal 52,5 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(28. Juni 2006)

Sozialwissenschaften (dt.-frz)
(B.A.) Aufnahmeprüfung + HAV

s. Zusatzantrag Sozialwissenschaften (dt.-frz) (pdf iconpdf)
Bewerbungstermin: 15.05.2013

Zulassungssatzung (pdf iconpdf)
(18. März 2013)

Soziologie (B.A., NF) - HAV 

Schulische Auswahlkriterien:

  • Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).
  • Die in den letzten vier Halbjahren im Fach Sozialkunde/Gemeinschaftskunde/Politische Weltkunde/Geschichte/Psychologie/Philosophie erreichten Punkte werden addiert und durch 4 geteilt (maximal 15 Punkte); wurden mehrere Fächer belegt, so wird vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das bestbenotete Fach berücksichtigt.
     

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 15 Punkten):

  • Sprachkurse in einer für das Studium relevanten Sprache
  • Längere Auslandsaufenthalte in einem für das Studium relevanten Sprachraum
  • Praktika oder andere Tätigkeiten in den Bereichen Journalismus, Markt- und Meinungsforschung, Wahlforschung, Politik oder Verwaltung, politische Verbände, politische Bildung, Medienanalyse, Verlagswesen, Personalwesen, Marketing, Stadt- und Sozialplanung, Politikberatung, Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik, Freiwilligenorganisationen, internationale Organisationen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den Abitur (Faktor 2), der Fachnote (Faktor 1) und den sonstigen Kriterien (Faktor 0,5) werden addiert (maximal 52,5 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(28. Juni 2006)

Sportwissenschaft
(B.A. Ein-Fach, B.A. NF, Lehramt) - HAV

Sporteingangsprüfung:
Bewerbung bis 15. Mai!

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien:
Durch die nachfolgend genannten Leistungen können können maximal 30 Punkte erreicht werden:

  1. Schülermentor, Vorstufe C-Trainer, Kampfrichter, Schiedsrichter (5 Punkte)
  2. Lizenzstufe I des Deutschen Olympischen Sportbundes (Trainer C, Fachübungsleiter F, Übungsleiter Ü) oder Organisationsleiter (10 Punkte)
  3. Mitgliedschaft im Landeskader (D-Kader) oder Platz 1-3 bei Landesmeisterschaften innerhalb der letzten beiden Jahre oder Nachweis von Spieleinsätzen in einer Oberliga-/Regionalligamannschaft (20 Punkte)
  4. Mitgliedschaft im Bundeskader (C/B/A-Kader) oder Nachweis von Spieleinsätzen in einer Bundesligamannschaft (30 Punkte)
  5. abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Sport- und Gymnastiklehrer, Physiotherapie) (30 Punkte)
     

Sie müssen die genannten Qualifikationen im Bewertungsbogen eintragen und durch entsprechende Nachweise belegen (einfache Kopie): 
vorBewertungsbogen Sport (Bitte ausfüllen, unterschreiben und mit den Nachweisen der Bewerbung beilegen!)

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 4 zu 1 addiert (maximal 90 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(15. Mai 2009) 

Technisch orientierte 
Betriebswirtschaftslehre
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf  (maximal 15 Punkte).

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 6 zu 1 addiert (maximal 105 Punkte). Auf der Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(10. Juli 2008)  

Technische Biologie
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (insg. maximal 30 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe: Biologisch-techn. Assistent/in (BTA), Chemisch-techn. Assistent/in (CTA), Medizinisch-techn. Assistent/in (MTA), Physikalisch-techn. Assisstent/in (PTA) oder
    bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) (maximal 10 Punkte),
  • einschlägiges Praktikum oder praktische Tätigkeiten (maximal 10 Punkte)
  • sonstige Fertigkeiten und Fähigkeiten, die besonderen Aufschluss über die Eignung für den Studiengang geben können (z.B. Auszeichnungen) (maximal 10 Punkte).
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 5 zu 3 addiert (maximal 240 Punkte). Auf der Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet!

Zulassungssatzung
(15. Mai 2009) 

Technische Kybernetik
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder 
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • Praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(23. April 2008)

Technologiemanagement
(B.Sc.)- HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • Praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(23. April 2008)

Umweltschutztechnik
(B.Sc.) -
Aufnahmeprüfung
Schulische Auswahlkriterien (maximal 90 Punkte):
Die in den letzten vier Halbjahren im arithmetischen Mittel in den folgenden Fächern erreichten Punkte werden addiert:
  • Mathematik (zweifach)
  • Deutsch
  • bestbenotete Fremdsprache; wurden mehrere Fremdsprachen belegt, so wird zunächst vorrangig die in allen vier Halbjahren belegte Fremdsprache und sodann vorrangig die mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Fremdsprache berücksichtigt.
  • bestbenotetes naturwissenschaftliches Fach (zweifach); wurden mehrere Fächer belegt, so wird zunächst vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Fach berücksichtigt.
     

Fachspezifische Zusatzqualifikationen und studiengangspezifische praktische Tätigkeiten (maximal 30 Punkte):
Bitte legen Sie der Bewerbung eine Übersicht (max. 1 Seite) über Ihre fachspezifischen Zusatzqualifikationen sowie die entsprechenden Nachweise bei. Bitte vermerken Sie auf allen Unterlagen Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer. Es können alle eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden, sofern sie über die Eignung für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss geben (z.B. studiengangspezifische Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen). Sie müssen diese Tatsachen durch Zeugnisse, Zertifikate o.ä. (einfache Kopie) belegen. 

Auswahl:
Die Punktzahl aus den schulischen Kriterien und den sonstigenZusatzqualifikationen/Tätigkeiten werden addiert (maximal 120 Punkte). Geeignet ist, wer mindestens 55 Punkte erzielt.

Zulassungssatzung (20. Juni 2011)

Verkehrsingenieurwesen (B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen.
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Auswahlkriterien werden addiert (max. 35 Punkte). Auf Grundlage der so ermittelten Punktzahl wird eine Rangliste erstellt.

Zulassungssatzung
(08. Juni 2012)

Volkswirtschaftslehre
(B.A., NF) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (maximal 15 Punkten).

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 6 zu 1 addiert (maximal 105 Punkte). Auf der Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(22. Mai 2007)

Wirtschaftsinformatik
(B.Sc.) - HAV

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien:

  • Zusatzbefähigungen, außerschulischen Leistungen und Tests (maximal 15 Punkte)
  • Studiengangsspezifische Berufsausbildung und praktische Tätigkeiten (maximal 15 Punkte)
     

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 3 zu 1 addiert (maximal 75 Punkte). Auf der Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Zulassungssatzung
(06. April 2011)

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