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Orientierungsverfahren zur Bewerbung an der Universität Stuttgart

Übersicht über die Orientierungsverfahren zur Bewerbung an der Universität Stuttgart im Sinne der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart,
§3 Abs.1 Nr. 8

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Gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 6 des Landeshochschulgesetzes muss seit dem Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2011/12 jede Bewerberin und jeder Bewerber den Nachweis erbringen, dass sie oder er an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen hat. Die Hochschulen legen fest, welche Orientierungsverfahren sie akzeptieren.

Für die Universität Stuttgart gilt: Die folgenden Studienorientierungsverfahren werden als Zulassungsvoraussetzung für alle grundständigen Studiengänge mit Abschluss Bachelor und Staatsexamen anerkannt. Für die Bescheinigungen gibt es kein Verfallsdatum!

I. Bewerber/innen für Lehramt an Gymnasien müssen den  externer Link Lehramt-Selbst-Test machen und nachweisen. Für Lehramtsbewerber/innen gibt es keine alternativen Nachweise für Orientierungsverfahren (GymPO I §1 Abs.3). Der cct ist auch von Studiengangwechslern im Lehramt und für Bewerber/innen in ein höheres Fachsemester im Lehramt vorzuweisen.

II. Bewerber/innen in alle anderen Studiengänge (Bewerbung ins 1. Fachsemester; bei Kombinations-Studiengängen: mind. 1 Fach ins 1. Fachsemester) können zwischen den folgenden Möglichkeiten von Orientierungsverfahren wählen:

  1. Allgemeiner Orientierungstest (Selbsttests zur Studienorientierung)
    - externer Link www.was-studiere-ich.de (kostenlos; wird an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg auch anerkannt)
  2. Orientierungs- und Entscheidungstrainings
    - externer Link BEST-Training (Studien- und Berufsorientierung an Gymnasien, Baden-Württemberg)
    - auch Nachweise von ZOS-Seminaren (Vorgänger der BEST-Seminare) werden anerkannt
    - Studien-Orientierungsworkshop „So treffe ich die richtige Studienentscheidung“ der Zentralen Studienberatung der Universität Stuttgart
    - Studien-Orientierungsworkshop „… und ich?“ der Zentralen Studienberatung der Universität Stuttgart
    - Studien-Orientierungsworkshops (mehrstündig bis mehrtägig) von Zentralen oder Allgemeinen Studienberatungen anderer Hochschulen (bitte achten Sie darauf, dass auf der Bescheinigung das Wort „Orientierungsworkshop“ steht).
  3. Orientierungsberatungen (Einzelgespräche oder Gruppenberatungen) durch:
    - Zentrale oder Allgemeine Studienberatungen der Hochschulen
    - Abiturientenberatungen bzw. Team Akademische Berufe der Bundesagentur für Arbeit
  4. Studiengangwechsler/innen, die bereits im 3. Fachsemester sind, und aufgrund von § 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG eine fachliche Studienberatung nachweisen müssen: In Ihrem Fall gilt die Bescheinigung der Fachstudienberaterin/des Fachstudienberaters ebenfalls als Nachweis eines Orientierungsverfahrens.
     

Die folgenden Studienorientierungsverfahren und Informationsangebote werden von der Universität Stuttgart nicht als Zulassungsvoraussetzung anerkannt:

  • Teilnahme an BOGY (Berufsorientierung an Gymnasien)
  • Teilnahme an Studientagen und Tagen der Offenen Tür
  • Teilnahme an Abiturienten-Messen
  • Informationsveranstaltungen und Vorträge zu Studienwahl, Bewerbung und Zulassung


Stand: April 2012