Orientierungsverfahren zur Bewerbung an der Universität Stuttgart
Übersicht über die Orientierungsverfahren zur Bewerbung an der Universität Stuttgart im Sinne der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart,
§3 Abs.1 Nr. 8
Gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 6 des Landeshochschulgesetzes muss seit dem Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2011/12 jede Bewerberin und jeder Bewerber den Nachweis erbringen, dass sie oder er an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen hat. Die Hochschulen legen fest, welche Orientierungsverfahren sie akzeptieren.
Für die Universität Stuttgart gilt: Die folgenden Studienorientierungsverfahren werden als Zulassungsvoraussetzung für alle grundständigen Studiengänge mit Abschluss Bachelor und Staatsexamen anerkannt. Für die Bescheinigungen gibt es kein Verfallsdatum!
I. Bewerber/innen für Lehramt an Gymnasien müssen den
Lehramt-Selbst-Test machen und nachweisen. Für Lehramtsbewerber/innen gibt es keine alternativen Nachweise für Orientierungsverfahren (GymPO I §1 Abs.3). Der cct ist auch von Studiengangwechslern im Lehramt und für Bewerber/innen in ein höheres Fachsemester im Lehramt vorzuweisen.
II. Bewerber/innen in alle anderen Studiengänge (Bewerbung ins 1. Fachsemester; bei Kombinations-Studiengängen: mind. 1 Fach ins 1. Fachsemester) können zwischen den folgenden Möglichkeiten von Orientierungsverfahren wählen:
- Allgemeiner Orientierungstest (Selbsttests zur Studienorientierung)
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www.was-studiere-ich.de (kostenlos; wird an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg auch anerkannt) - Orientierungs- und Entscheidungstrainings
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BEST-Training (Studien- und Berufsorientierung an Gymnasien, Baden-Württemberg)
- auch Nachweise von ZOS-Seminaren (Vorgänger der BEST-Seminare) werden anerkannt
- Studien-Orientierungsworkshop „So treffe ich die richtige Studienentscheidung“ der Zentralen Studienberatung der Universität Stuttgart
- Studien-Orientierungsworkshop „… und ich?“ der Zentralen Studienberatung der Universität Stuttgart
- Studien-Orientierungsworkshops (mehrstündig bis mehrtägig) von Zentralen oder Allgemeinen Studienberatungen anderer Hochschulen (bitte achten Sie darauf, dass auf der Bescheinigung das Wort „Orientierungsworkshop“ steht). - Orientierungsberatungen (Einzelgespräche oder Gruppenberatungen) durch:
- Zentrale oder Allgemeine Studienberatungen der Hochschulen
- Abiturientenberatungen bzw. Team Akademische Berufe der Bundesagentur für Arbeit - Studiengangwechsler/innen, die bereits im 3. Fachsemester sind, und aufgrund von § 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG eine fachliche Studienberatung nachweisen müssen: In Ihrem Fall gilt die Bescheinigung der Fachstudienberaterin/des Fachstudienberaters ebenfalls als Nachweis eines Orientierungsverfahrens.
Die folgenden Studienorientierungsverfahren und Informationsangebote werden von der Universität Stuttgart nicht als Zulassungsvoraussetzung anerkannt:
- Teilnahme an BOGY (Berufsorientierung an Gymnasien)
- Teilnahme an Studientagen und Tagen der Offenen Tür
- Teilnahme an Abiturienten-Messen
- Informationsveranstaltungen und Vorträge zu Studienwahl, Bewerbung und Zulassung
Stand: April 2012
