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Zulassung in das Wissenschaftliche Fach im künstlerischen Lehramt

Eine Bewerbung für das wissenschaftliche Fach ist in zulassungsfreie Fächer nicht nötig; Sie können sich direkt einschreiben. Für die Einschreibung im wissenschaftlichen Fach benötigen Sie allerdings den Nachweis über die Einschreibung (Immatrikulationsbescheinigung) für den Abschluss Künstlerisches Lehramt an einer Kunst- oder Musikhochschule.

Hinweis zum Sommersemester:
Zum Sommersemester besteht die Möglichkeit zur Zulassung/Einschreibung für das wissenschaftliche Fach im künstlerischen Lehramt in den folgenden Fächern:
Deutsch, Geschichte und Politikwissenschaft bzw. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft.

Die Zulassung in die Fächer Chemie, Englisch, Französisch, Informatik, Mathematik, Naturwissenschaft und Technik, Philosophie/Ethik, Physik und Sport ist nur zum Wintersemester möglich.

Den Antrag auf Direkteinschreibung sollten Sie - da Ihnen noch Unterlagen ausgehändigt werden müssen - persönlich im Studiensekretariat stellen. Die postalische Antragsstellung ist allerdings ebenfalls möglich.

Antragsschluss für zulassungsfreie Fächer: 15. September und 15. März
Antragsschluss für zulassungsbeschränkte Fächer: 15. Juli und 15. Januar

vorDen Antrag finden Sie im Internet unter Einschreibung.

Bitte bringen Sie zur Einschreibung folgende Unterlagen mit:

  • den ausgefüllten Antrag auf Einschreibung
  • beglaubigte Fotokopie des Reifezeugnisses oder der sonstigen Hochschulzugangsberechtigung
  • Immatrikulationsbescheinigung der Musik- oder Kunsthochschule bzw. Nachweis über alle künstlerischen Teilprüfungen im künstlerischen Lehramt (Staatsexamensprüfung)
  • ein Passbild aus neuerer Zeit (ca. 45 x 35 mm) für den Studienausweis (bitte auf der entsprechenden Seite fest aufkleben)
  • die Bescheinigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmens über das Bestehen des Krankenversicherungsschutzes für Studierende oder über die Befreiung davon
  • die mit Ihrer Adresse versehene und ausreichend frankierte (Euro 0,45) Antwort-Postkarte (Postkarte 1)
  • ein mit Ihrer Adresse versehener und ausreichend frankierter (Euro 1,45) Umschlag der Größe DIN C4 (für Unterlagen im Format DIN A4),
  • von ausländischen Studienbewerber/innen ohne deutsches Abitur: der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, s.a. Deutschkenntnisse
  • von ausländischen Studienbewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten: Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltsgenehmigung

Anmerkung zu den Gebühren: Die Gebühren sind bei der gleichzeitigen Einschreibung an der Kunst- bzw. Musikhochschule zu bezahlen (Nachweis aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, s.o.). Sollten Sie nicht (mehr) an der Kunst- bzw. Musikhochschule eingeschrieben sein (alle künstlerischen Teilprüfungen bereits abgelegt haben), müssen Sie den Beitrag zum Studentenwerk und den Verwaltungskostenbeitrag (118,00 Euro) an der Universität Stuttgart bezahlen. Nähere Informationen erhalten Sie im Studiensekretariat.

Informationen zum Künstlerischen Lehramt bzw. zu den einzelnen Studienfächern erhalten Sie unter:
vor Lehramt nach WPO
vor Lehramt nach GymPO I
vor Studienangebot