A
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- Akkreditierung
Die Akkreditierung ist ein Instrument zur Qualitätssicherung von Bachelor- und Master-Studiengängen. Die Akkreditierung erfolgt durch systematische fachlich-inhaltliche Begutachtung einzelner Studiengänge durch "Peer Reviews" in einer vorgegebenen Form der Zusammenarbeit zwischen Universität und Akkreditierungsagentur. Neben der sogenannten Programmakkreditierung gibt es einen Ansatz zur Systemakkreditierung, der in einem Pilotprojekt entwickelt wurde und von der Universität Stuttgart angestrebt wird. Die Zulassung zum Verfahren wurde im August 2011 ausgesprochen.
- Alumnius
Das Alumni-Netzwerk alumnius ist das Kommunikations- und Servicenetzwerk für Studierende, für Absolvent/innen, für Universitätsangehörige sowie für die Freunde und Förderer der Universität Stuttgart. Das Angebot von alumnius umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die den wechselseitigen Kontakt und Erfahrungsaustausch der Alumnae und Alumni fördern, und so die lebenslange Verbindung zueinander und zur gemeinsamen Alma Mater erhalten. Mit alumnius bietet die Universität Stuttgart allen Ehemaligen die Möglichkeit, aktiv den Kontakt mit ihrer Alma Mater zu pflegen. alumnius bietet den Netzwerk-Mitgliedern vielfältige Kommunikations-, Informations-, Beratungs- und Weiterbildungs-Services.
Alumni-Netzwerk alumnius
- Ansprechpartner
Wenn im Laufe Ihres Studiums Fragen auftauchen und Sie wissen nicht, an wen Sie sich wenden können, finden Sie auf unserer Internetseite den oder die Ansprechpartner/in.
- Arbeitsmöglichkeiten
Die Möglichkeiten, während des Semesters und/oder in den Semesterferien zu jobben, sind recht begrenzt. Das Studium ist von den Anforderungen her als Vollzeitveranstaltung mit einer hohen Arbeitszeitbelastung angelegt. Sie können nicht davon ausgehen, regelmäßig Zeit für Nebentätigkeiten - sei es zur Unterhaltssicherung oder zur Lebensstandardsicherung - zu haben. Jobs, insbesondere wenn Sie nicht nah an Ihrem Studienfach liegen, können zu einer Studienzeitverlängerung führen. In manchen Studiengängen allerdings sind solche außercurricularen Aktivitäten zur Berufsqualifizierung notwendig und erwünscht. Sie müssen für sich selbst entscheiden, wie Sie Studiendauer, zusätzliches Einkommen und weiterführende Qualifikationen bewerten. Nebentätigkeiten, in denen Sie Ihr theoretisch erworbenes Wissen praktisch umsetzen und vertiefen können (zum Beispiel als studentische Hilfskraft „HiWi” an einem Institut der Universität), sind anderen immer vorzuziehen.
Erste Informationen zu den rechtlichen Regelungen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Studentenvermittlung der Agentur für Arbeit Stuttgart.
Daneben gibt es auch eine Reihe von Info-Brettern innerhalb der Universität Stuttgart und die Job-Datenbank der Universität.
- Auslandspraktikum
Wenn Sie vorhaben, über ein Auslandspraktikum Erfahrungen im Ausland zu sammeln, können Sie sich an IAESTE (Ingenieurwissenschaften) oder AIESEC (Wirtschaftswissenschaften) wenden. Auch die Arbeitsagentur vermittelt über die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) Auslandspraktika. Auslandspraktika innerhalb der EU können finanziell gefördert werden, Informationen dazu erhalten Sie beim Dezernat Internationales. Wenn Sie das Auslandspraktikum als Pflichtpraktikum anerkennen lassen wollen, sollten Sie dies vorher mit dem Praktikantenamt absprechen.
- Auslandsstudium
Jeder Studentin und jedem Studenten wird ein Studien- und/oder Praktikumsaufenthalt im Ausland dringend geraten. Trotz der weitverbreiteten Meinung, dass die/der Jüngste die besten Einstellungschancen bei der Industrie und in der Wirtschaft habe, ist aus vielen Gesprächen mit Vertretern der Arbeitsagentur, der Industrie und der Wirtschaft bekannt, dass Auslandserfahrung von den Personalchefs honoriert wird – ein halbes oder ganzes Jahr Verzögerung im Studienabschluss sind dabei zweitrangig.
Der wichtigste Ansprechpartner bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes ist die Auslandsstudienberatung des Büros für Internationale Angelegenheiten. Sie bietet Gruppen- und Einzelberatungen an, die Sie am Besten in Ihrem 2. oder 3. Semester besuchen sollten. Sie müssen Ihren Auslandsaufenthalt so frühzeitig planen, da viele Stipendienprogramme eine Vorlaufzeit von 1 bis 1 ½ Jahren haben.
Mit der Auslandsstudienberatung können Sie auch über den günstigsten Zeitpunkt für Ihren Auslandsaufenthalt besprechen, da dieser von Studiengang zu Studiengang variiert. Auch die Fachstudienberater/innen Ihres Studiengangs sind dabei wichtige Ratgeber.
Die angebotenen finanziellen Hilfen reichen von einem Vollstipendium, das Studiengebühren, Lebenshaltungs- und Reisekosten deckt (zum Beispiel Fulbright-Stipendien für USA), über den Studiengebührenerlass und Differenzzahlungen für erhöhte Lebenshaltungskosten (beispielsweise Integriertes Auslandsstudium des DAAD) bis zur Vermittlung eines Studienplatzes ohne weitere Unterstützung. Viele Studiengänge haben zusätzlich eigene Kooperationen. Das Dezernat Internationales kann Ihnen auch dazu die Ansprechpartner/- innen nennen.
Auslandsstudienberatung des Dezernat Internationales
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B
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- BAföG
Die wichtigsten Informationen finden Sie beim Studentenwerk.
- Bekanntmachungen
Öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Universitäten, geben sich zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten Satzungen. Dazu gehören auch die meisten Prüfungsordnungen. Die Satzungen und Prüfungsordnungen der Universität finden Sie als Amtliche Bekanntmachung im Internet.
Amtliche Bekanntmachung
Prüfungsordnungen
- Beurlaubung
Sollten Sie aus zwingenden Gründen die Lehrveranstaltungen eines Semesters über längere Zeit nicht besuchen, können Sie sich nach § 61 Landeshochschulgesetz beurlauben lassen. Der Antrag ist beim Studiensekretariat zu stellen, der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen. Für Urlaubssemester, die vor Vorlesungsbeginn beantragt werden, sind keine Studiengebühren zu zahlen.
Beurlaubung
- Bibliotheken
Zentraler Bestandteil des Studiums ist die Aneignung von Wissen durch Selbststudium in Büchern. Mit dem neuen Studienausweis erhalten Sie gleichzeitig einen Leihausweis für die Universitätsbibliothek. Neben der Universitätsbibliothek gibt es an der Universität auch eine Reihe von Fachbibliotheken - die Institutsbibliotheken. Darüber hinaus existieren in Stuttgart eine Reihe anderer Bibliotheken, wie z.B. die Württembergische Landesbibliothek. Die Stuttgarter Bibliotheken verfügen über einen gemeinsamen Online-Katalog; allerdings benötigen Sie für die anderen Bibliotheken einen extra Leihausweis. Die Universitätsbibliothek bietet in den ersten Semesterwochen Einführungskurse an.
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C
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- Campus
Räumlich gesehen zerfällt die Universität Stuttgart in zwei Teile:
In der Stadtmitte sind die Institute der Philosophisch-Historischen Fakultät, der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Fakultät für Architektur- und Stadtplanung sowie einige Institute der Fakultät Maschinenbau sowie Luft- und Raumfahrttechnik und Geodäsie. Ebenso befinden sich hier die meisten Verwaltungsstellen – für Sie am wichtigsten das Studiensekretariat und die Zentrale Studienberatung.
Im Universitätsbereich Vaihingen („Pfaffenwald”) befinden sich die natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten sowie das Institut für Sportwissenschaft. Beide Universitätsbereiche werden durch die S-Bahn verbunden. Einige Institute der Universität befinden sich an weiteren Stellen im Stadtgebiet Stuttgart, so insbesondere Institute der Fakultät für Maschinenbau in der Böblinger Straße, Stuttgart-Süd.
Lageplan
- Career-Service
Der Career-Service der Universität Stuttgart ist ein gemeinsames Internetportal verschiedener Institutionen der Universität, die für Studierende verschiedene und vielfältige Angebote zur beruflichen Orientierung und Karriereplanung bereit halten: von Stellendatenbanken, Praktika, Workshops über Weiterbildung und Beratung bis hin zur Existenzgründung.
Career-Service
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D
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- Datenschutz
Die Universität hat zahlreiche Daten über Sie gespeichert. Dazu gehören unter anderem alle Angaben aus dem Einschreibebogen wie Abiturnote, Wehr- oder Zivildienstzeiten. Sie können sicher sein, dass lediglich die Daten erhoben werden, die zur Bearbeitung der Einschreibung notwendig sind und für die entsprechende Rechtsgrundlagen bestehen (Landeshochschulgesetz, Hochschulstatistikgesetz, etc.). Sie haben ein Recht darauf, dass diese Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Anfragen von verschiedenen Behörden (zum Beispiel Amtshilfeersuchen). Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und werden jede Anfrage im Einzelfall im Hinblick auf rechtliche Grundlagen und Verhältnismäßigkeit prüfen. Lediglich der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, wird die Universität Ihren Studentenstatus (Einschreibung, Exmatrikulation) mitteilen (Meldeverordnung zum Gesetz über studentische Krankenversicherung). Ferner geben wir keine personenbezogenen Auskünfte auf Grund einer E-Mail-Anforderung, da der/die Absender/in einer E-Mail nicht identifiziert werden kann.
Auf schriftliche Anforderung beim Studiensekretariat beziehungsweise bei den anderen Universitätseinrichtungen (zum Beispiel Rechenzentrum) erhalten Sie einen vollständigen Auszug der über Sie gespeicherten Daten. Falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Hinblick auf Erhebung und Speicherung von Daten innerhalb der Universität bestehen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten Heinrich Schullerer. Weitere Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie bei der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten.
- Dekan/in
Der Dekan bzw. die Dekanin vertritt die Interessen der Fakultät. Das Dekanat ist die Geschäftsstelle der Fakultät. Daneben gibt es noch für jeden Studiengang eine/n Studiendekan/in. Er/sie ist für ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot, das mit den Studienplänen und Prüfungsordnungen übereinstimmt, verantwortlich. Der/Die Studiendekan/in ist neben den Fachstudienberatern auch Ansprechpartner/in für Studierende in allen Fragen der Studienorganisation.
- Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium, auch bekannt als Nationales Stipendienprogramm, wurde 2011 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Es ist ein Leistungsstipendium, das die Geförderten mit 300 Euro pro Monat für (mind.) ein Jahr unterstützt – mit einer Besonderheit: Die Hälfte des Geldes stammt vom Bund, die andere Hälfte von privaten Mittelgebern (Industrie, Privatpersonen, Stiftungen), deren Gewinnung wiederum in der Verantwortung der Hochschulen liegt. Die Stipendienvergabe erfolgt immer für mindestens ein Jahr, beginnend zum Wintersemester. Die Ausschreibung um die Bewerbung für ein solches Stipendium erfolgt im Wintersemester.
Deutschlandstipendium
- Diploma Supplement
Den Bachelor-/Master-Zeugnissen der Universität wird ein englischsprachiges Dokument, das "Diploma Supplement", beigefügt, das die Hochschule und den Studiengang beschreibt. Das "Diploma Supplement" weist Studien- und Qualifikationsprofile aus und fördert damit die internationale akademische und berufliche Mobilität. Die individuellen Leistungen werden in einem Transcript of Records (Notenspiegel) ausgewiesen.
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E
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- E-Communication
Die Universität Stuttgart bietet ihren Studierenden zahlreiche Online-Dienste an. Um die Online Angebote nutzen zu können, benötigen alle Nutzer eine Nutzerkennung und ein Passwort. Beides haben Sie im Zuge Ihrer Einschreibung ebenso bekommen wie eine E-Mailadresse. Die Universität Stuttgart schickt wichtige Mitteilungen an diese E-Mail-Adresse, so dass Sie Ihr E-Mail-Postfach unbedingt nutzen sollten. Alle wichtigen Online-Dienste der Universität Stuttgart, für die Sie Ihr Nutzerkonto verwenden können, finden Sie unter:
LSF, ILIAS, Online-Anmeldungen - E-Communication an der Universität Stuttgart
- E-Learning
Zu vielen Veranstaltungen gibt es Skripte, Folien und zusätzliche Informationen im Netz, und einige Lehrende zeichnen ihre Vorlesungen auch auf. Manche Veranstaltungen werden in sogenannten "blended learning" Arrangements durchgeführt, das heißt Präsenzphasen an der Uni und Selbstlernphasen im Internet wechseln ab. In die E-Learning Plattform ILIAS loggen sich Studierende mit Ihrem studentischen Account des Rechenzentrums ein.
Uni online
- Einschreibung (Immatrikulation)
Die Einschreibung - auch Immatrikulation genannt - stellt die Aufnahme an der Universität als ordentliche Studierende bzw. ordentlicher Studierender dar. Sie erfolgt in der Regel nach der Zulassung zum Studium während der im Zulassungsbescheid festgesetzten Fristen.
Allgemeine Informationen zur Einschreibung (Immatrikulation)
Antrag auf Einschreibung und FAQs
- Exkursionen
Raus aus der Universität und vor Ort etwas besichtigen oder eine praktische Untersuchung vornehmen: In einigen Studiengängen sind eine bestimmte Anzahl Exkursionen sogar vorgeschrieben. Informieren Sie sich rechtzeitig, bei welchen Veranstaltungen nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zugelassen ist und melden Sie sich frühzeitig an.
- Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft an der Universität Stuttgart beendet. Sollten Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, die Hochschule wechseln oder das Studium abbrechen wollen, müssen Sie sich exmatrikulieren. Die Exmatrikulation setzt voraus, dass alle Verpflichtungen gegenüber der Universität erfüllt sind. Über die förmliche Exmatrikulation erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese Exmatrikulationsbescheinigung ist die Voraussetzung für ein weiteres Studium an einer anderen Universität. Darüber hinaus kann Sie die Universität „von Amts wegen“ exmatrikulieren, z.B. wenn Sie die Gebühren nicht (rechtzeitig) bezahlt haben.
Achtung: Haben Sie sich an der Universität Stuttgart eingeschrieben und erhalten in den ersten Semesterwochen einen anderen Studienplatz im Nachrück- oder Losverfahren, den Sie bevorzugen, kommen Sie bitte mit Ihrem Studienausweis, allen Studienbescheinigungen und dem Zulassungsbescheid der anderen Universität beim Studiensekretariat vorbei. Ihre Einschreibung an der Universität Stuttgart wird dann storniert, und Sie erhalten Ihre Gebühren (zumindest teilweise) erstattet.
Exmatrikulation
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F
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- Fakultät
Eine Fakultät ist die organisatorische Grundeinheit der Forschung und Lehre einer Universität. Sie beinhaltet den Zusammenschluss von einzelnen Instituten zu einem übergeordneten Fachbereich sowie einen oder mehrere Studiengänge. Die Fakultäten tragen die Verantwortung für Wissenschaft, Forschung und Lehre. Mit Ihrer Immatrikulation werden auch Sie Mitglied einer Fakultät. Bei den Universitätswahlen haben Sie an dieser Fakultät das aktive und passive Wahlrecht. Der Fakultätsrat wählt aus seinen Mitgliedern eine Dekanin oder einen Dekan.
Fakultäten und Institute
- Freiversuch
In den Staatsexamens-/Lehramts-Prüfungsordnungen ist die so genannte Freiversuchsregelung (Freischuss) enthalten. Dies heißt vereinfachend, dass eine innerhalb der Regelstudienzeit abgelegte Prüfung als nicht unternommen gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Meist darf auch eine nur gerade bestandene Prüfung zur Verbesserung der Durchschnittsnote wiederholt werden, wenn sie rechtzeitig abgelegt wurde. Die Regelungen, die in Ihrem Studiengang gelten, erfahren Sie aus der Prüfungsordnung und beim zuständigen Prüfungsamt.
- Fristen
Sie müssen sich frühzeitig darum kümmern, wann Sie Ihre ersten Prüfungen ablegen müssen und wann und wie Sie sich zu diesen anmelden. Dieses Einhalten der Prüfungsfristen ist absolut wichtig für Sie. Bereits nach dem zweiten Semester müssen Sie in allen Studiengängen die sogenannte Orientierungsprüfung ablegen. Diese besteht in der Regel aus einer oder mehreren Modulprüfungen. Wenn Sie die Orientierungsprüfung nicht rechtzeitig erfolgreich ablegen, erlischt der Prüfungsanspruch in dem von Ihnen gewählten Studiengang, und Sie können in diesem Studiengang nicht mehr weiterstudieren – auch nicht an anderen Universitäten oder in anderen Bundesländern!
In den Staatsexamens-/Lehramts-Studiengängen sollten Sie zusätzlich zur Orientierungsprüfung nach vier Semestern die Zwischenprüfung (1. Prüfungsabschnitt) ablegen. Spätestens am Ende des sechsten Semesters müssen Sie die Zwischenprüfung bestanden haben. Die Bachelor-Studiengänge haben keine Zwischenprüfung, sehen dafür in den meisten Fächern insgesamt eine Höchststudiendauer von zehn Semestern vor.
In den meisten Studiengängen müssen Sie die ersten Prüfungen schon kurz nach Beginn des Semesters anmelden, oft nur wenige Wochen nach Vorlesungsbeginn. Die Anmeldezeiträume stehen auf der Internetseite des Prüfungsamtes. Wichtig ist: informieren Sie sich zu Beginn des Semesters über den – bereits wenige Wochen nach Semesterbeginn liegenden – Anmeldezeitpunkt!
Falls Sie mit der Einhaltung der Fristen Probleme bekommen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Zentrale Studienberatung oder an die Fachstudienberater/innen, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Die Fristen können vom zuständigen Prüfungsausschuss (Orientierungsprüfung) oder vom Rektor (Zwischenprüfung) verlängert werden, wenn Sie die Nichteinhaltung der Frist selbst nicht zu vertreten haben. Einen entsprechenden begründeten Antrag sollten Sie rechtzeitig an den Prüfungsausschuss bzw. an den Rektor stellen.
Detaillierte Informationen zu den Prüfungen und Prüfungsvoraussetzungen finden Sie in den Prüfungsordnungen.
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G
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- Gasthörer/innen
Als Gasthörer/innen werden all diejenigen bezeichnet, die nicht als Studierende an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind, aber dennoch als Gäste an regelmäßigen Universitätsveranstaltungen teilnehmen, wie zum Beispiel Berufstätige, Schüler oder Senioren. Eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) ist für Gasthörer/innen daher nicht erforderlich.
Informationen und Zulassungsantrag für Gasthörer/innen
Nähere Informationen des Studium Generale für Gasthörer/innen
- Gebühren
Bei der Einschreibung und für jedes Semester wird an der Universität Stuttgart ein Betrag in Höhe von derzeit Euro 116,85 erhoben (ab Rückmeldung/Einschreibung zum WS 2012/13: 118,00 Euro). Der Betrag setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Daneben können für besondere Leistungen (z.B. Ersatzstudienausweis) oder Angebote (z.B. Hochschulsport) Gebühren oder Entgelte erhoben werden.
Gebühren und Beiträge
Studiengebühren in Höhe von 500 Euro werden ab SS 2012 nur noch in den drei nicht-konsekutiven Masterstudiengängen Geomatics Engineering (GEOENGINE), Computational Mechanics of Materials and Structures (COMMAS) und Solid Waste and Waste Water Process Engineering (WASTE) erhoben.
Ausführliche Hinweise zu den Studiengebühren
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H
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- Härte(fall)antrag
Entgegen dem studentischen Sprachgebrauch gibt es in Prüfungsangelegenheiten keinen Härte(fall)antrag. In vielen Studiengängen gibt es jedoch die Möglichkeit, eine Prüfung zum zweiten Mal zu wiederholen – manchmal automatisch, manchmal erst nach einer Entscheidung des zuständigen Prüfungsausschusses. Diese Möglichkeit wird meist Härte(fall)antrag genannt. Die Regelungen, die in Ihrem Studiengang gelten, erfahren Sie aus der Prüfungsordnung und beim zuständigen Prüfungsamt. Sollten Sie der Meinung sein, die von Ihnen abgelegte Prüfung sei nicht korrekt durchgeführt worden, können Sie Widerspruch einlegen.
- Hörsäle
Ein Verzeichnis der Hörsäle sowie der anderen, für Lehrveranstaltungen benutzten Räume (Seminarräume, Labors) finden Sie sowohl im gedruckten Vorlesungsverzeichnis als auch im Internet als pdf-Datei. Einen Plan der Universitätsgebäude finden Sie ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis oder elektronisch im Internet.
Hörsaalverzeichnis ( pdf)
Lageplan
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I
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- ILIAS
ILIAS steht für Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System und ist die internet-basierte Lernplattform der Universität. In ihr können Sie Lehr- und Lernmaterialien der Universität verfügbar machen. Teilweise erfolgt die Anmeldung zu Seminaren nur über ILIAS. Die Anmeldung zur ILIAS-Plattform erfolgt über Ihren RUS-Account
ILIAS
- Immatrikulation
s. Einschreibung
- Institut
Ein Institut ist eine Einrichtung, in der zu einem bestimmten Themenbereich geforscht, gelehrt und studiert wird. Zu einem Institut gehören Professor/innen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen sowie wissenschaftliche Hilfskräfte. Hier befinden sich das Sekretariat oder Geschäftszimmer eines Fachgebiets, ein Teil der Räume, in denen die Lehrveranstaltungen stattfinden, die Arbeitszimmer der Universitätslehrer/innen und Institutsmitglieder, Labors, Praktikumsräume, PC-Räume und eine Bibliothek.
Fakultäten und Institute
- Internationaler Studierendenausweis
Mit dem Internationalen Studierendenausweis (ISIC) können Sie im Ausland einige Vergünstigungen materieller Art in Anspruch nehmen. Den ISIC bekommt man in Stuttgart u.a. bei tipsntrips Jugendinformation Stuttgart und bei AStA-Reisen.
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J
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- Jobben
siehe Arbeitsmöglichkeiten
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K
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- Kolloquien
In diesen Veranstaltungen, die meistens in Diskussionsform abgehalten werden, bestehen erhöhte wissenschaftliche Anforderungen. In einigen Studiengängen sind das die Abschlussprüfungsgespräche von Praktika.
- Kopierkarte
Die Geldwertfunktion auf der Copycard der Firma OCE (nicht ecus): Aufladung ist nur an den Automaten der Firma OCE an den Kopierstationen möglich, nicht an den Automaten des Studentenwerks.
Ansprechpartner für die Kopierkarte ist die Firma OCE, Geschwister-Scholl-Str. 24b, 1. Stock, dienstags von 12 - 14 Uhr, Raum 1.205.
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L
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- Lehrveranstaltungen
Im Verlauf Ihres Studiums werden Sie ganz verschiedene Arten von Lehrveranstaltungen besuchen - von der Vorlesung, in der Sie in erster Linie zuhören, bis hin zu Praktika, bei denen Sie praktisch und selbstständig arbeiten. Zu den einzelnen Lehrveranstaltungen gehören Exkursionen, Kolloquien, Praktika, Repetitorien, Seminare, Tutorien, Übungen und Vorlesungen.
Vorlesungsverzeichnis
- Leistungspunkte
Während des Studiums sind in den Bachelor-, Master- und den neuen, modularisierten Lehramts-Studiengängen Leistungspunkte zu erwerben. Sie geben den ungefähren zeitlichen Arbeitsaufwand an, der mit einer bestimmten Lehrveranstaltung verbunden ist. Je Semester sind durchschnittlich 30 Leistungspunkte zu erwerben. Das entspricht einem Arbeitsaufwand von insgesamt etwa 900 Stunden. Der Erwerb von Leistungspunkten setzt eine erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bzw. ein erfolgreiches Erbringen bestimmter Studienleistungen voraus und ist an das Bestehen der jeweiligen Studienleistung, Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung gebunden. Leistungspunkte sind jedoch keine Noten!
- LSF
LSF steht für "Lehre-Studium-Forschung" und ist mittlerweile das zentrale Web-Portal der Universität Stuttgart zur Koordination des Studiums. Über das LSF können Sie einen Überblick über ihr Studium erhalten, sich Ihren Stundenplan online zusammenstellen, SQ-Veranstaltungen belegen und Prüfungen anmelden. Darüber hinaus können Sie im LSF auch Ihre Kontaktdaten ändern und Ihren Notenspiegel sowie Bescheinigungen ausdrucken.
LSF
Anleitung zur Stundenplanerstellung mit dem LSF ( pdf)
LSF-Anleitung für Studierende ( pdf)
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M
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- MINT-Kolleg Baden-Württemberg
Die beiden großen technisch orientierten Universitäten des Landes Baden-Württemberg, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und die Universität Stuttgart haben mit dem MINT-Kolleg ein gemeinsames Konzept für ein flexibles, mit dem Fachstudium verzahntes, vorbereitendes Studium in den MINT-Fächern entwickelt, da die Anforderungen an zukünftige MINT-Absolventen eher komplexer werden. In einem gewissen Rahmen kann der Studienverlauf auch individuell gestaltet werden, um den Studienerfolg zu unterstützen.
Das MINT-Kolleg versteht sich als eine Einrichtung zur Verbesserung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Übergangsphase von der Schule zum Fachstudium in den sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Für all jene, die sich nach dem Abitur mit einem flauen Gefühl im Magen fragen, ob ihr Wissen in Mathe, Physik, Chemie oder Informatik für ihr Wunschstudium wirklich ausreichend ist, oder jene, die definitiv eine Auffrischung in diesen Fächern benötigen, weil zwischen Abitur und Studium eine längere Pause liegt, in der sie so einiges vergessen haben, gibt es hier die optimale Hilfestellung.
Am MINT-Kolleg können an natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen interessierte Studierende teilnehmen, die für sich in den MINT-Grundlagenfächern noch Nachholbedarf sehen – sie können durch spezielle Brückenmodule Inhalte und Arbeitsmethoden in verschiedenen Disziplinen nachholen. Für Studierende, die sich noch nicht sicher sind, welchen der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge sie endgültig studieren möchten, kann das MINT-Kolleg Orientierungshilfe für das passende Fach bieten. Während der Orientierungsphase ist man allerdings schon in einem Studiengang eingeschrieben, es können also auch bereits Studienmodule und Praktika aus dem Fachstudium studiert und absolviert werden.
Ein Einstieg ins MINT-Kolleg ist auch im Sommersemester möglich.
MINT-Kolleg Baden-Württemberg
- Modul und Modulhandbuch
Ein Modul ist eine inhaltlich zusammenhängende, thematisch und zeitlich abgerundete Lehreinheit, die aus einer oder mehreren einzelnen Lehrveranstaltungen besteht. Ein Modul wird mit (mindestens) einer zu erbringenden Prüfungsleistung oder einer sonstigen überprüfbaren Leistung abgeschlossen. Die einzelnen Module mit den zu besuchenden Lehrveranstaltungen, den Inhalten und Lernzielen sowie den Prüfungsleistungen werden in den Modulhandbüchern beschrieben. In den Modulhandbüchern, die es zu jedem Studiengang gibt, ist auch der Studienaufbau Ihres Studiums erläutert. Sie finden die Modulhandbücher sowohl auf der Seite:
Modulhandbücher als pdf-Dateien als auch unter
Modulhandbücher im Online-Vorleseverzeichnis LSF.
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O
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- Orientierungsprüfung
Die Orientierungsprüfung soll sicherstellen, dass Sie sich innerhalb des ersten Studienjahres die Grundlagen des von Ihnen gewählten Studienganges erarbeitet haben. Sie sollen dadurch zu einer kritischen Prüfung Ihrer Studienwahl veranlasst werden.
Die Orientierungsprüfung soll am Ende des zweiten Semesters abgelegt werden. Sie muss am Ende des dritten Semesters bestanden sein. Ist dies nicht der Fall, erlischt der Prüfungsanspruch in dem von Ihnen gewählten Studiengang und Sie können in diesem Studiengang nicht mehr weiterstudieren - auch nicht an anderen Universitäten oder in anderen Bundesländern! Falls Sie mit der Einhaltung der Fristen Probleme bekommen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Zentrale Studienberatung oder auch an die Fachstudienberater/innen, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Die Fristen können vom zuständigen Prüfungsausschuss verlängert werden, wenn Sie die Nichteinhaltung der Frist selbst nicht zu vertreten haben. Einen entsprechenden begründeten Antrag sollten Sie rechtzeitig an den Prüfungsausschuss stellen.
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P
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- Parallelstudium
Unter Parallelstudium versteht man das gleichzeitige Studium zweier Studiengänge. Das Parallelstudium bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Rektor. Entsprechende Anträge sind formlos mit einer ausführlichen Begründung an den Rektor zu richten. Ein Parallelstudium wird erst nach Abschluss der Vor- oder Zwischenprüfung genehmigt. Ist keine Vor- bzw. Zwischenprüfung vorgesehen, muss die Orientierungsprüfung absolviert worden sein.
Parallelstudium
- Parkplätze
Die Parkplatzsituation in der Stuttgarter Innenstadt ist schwierig. Wenn möglich, sollte man auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Für folgenden Personenkreis bietet die Universität Stuttgart eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen unmittelbar beim Hochschulgelände Innenstadt an:
a) vorrangig alleinerziehende Studierende mit Kindern (bis zum Übergang zu weiterführenden Schulen)
b) Studierende mit Kindern (bis zum Übergang zu weiterführenden Schulen)
c) wenn nicht an a) oder b) vergeben, an Studierende mit weitem Anfahrtsweg und ohne eine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit des VVS-Verbundes.
Antragsformulare für die Zuweisung eines solchen Parkplatzes sind bei der Zentralen Verwaltung, Dezernat Studentische Angelegenheiten (Karin Weimer) zu erhalten. Die Plätze sind rar, die Liste ist lang und nur wirklich begründete Anträge haben Aussicht auf Genehmigung. Körperbehinderte Studierende können auf den Parkplätzen für die Beschäftigten der Universität Stuttgart parken. Anträge hierzu richten Sie bitte mit dem Nachweis Ihrer Behinderung an die Zentrale Verwaltung, Dezernat Technik und Bauten.
- Praktika
Hier muss unterschieden werden zwischen Praktika, die an der Universität stattfinden, und solchen, die außerhalb der Universität absolviert werden. Zur ersten Gruppe gehören vor allem die Laborpraktika, welche die Studienpläne in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen vorschreiben. Diese dienen als Ergänzung zur Theorievermittlung und als Einführung in Forschungsprojekte bzw. in das experimentelle Arbeiten.
Ein Praktikum außerhalb der Universität, zum Beispiel in einem Unternehmen, in der Industrie oder bei einer öffentlichen Einrichtung zu absolvieren, ist in einigen Studiengängen Pflicht, teilweise sogar im Sinne einer Zulassungsvoraussetzung als Vorpraktikum – dann muss das Praktikum vor dem Studienbeginn geleistet werden. In einem Studiengang, in dem Praktika vorgeschrieben sind, gibt es Praktikumsrichtlinien, welche die Art, den zeitlichen Umfang und den Zeitpunkt des Praktikums festlegen. In den Geistes- und Sozialwissenschaften kann je nach Studienfach ein Teil der Leistungspunkte im Bereich der Schlüsselqualifikationen über ein Praktikum erworben werden.
Neben den Pflichtpraktika gibt es die Möglichkeit, freiwillig Praktika außerhalb der Universität zu machen. Das wird besonders Studierenden der Geistes- und Sozialwissenschaften empfohlen, damit sie eine präzisere Vorstellung von ihren späteren/beruflichen Möglichkeiten bekommen, die mit dem eigenen Studiengang verbunden sind.
Praktika
- Praktikumsberatung
In den Studiengängen mit einem Pflicht-Praktikum stehen Ihnen die Praktikantenämter beratend zur Seite.
Studierende der geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengänge haben die Möglichkeit, sich in allen Fragen rund um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum beraten zu lassen bei der Stelle: STUDIUM - PRAKTIKUM - BERUF – Beratung für Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Zentralen Studienberatung. Beachten Sie aber bitte, dass die formale Anerkennung des Praktikums in den BA-Studiengängen durch den jeweiligen Prüfungsausschuss erfolgen muss.
- Prüfungen
In Prüfungen wird in schriftlicher und/oder mündlicher Form Wissen abgefragt. Prüfungen sind in den Studiengängen unterschiedlich strukturiert und organisiert. Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie bei der jeweiligen Lehrveranstaltung im Modulhandbuch. Die Regelungen zu den Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung, zur Art der Prüfungsleistung, zum Zeitpunkt und zum Umfang der Prüfungen finden Sie in den Prüfungsordnungen.
Grundsätzlich kann man Prüfungsvorleistungen, die auch „Scheine“ oder „Leistungsnachweise“ genannt werden, von „echten“ Prüfungsleistungen unterscheiden. Prüfungsvorleistungen sind unbenotet und können grundsätzlich beliebig wiederholt werden.
Bei den „eigentlichen“ Prüfungen gibt es punktuelle Prüfungen (über den Inhalt einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen) und studienbegleitende Prüfungen bei denen die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (zum Beispiel Seminar/Übung mit Klausur/Hausarbeit) Teil der Prüfung ist.
In den Bachelor-Studiengängen und den modularisierten Lehramststudiengängen wird zwischen lehrveranstaltungsbegleitenden Prüfungsleistungen, die direkt an eine Lehrveranstaltung gekoppelt sind und Modul-Abschlussprüfungen, die mehrere Lehrveranstaltungen umfassen, unterschieden. Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten sind durch die Prüfungsordnungen vorgegeben.
Absolut wichtig für Sie ist das Einhalten der Fristen für die Prüfungen. Bereits nach dem zweiten Semester müssen Sie die sogenannte Orientierungsprüfung ablegen, die auch aus mehreren (Teil-)Prüfungen bestehen kann.
In den Staatsexamens-/Lehramts-Studiengängen sollten Sie nach vier Semestern die Zwischenprüfung (1. Prüfungsabschnitt) bestehen. Spätestens am Ende des sechsten Semesters müssen Sie die Zwischenprüfung bestanden haben.
Die Bachelor-Studiengänge haben keine Zwischenprüfung, sehen dafür in den meisten Fächern insgesamt eine Höchststudiendauer von zehn Semestern vor.
- Prüfungsanmeldung
Prüfungen müssen immer angemeldet werden. Die Anmeldezeiträume werden vom Prüfungsamt festgesetzt und stehen auf der Internetseite des Prüfungsamtes. In den meisten Studiengängen müssen Sie die ersten Prüfungen schon kurz nach Beginn des ersten Semesters anmelden, oft nur wenige Wochen nach Vorlesungsbeginn. Wichtig ist: informieren Sie sich zu Beginn des Semesters über den Anmeldezeitpunkt!
Die Prüfungsanmeldung und -abmeldung für Bachelor- und Master-Studiengänge ab Prüfungsordnungs-Version 2008 sowie der neuen Lehramtsstudiengänge (nach GymPO I) findet online über das LSF statt. Lehramtsstudierende nach "alter" Prüfungsordnung WPO wenden sich in allen Fragen zu den Prüfungen bis zur Zwischenprüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss. Alle anderen Studiengänge melden sich im Prüfungsamt an bzw. ab. Das Staatsexamen in den Lehramtsstudiengängen melden Sie beim Landeslehrerprüfungsamt (LLPA). Die vom Prüfungsamt festgelegten Anmeldezeiträume können je nach Studiengang unterschiedlich sein.
Beim Staatsexamens-Studiengang Lebensmittelchemie melden Sie die Prüfung bis zum ersten Prüfungsabschnitt beim zuständigen Prüfungsausschuss an. Danach ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie (einschl. Lebensmittelchemie) zuständig.
Über das LSF stellt Ihnen das Prüfungsamt ebenfalls Ihre Leistungsübersichten und Bescheinigungen über bestandene Prüfungsleistungen zur Verfügung.
Prüfungsamt: Informationen für Erstsemester
Hier hat das Prüfungsamt allen Studienanfänger/innen die wichtigsten Prüfungsformalitäten zusammengestellt.
- Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation und Durchführung von Prüfungen zuständig. Ihm obliegt auch die Interpretation der Prüfungsordnungen. Er ist damit für rechtsverbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Prüfungen oder Studienleistungen sowie teilweise für die Verlängerung von Prüfungsfristen zuständig.
Prüfungsausschuss
- Prüfungsordnungen
In den Prüfungsordnungen stehen alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen Ihres Studiengangs. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich gleich zu Beginn Ihres Studiums die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ausdrucken.
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen der Universität Stuttgart sind bis Ende 2000 im Amtsblatt des Wissenschaftsministeriums veröffentlicht. Seither werden sie in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Stuttgart“ veröffentlicht.
Staatliche Prüfungsordnungen (Lebensmittelchemie, Lehramt) sind im Gesetzblatt Baden-Württemberg veröffentlicht. Die für Sie geltende Prüfungsordnung können Sie auch beim Prüfungsamt einsehen.
„Lesefassung” bei Prüfungsordnungen bedeutet, dass es sich um eine lesbare, jedoch rechtlich nicht verbindliche Fassung der Ordnung handelt, in die alle Änderungen (die als „ Änderungssatzung” sehr unübersichtlich veröffentlicht wurden) eingearbeitet sind.
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- Rechenzentrum
Mit der Einschreibung erhalten Sie eine Nutzungsberechtigung der studentischen Dienste (Mail- und Rechneraccount) am Rechenzentrum. Die erforderlichen Zugangsdaten (Benutzererkennung und Passwort) dazu gehen Ihnen mit getrennter Post zu. Für Fragen steht Ihnen die Benutzerberatung zur Verfügung.
LSF, ILIAS, Online-Anmeldungen - E-Communication an der Universität Stuttgart
- Regelstudienzeit
Unter Regelstudienzeit versteht man die Zeit, die ein/e normal begabte/r, üblich fleißige/r Student/-in benötigt, um das Examen zu erreichen. Die Studienpläne werden so gestaltet, dass dieses Ziel im Normalfall erreicht werden kann. In den meisten Bachelor-Studiengängen gibt es eine Höchstdauer von zehn Semestern. Bitte lesen Sie Ihre Prüfungsordnung auch bezüglich dieser Fristen und Zeiten durch.
- Repetitorien
Sie finden aus Anlass einer bevorstehenden Prüfung oder Klausur statt. Hier können Sie in der Gruppe den entsprechenden Lernstoff wiederholen.
- Rückmeldung
Die Rückmeldung als Willenserklärung über den Fortbestand des Studiums gibt es im rechtlichen Sinn nicht mehr. Sie bleiben heute automatisch Mitglied der Universität, wenn Sie die Gebühren rechtzeitig überweisen und keine anderen Gründe für eine Exmatrikulation vorliegen. Sollten Sie im jeweils folgenden Semester weiterstudieren wollen, müssen Sie sich zu der von der Universitätsverwaltung festgesetzten Frist zurückmelden (15.1. - 15.2. bzw. 15.7 – 15.8.).
Rückmeldung
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- Scheine
Man nennt sie auch Leistungsnachweise. In schriftlicher Form wird Ihnen bestätigt, dass Sie an einer Lehrveranstaltung kontinuierlich teilgenommen und darüber hinaus eine eigenständige Leistung erbracht haben. Wie Ihr Beitrag aussieht, ob Sie an einer Klausur teilnehmen, eine mündliche Prüfung ablegen, Praktika und Analysen durchführen, Übungsblätter abgeben, ein Referat beisteuern oder eine Hausarbeit schreiben müssen, legen die Dozentin oder der Dozent der jeweiligen Lehrveranstaltung fest.
- Schlüsselqualifikationen (SQ)
Ein besonderes Anliegen der Bolognaübereinkunft ist es, die Berufsbefähigung der Studierenden zu verbessern. Das gilt insbesondere für die Bachelor- wie auch für die Masterphase. Diesem Ziel soll neben dem Fachstudium der Erwerb fachaffiner und fachübergreifender Schlüsselqualifikationen (SQ) dienen. Schlüsselqualifikationen sind einerseits notwendig, um sich neue Erkenntnisse zu erschließen, andererseits sind sie hilfreich, um in wechselnden Anforderungssituationen situationsgerecht handeln zu können. Die fachaffinen SQ-Lehrveranstaltungen liegen in der Verantwortung der Studiengänge. Dies können Seminare zum wissenschaftlichen Arbeiten sein oder Veranstaltungen zu übergreifenden Themen, wie z. B. Toxikologie und Rechtskunde für Chemiker/innen oder Simulation im Maschinenbau. Über die (engere) disziplinäre Qualifizierung hinausgehend vermittelt die Universität Stuttgart ihren Studierenden in fachübergreifenden SQ-Lehrveranstaltungen unterschiedliche Kompetenzen, die sich in sechs universitär definierte SQ-Kompetenzfelder gliedern: methodische und soziale Kompetenzen, kommunikative und personale Kompetenzen, allgemeine Grundlagen in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Politik sowie Naturwissenschaft und Technik. Die fachübergreifenden SQ-Module werden vom Zentrum für Lehre und Weiterbildung / Fachübergreifende SQ im Bachelor- und Masterstudium für alle Studiengänge koordiniert. Eine besondere Möglichkeit eines solchen fachübergreifenden SQ-Moduls ist die Tutorenqualifizierung. Die Arbeitsstelle Tutorenqualifizierung berät, unterstützt und qualifiziert studentische Tutoren – also Studierende in höheren Semestern, die entweder selbst Übungen und Praktika betreuen oder Ersemester-Studierende bei der Studieneingangsphase begleiten.
Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen im Bachelor/Master-Studium
- Semester
Das Semester ist eine verwaltungstechnische Zeiteinteilung in einen Zeitraum von einem halben Jahr: Wintersemester: 1. Oktober bis 31. März und Sommersemester: 1. April bis 30. September.
Semestertermine
- Semesterbeitrag
Bei der Einschreibung und für jedes Semester werden an der Universität Stuttgart neben den Studiengebühren der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der Universität Stuttgart unter Nennung der Matrikelnummer und des aktuellen Semesters einbezahlt werden. Sollte der Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, werden Sie exmatrikuliert.
- Seminare
In Seminaren wird unter Anleitung ein bestimmtes Thema erarbeitet. Bei dieser Veranstaltungsform können Sie sich aktiv beteiligen, zum Beispiel indem Sie ein Referat übernehmen und in die Diskussionen einsteigen. In der Regel besuchen Sie während Ihres Grundstudiums Proseminare und im Hauptstudium bzw. in der späteren Studienphase Hauptseminare. Darüber hinaus gibt es noch Oberseminare. Diese wenden sich an Fortgeschrittene und an Doktoranden. In manchen Studiengängen werden nicht die Pro- und Hauptseminare begrifflich unterschieden, sondern einzelne Seminarstufen SI, SII …, die in entsprechender Reihenfolge besucht werden sollten.
- Solidarbeitrag
Durch Zahlung des Studentenwerksbeitrags erhalten Sie auf Ihren Studienausweis einen speziellen VVS-Aufdruck, der Sie zur Fahrt mit dem VVS berechtigt. Sie können mit dem Studienausweis alle Busse und Bahnen des VVS benutzen (Kl. 2), und zwar von Montag bis Freitag ab 18.00 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztags, jeweils bis Betriebsschluss (einschließlich Nachtbusse), beliebig oft und beliebig weit im gesamten VVS-Netz.
- Sprachkenntnisse
Für ein Studium mit den Abschlüssen Lehramt an Gymnasien oder Bachelor of Arts werden in einigen Studienfächern bestimmte Sprachkenntnisse gefordert. Meist müssen die Fremdsprachenkenntnisse bis zur Anmeldung zur Orientierungsprüfung (Bachelor) bzw. Zwischenprüfung (Lehramt) vorgelegt werden. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung Ihres Fachs.
Als Nachweis dient in der Regel das Abiturzeugnis. Eventuell erforderliche Ergänzungen müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das entsprechende Studienfach im Einzelfall anerkannt werden. Falls Sie die Sprachkenntnisse noch nicht zu Beginn des Studiums nachweisen können, müssen Sie diese – je nach Studienfach – in den ersten Semestern durch spezielle Sprachkurse nachholen (siehe jeweilige Prüfungsordnung). Wegen des Nachholens der Sprachkenntnisse können die Fristen für das endgültige Bestehen der Zwischenprüfung im Lehramt verlängert werden. Für den Bachelor ist diese Fristverlängerung nur vereinzelt möglich.
Je nach Studiengang werden bestimmte Sprachkurse im Rahmen der fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen angeboten. Sie sind über die Lehrveranstaltungsdatenbank LSF zu finden.
LSF (Bereich Vorlesungsverzeichnis, Rubrik: Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (SQ))
Informationen des Historischen Instituts zu den angebotenen Lateinkursen ( pdf)
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, freiwillig Sprachkurse zu besuchen. Informationen zu den Sprachkursen und den Anmeldezeiträumen bekommen Sie beim Sprachenzentrum.
Sprachenzentrum
- Studentenausweis
Mit der Einschreibung erhalten Sie den elektronischen Studentenausweis ecus; dieser ist nur zusammen mit der Semestermarke gültig. Die Semestermarke erhalten Sie jedes Semester mit den Studienbescheinigungen.
Der Studentenausweis beinhaltet die Nutzungsberechtigung für die Universitätsbibliothek. Der Studienausweis ist durch das VVS-Logo auch gleichzeitig Fahrausweis für den VVS nach 18.00 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen.
Vor Auslandsreisen sollten Sie sich den Internationalen Studienausweis besorgen, um einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
Studentenausweis ecus
- Studentenwerk
Die Studentenwerke übernehmen einen Teil der sozialen Betreuung für Studierende wie Studierendenwohnheime oder Verpflegung.
Studentenwerke
- Studentenwerksbeitrag
Für die Mitnutzung der Leistungen des Studentenwerks, wie Wohnheime oder Mensaessen, wird nach der Beitragsordnung des Studentenwerks von jeder Studentin und jedem Student ein Beitrag von zur Zeit 76,85 Euro je Semester erhoben (ab Rückmeldung/Einschreibung zum WS 2012/13: 78,00 Euro). In diesem ist der Solidarbeitrag für das StudiTicket enthalten. Der Beitrag ist vor der Einschreibung bzw. bei der Rückmeldung in das jeweilige Semester fällig.
Studentenwerk
- Studiendekan/in
Aufgabe der auf Fakultätsebene gewählten Studiendekanin bzw. des Studiendekans ist es, innerhalb der Fakultät auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot hinzuwirken, das mit den Studienplänen und Prüfungsordnungen übereinstimmt. Studierende haben das Recht, den zuständigen Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen. Die Studiendekanin oder der Studiendekan ist auch Ansprechpartner/in für Studierende bei Problemen in der Studien- und Prüfungsorganisation.
Studiendekane
- Studienförderung/Stiftungen
Neben der Studienfinanzierung nach dem BAföG gibt es eine Anzahl weiterer Förderinstitutionen. Die Chancen, ein Stipendium zu erhalten, haben sich in den letzten Jahren verbessert, da neben den klassischen Stipendiengebern, wie Kirchen, Parteien und Gewerkschaften, auch immer mehr Firmen Studienförderungen anbieten. Stipendien sind nicht nur etwas für Hochbegabte – auch wenn das Stichwort „Begabte“ im Namen von vielen Stipendiengebern enthalten ist. Auch Persönlichkeit und gesellschaftliches Engagement überzeugen dabei. Erkundigen und bewerben Sie sich insbesondere bei den großen Stiftungen frühzeitig im Studium, bei manchen ist die Bewerbung gleich zu Studienbeginn möglich.
Eine weitere Stipendienform wurde mit dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ins Leben gerufen. Der Start dieses nationalen Stipendiums, das auch Deutschlandstipendium genannt wird, ist an der Universität Stuttgart zum Wintersemester 2011/12 vorgesehen.
Stiftungen und Stipendien
- Studiengangwechsel
Darunter versteht man entweder den Wechsel von einem Studiengang zu einem anderen oder den Wechsel der Studienfachkombination unter Beibehaltung des angestrebten Abschlusses. Ein Studiengangwechsel ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn Sie für das neue Fach eine Zulassung erreichen können. Bei einem Studiengang/fachwechsel nach dem dritten oder einem höheren Hochschulsemester wird der Nachweis verlangt, dass Sie eine auf den neuen Studiengang bezogene Studienfachberatung in Anspruch genommen haben.
Liegen keine anrechenbaren Studienzeiten (bisheriges Studium in einem ähnlichen Fach oder in demselben Studienfach mit einem anderen Abschluss oder als Bei-/Nebenfach) vor, ist eine Zulassung nach den Regeln für die Erstsemesterzulassung erforderlich.
Liegen anrechenbare Studienleistungen vor, bewerben Sie sich bei der Universität in ein höheres Fachsemester, wobei manche Studiengänge auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind.
Studiengangwechsel
- Studiengebühr
Studiengebühren in Höhe von 500 Euro werden ab SS 2012 nur noch in den drei nicht-konsekutiven Masterstudiengängen Geomatics Engineering (GEOENGINE), Computational Mechanics of Materials and Structures (COMMAS) und Solid Waste and Waste Water Process Engineering (WASTE) erhoben.
Ausführliche Hinweise zu den Studiengebühren
- Studiengebührendarlehen
Wer die allgemeinen Studiengebühren nicht sofort zahlen kann oder will, hat gegenüber der landeseigenen L-Bank möglicherweise einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Studiengebührendarlehen.
Studiengebührendarlehen
- Studienplan (Übersicht über die Modulprüfungen)
Der Studienplan ist die erläuternde Umsetzung der Prüfungsordnung. Im Studienplan wird angegeben, zu welchem Zeitpunkt Sie welche Veranstaltung belegen sollten und welche Prüfungen vorgesehen sind. Der Studienplan ist damit die Leitlinie für die Gestaltung Ihres Stundenplans, so dass Sie in der vorgegebenen Zeit die erforderlichen Leistungen erbringen und Prüfungen ablegen können. Sie finden den Studienplan unter dem Titel „Übersicht über die Modulprüfungen“ entweder als Anlage Ihrer Prüfungsordnung oder innerhalb der Prüfungsordnung bei den Modulübersichten eingebettet. Unter dem Namen: Studienverlaufsplan/Makrostruktur/Anhang PO ist er auch als eigene Datei auf der Internetseite der Modulhandbücher veröffentlicht. Der Studienplan wird durch das Modulhandbuch ergänzt.
Modulhandbücher als pdf-Dateien
- StudiTicket
Im Semesterbeitrag in Höhe von derzeit Euro 116,85 ist ein Solidarbeitrag (für den ÖPNV) von Euro 39,65 enthalten (ab Rückmeldung/Einschreibung zum WS 2012/13: 118,00 Euro inkl. Solidarbeitrag 40,80 Euro). Damit wird Ihr Studierenden-Ausweis zum VVS-Fahrausweis für die Dauer des Semesters (sechs Monate). Mit dem Studierendenausweis können Sie dann das Angebot des regionalen Verkehrsverbundes (VVS) täglich ab 18.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig nutzen. Wenn Sie darüber hinaus den Nahverkehr auch wochentags nutzen möchten, benötigen Sie einen Verbundpass und eine Netzkarte (sog. Semesterticket). Die Netzkarte ist für Studierende zum Preis von derzeit 184,60 € pro Semester erhältlich.
Nähere Informationen zum StudiTicket allgemein
Seit Sommersemester 2010 gibt es das "Anschluss-StudiTicket " mit den angrenzenden Verkehrsverbünden HNV (Heilbronner Verkehrsverbund), naldo (Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau) und VPE (Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis).
Informationen des VVS zum Anschluss-Ticket
- Studium Generale
Eine zentrale Aufgabe des Studium Generale besteht in der Förderung der fächerübergreifenden Weiterbildung innerhalb der Universität. Deshalb werden vom Studium Generale Veranstaltungen, die für Studierende aller Fachbereiche und Gasthörer/innen geeignet sind, in einem Veranstaltungsverzeichnis zusammengestellt.
In vielen Studiengängen – vor allem noch in den alten Diplom- und Magisterstudiengängen – ist der Erwerb fachfremder Leistungsnachweise vorgeschrieben. Das heißt, dass Studierende in anderen Wissenschaftsbereichen Vorlesungen, Seminare oder Übungen besuchen müssen, um einen – zumeist benoteten – Leistungsnachweis zu erwerben. Veranstaltungen, in denen ein solcher fachfremder Leistungsnachweis erworben werden kann, sind im Veranstaltungsverzeichnis des Studium Generale besonders kenntlich gemacht.
Daneben werden vom Studium Generale zahlreiche eigene Veranstaltungen und Arbeitskreise angeboten und organisiert. Die Arbeitskreise sollen den Studierenden ein Forum für Eigeninitiativen bieten. Es handelt sich hierbei um Bereiche, die an der Universität sonst nicht vertreten sind wie zum Beispiel Musik (Kammerorchester, Philharmonisches Orchesterchen, S'Chörle usw.), Schreiben (Literaturwerkstatt), Theater (Steinfußtheater) und Kunst (Fotografie, Druckgrafik). Es gibt aber auch Arbeitskreise wie z. B. den AK Astronomie (in Vaihingen gibt es eine Sternwarte!) oder den AK Amateurfunk. Außerdem bietet das Studium Generale kostenlose Kurse und Blockseminare für die berufliche und persönliche Förderung und Fortbildung an: Bewerbungstraining, Journalismus, Rhetorik usw.
Im Rahmen der fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen werden außerdem zahlreiche Lehrveranstaltungen zum Erwerb von Leistungspunkten für die modularisierten BA/MA-Studiengänge angeboten. Das Programm des Studium Generale erscheint jedes Semester und liegt an vielen Stellen im Uni-Bereich aus. Das Programm ist auch im Internet einsehbar.
Studium Generale
- Stundenplan
Mit Hilfe des Studienplans (als Übersicht über die Modulprüfungen in den Prüfungsordnungen zu finden), der Modulhandbücher, der kommentierten Vorlesungsverzeichnisse und der Lehrveranstaltungsdatenbank LSF können Sie sich Ihren eigenen Stundenplan zusammenzustellen. Das E-Bologna-Team der Universität Stuttgart hat eine Anleitung zur Erstellung des eigenen Stundenplans mit dem LSF zusammengestellt:
Anleitung zur Stundenplanerstellung mit dem LSF ( pdf)
Bei den Natur- und Ingenieurwissenschaften haben Sie in den ersten Semestern kaum Wahlmöglichkeiten. Daher stehen Ihnen auf den Internetseiten der Fakultät/Fachschaft oftmals fertige Stundenplan zur Verfügung. In den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer können Sie einen Teil Ihrer Veranstaltungen selbst auswählen. Sie sollten möglichst frühzeitig, ca. zwei bis drei Wochen vor Vorlesungsbeginn, mit der Erstellung Ihres persönlichen Stundenplanes beginnen, damit Sie bei Zweifeln Ihre Fachstudienberater/innen aufsuchen können. Auch gibt es für einige Kurse bzw. Lehrveranstaltungen Anmeldefristen vor Vorlesungsbeginn. Für Studienanfänger/innen sind auf der Internetseite "Einführungsveranstaltungen der Studiengänge und Tipps zum Studienstart" zahlreiche Stundenplantipps, -hinweise und z.T. fertige Stundenpläne aufgeführt.
Einführungsveranstaltungen der Studiengänge und Tipps zum Studienstart
- SWS
SWS ist die Abkürzung für Semesterwochenstunde und gibt die Anzahl der Stunden an, die eine Lehrveranstaltung während des Vorlesungszeitraumes eines Semesters pro Woche umfasst. 2 SWS bedeuten also beispielsweise, dass diese Veranstaltung über ein Semester hinweg mit 2 Unterrichtseinheiten (faktisch 2 mal 45 Minuten) pro Woche stattfindet.
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- Termine
Das Semester geht immer vom 1. Oktober bis 31. März (Wintersemester) und vom 1. April bis 30. September (Sommersemester). Die Lehrveranstaltungen beginnen Mitte Oktober bzw. Mitte April und enden Mitte Februar bzw. Mitte Juli. Der genaue Beginn der einzelnen Lehrveranstaltungen wird im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Weitere wichtige Termine für Sie sind der Rückmeldezeitraum und der Zeitraum für die Prüfungsanmeldung.
Semestertermine
- Tutorien
Diese Arbeitsgruppen - hauptsächlich in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern - bieten Ihnen die Möglichkeit, den Stoff einer Vorlesung oder einer Seminarveranstaltung unter Leitung einer Tutorin oder eines Tutors vor- und nachzubereiten.
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- Übungen
Hier lernen Sie im kleineren Kreis wissenschaftliche Arbeitsmethoden kennen und anzuwenden bzw. Sie vertiefen den Vorlesungsstoff.
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- Verwaltungskostenbeitrag
Nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) ist ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 Euro/Semester für die Verwaltungsdienstleistungen zu bezahlen, welche die Hochschule außerhalb der fachlichen Betreuung allgemein erbringt. Hierzu zählen insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, außerdem Leistungen der Zentralen Studienberatung sowie der Auslandsämter (§ 12 Abs. 1 LHGebG). Die Beitragspflicht für den Verwaltungskostenbeitrag entsteht mit dem Immatrikulationsantrag oder der Rückmeldung, ohne dass es eines Gebührenbescheides bedarf (§ 9 Abs.1 und §12 Abs.2 LHGebG). Es ergeht daher lediglich eine Zahlungsaufforderung. Ein Widerspruch ist bei dieser Rechtslage nicht möglich. Eine Klage kann erst gegen die Exmatrikulation wegen eines nicht bezahlten Verwaltungsgebührenbeitrags vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden (Verpflichtungsklage). Eine Befreiung von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist für Zweitimmatrikulierte, die den Verwaltungskostenbeitrag an der anderen Hochschule bezahlt haben und Austauschstudierende möglich (§ 12 Abs. 3 LHGebG). Nähere Informationen dazu finden Sie in den Einschreibunterlagen.
- Vorlesung
Bei Vorlesungen wird der Lehrstoff von Professor/innen und Dozent/innen in Vorträgen vermittelt. Sie selbst hören im Wesentlichen zu und schreiben mit. Ergreifen Sie dennoch die Gelegenheit, Fragen zu stellen! In Vorlesungen bekommen Sie einen Überblick über größere thematische Zusammenhänge. Es lohnt sich, den einen oder anderen Aspekt im Selbststudium zu vertiefen, z. B. indem Sie Literaturhinweise aufgreifen und sich die entsprechenden Bücher in einer der Bibliotheken einmal in aller Ruhe anschauen. In einigen Vorlesungen werden Skripte zur Vor- und Nachbereitung ausgegeben.
- Vorlesungsverzeichnis
Vorlesungsverzeichnisse gibt es in drei Formen. Zum einen das gedruckte Vorlesungsverzeichnis der Universität Stuttgart, in dem alle Einrichtungen der Universität, alle an der Universität beschäftigten Personen und die Lehrveranstaltungen des Semesters für alle Studiengänge aufgeführt sind. Sie erhalten es über den Buchhandel im Großraum Stuttgart oder direkt über den Verlag. Zum zweiten das elektronische Vorlesungsverzeichnis LSF, in dem sowohl alle Veranstaltungen als auch die Modulhandbücher aufgeführt sind. Zum dritten gibt es für manche Studienfächer - insbesondere in den Geistes-, Sprach- und Sozialwissenschaften - sogenannte "Kommentierte Vorlesungsverzeichnisse", die in den Sekretariaten der entsprechenden Institute oder im Internet erhältlich sind. In den Kommentierten Vorlesungsverzeichnissen werden die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen ausführlich beschrieben und teilweise Literaturhinweise gegeben. Hier können Sie auch aktuelle Änderungen bei den Lehrveranstaltungen finden, die im Gesamtvorlesungsverzeichnis nicht verzeichnet sind, da es zu einem früheren Zeitpunkt erstellt werden muss. Zunehmend werden die Kommentierten Vorlesungsverzeichnisse durch das LSF ersetzt, Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten zum kommentierten Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Studiengangs.
Bitte beachten Sie bei den gedruckten Vorlesungsverzeichnissen, dass sich noch Änderungen ergeben können. Diese Änderungen entnehmen Sie dem LSF, den Homepages und Schwarzen Brettern der Institute.
Vorlesungsverzeichnis
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- Wohnen
Besorgen Sie sich eine angemessene Bleibe, soweit Sie nicht bei Eltern und Bekannten wohnen können. Ihr Studium besteht zu großen Teilen aus Selbststudien. Sie benötigen daher einen ruhigen Aufenthaltsort, den Sie auch während der vorlesungsfreien Zeit und während der „Lücken” in Ihrem Stundenplan aufsuchen und benutzen können. Wir wissen, dass es nicht ganz einfach ist, im Großraum Stuttgart eine entsprechende Unterkunft zu finden – versuchen Sie es trotzdem! Sowohl das Studentenwerk Stuttgart als auch die Studierendenvertretung sind Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich.
Weitere Informationen
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- Zwischenprüfung
In den Lehramstsstudiengängen sollen Sie mit der Zwischenprüfung zeigen, dass Sie die grundlegenden Arbeitsweisen, Methoden und Kenntnisse, die für das Studium des von Ihnen gewählten Studienfaches notwendig sind, erarbeitet haben. Die Zwischenprüfung schließt gleichzeitig das Grundstudium ab. Darauf folgt das Hauptstudium, in dem Sie in freier zu wählenden Spezialgebieten Ihre Ausbildung vertiefen.
Die Zwischenprüfungsordnung der Universität Stuttgart sieht vor, dass Sie die Zwischenprüfung in der Regel nach dem vierten Semester ablegen sollen und spätestens bis zum Ende des sechsten Fachsemesters endgültig bestanden haben müssen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, erlischt der Prüfungsanspruch und Sie müssen das Studium in diesem Studienfach aufgeben. Falls Sie mit der Einhaltung der Fristen Probleme bekommen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Zentrale Studienberatung oder auch an die Fachstudienberater/innen, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten.
Zwischenprüfungsordnung
Analog zur Zwischenprüfung in den Lehramtsstudiengängen gibt es beim Staatsexamensstudiengang Lebensmittelchemie nach vier Semestern den 1. Prüfungsabschnitt, als Abschluss des Grundstudiums. Für diesen Studiengang gibt es eine eigene Prüfungsordnung, die „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker“ in der auch alle Fristen stehen.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker
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