Direkt zu

zur Startseite

Erste Schritte an der Universität Stuttgart

1. Einschreibung

Wir gratulieren Ihnen zur Zulassung! Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen die ersten Schritte an der Universität erläutern und Sie bei Ihrem Studienbeginn unterstützen.

Wenn Sie an der Universität Stuttgart einen Studienplatz erhalten haben, werden Sie darüber einige Wochen später schriftlich informiert (Zulassungsbescheid) und aufgefordert, sich einzuschreiben (zu immatrikulieren). Dazu füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und legen ihm die notwendigen Unterlagen bei (falls nicht bereits eingereicht). Das Einschreibeverfahren ist als schriftliches Verfahren konzipiert - Sie brauchen in der Regel nicht persönlich zu erscheinen.

Ausführliche Informationen, wie Erläuterungen zum Verfahren, Einschreibefristen, Versand der Studienpapiere und eine Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie in den Informationen zur Einschreibung, die dem Antrag auf Einschreibung angefügt sind. Den Antrag auf Einschreibung finden Sie unter:
vor Einschreibung/Immatrikulation

Sollten Sie noch Fragen zur Einschreibung haben, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Studiensekretariat.

Hinweise für bereits an der Universität Stuttgart zugelassene bzw. eingeschriebene Bewerber/innen 

Wenn Sie bereits in einem anderen Zulassungsverfahren (z.B. Hauptverfahren der Universität Stuttgart) einen Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart für einen anderen Studiengang an der Universität Stuttgart erhalten und den Antrag auf Einschreibung hier eingereicht haben, so reichen Sie bitte keinen zweiten Antrag auf Einschreibung ein. Teilen Sie dem Studiensekretariat lediglich schriftlich mit, welchen Studiengang bzw. welche Studiengangkombination Sie endgültig studieren wollen. Geben Sie bitte immer beide Studiengänge, für die Sie zugelassen wurden, an, und - soweit Sie sie bereits erhalten haben - auch Ihre Matrikelnummer.

Doppelimmatrikulation

Die Doppelimmatrikulation an zwei verschiedenen Universitäten muss beim Studiensekretariat gesondert beantragt werden. 

Aufhebung der Einschreibung

Wollen Sie Ihre Einschreibung rückgängig machen, müssen Sie uns die Ihnen übersandten Studienpapiere (Studienausweis und Studienbescheinigungen) vollständig bis spätestens 30. September des Jahres zurückschicken. In diesem Fall löschen wir Ihre Einschreibung und Sie gelten für das gesamte Semester als nicht immatrikuliert. Schicken Sie die Studienpapiere nicht fristgerecht oder nur unvollständig zurück, sind Sie für das laufende Semester voll immatrikuliert. Falls Sie Ihre Einschreibung nach Semesterbeginn rückgängig machen wollen, geht dies nur unter bestimmten Bedingungen. Zudem können in der Regel nicht alle Gebühren/Beiträge in voller Höhe erstattet werden; s. Erstattung von Gebühren und Beiträgen.

Dienstleistende

Falls Sie den Studienplatz nicht annehmen können, weil Sie einen Dienst – dazu zählen u. a. auch freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr oder die Pflege von Angehörigen – leisten, dann sollten Sie den Zulassungsbescheid gut aufbewahren. Sie können in den zwei auf Dienstende folgenden Bewerbungszeiträumen für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerber/innen zugelassen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Vorwegauswahl.



Seite 1 | Ablehnungsbescheid, Nachrück- und Losverfahren (2) »