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Frequently Asked Questions zur Einschreibung

Frequently Asked Questions zur Einschreibung

Zentrale Studienberatung

1. Was muss ich bei der Einschreibung mitsenden?
2. Wann bekomme ich die Antwortpostkarte?
3. Wann werden die Immatrikulationsbescheinigungen versandt?
4. Kann ich mich bereits einschreiben, wenn meine Unterlagen noch nicht vollständig sind?
5. Ich bin im Ausland. Kann ich meinen Eltern eine Vollmacht ausstellen? Wie muss diese aussehen?
6. Muss ich den Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum schon zur Einschreibung vorlegen?
7. Ich habe einen Zulassungsbescheid bekommen und kann aber den Studienplatz aufgrund des Wehr-/Zivildienstes nicht annehmen.
8. Bedingte Zulassung für einen Masterstudiengang: wie schreibe ich mich für den Masterstudiengang ein?


1. Was muss ich bei der Einschreibung mitsenden?


Die notwendigen Unterlagen sind im Antrag auf Einschreibung aufgelistet.
vor Antrag auf Einschreibung

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2. Wann bekomme ich die Antwortpostkarte?


Die Antwortpostkarte wird nach der Überprüfung durch die Sachbearbeiter/innen an Sie versandt.

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3. Wann werden die Immatrikulationsbescheinigungen versandt?


Die Immatrikulationsbescheinigungen werden nach der Einschreibung durch die zuständigen Sachbearbeiter/innen versandt.

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4. Kann ich mich bereits einschreiben, wenn meine Unterlagen noch nicht vollständig sind?


Sie können den Einschreibeantrag zur Wahrung der Einschreibefrist einreichen und fehlende Unterlagen noch nachreichen.
 

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5. Ich bin im Ausland. Kann ich meinen Eltern eine Vollmacht ausstellen? Wie muss diese aussehen?


Ja, das ist möglich. Die Vollmacht muss handschriftlich unterschrieben und fristgerecht zusammen mit den Einschreibeunterlagen eingegangen sein. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Vollmacht fristgerecht im Original beizulegen, akzeptiert die Universität Stuttgart in Ausnahmefällen auch eine eingescannte Version Ihrer unterschriebenen Vollmacht. Auch diese muss zusammen mit den Einschreibeunterlagen fristgerecht vorliegen.

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6. Muss ich den Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum schon zur Einschreibung vorlegen?


Detaillierte Hinweise zu den Pflicht-Vorpraktika und bis wann Sie diese nachweisen müssen, finden Sie in den Kurz-Informationen zu den einzelnen Studiengängen.
vor Kurz-Informationen
 

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7. Ich habe einen Zulassungsbescheid bekommen und kann aber den Studienplatz aufgrund des Wehr-/Zivildienstes nicht annehmen.


Wenn Sie den Zulassungsbescheid für Ihren Studienplatz erhalten haben, können Sie in den zwei auf das Dienstende folgenden Bewerbungszeiträumen für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerber/innen zugelassen werden. Sie müssen den Zulassungsbescheid gut aufbewahren und diesen dann in Kopie zusammen mit einer Dienstbescheinigung Ihrer Bewerbung beilegen.
vor Informationen zur Vorwegzulassung

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8. Bedingte Zulassung für einen Masterstudiengang: wie schreibe ich mich für den Masterstudiengang ein?


Bachelor-Absolventen der Universität Stuttgart mit bedingter Zulassung reichen folgende Unterlagen beim Studiensekretariat ein, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch immatrikuliert sind:

  • einfache Kopie der bedingten Zulassung
  • formloses Schreiben, in dem Sie beantragen, dass Sie sich zum Wintersemester in den Master umschreiben möchten
  • einfache Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. ein Nachweis darüber, dass alle Bachelor-Studienleistungen abgelegt wurden (Abschlussbescheinigung des Prüfungsamts)

Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen mit bedingter Zulassung bzw. Bachelor-Absolventen, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind, reichen folgende Unterlagen ein:

  • einfache Kopie der bedingten Zulassung
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses  bzw. gleichwertige Nachweise
  • Antrag auf Einschreibung sowie alle zur Einschreibung notwendigen Unterlagen

Informationen zur Einschreibefrist finden Sie unter:
vor Einschreibung: Termine und Fristen

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