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Technikpädagogik B.Sc.

Die Studiengänge der Technikpädagogik sind interdisziplinär angelegt und beinhalten sowohl technische wie auch erziehungswissenschaftliche Fächer. Dadurch eröffnen sich Tätigkeitsfelder an Gewerblichen Beruflichen Schulen(Lehrer/in am Technischen Gymnasium, Berufsfachschule, Berufsschule u.a.) und in der außerschulischen beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Zentrale Studieninhalte sind:

  • Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Berufspädagogik,
  • ein Hauptfach (Bautechnik oder Elektrotechnik oder Informatik oder Maschinenbau) und
  • ein Wahlpflichtfach (Mathematik, Physik, Chemie, Deutsch, Englisch, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Sport, Ethik, Evangelische Theologie oder Katholische Theologie oder auch eine zusätzliche Vertiefung in einem der Hauptfächer).

Ergänzend sind Praktikumsphasen in Schule (6 Wochen) und Betrieb (12 Wochen) zu absolvieren.
Für die Zulassung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist ein Master-Abschluss erforderlich. Dazu bietet die Universität den konsekutiven Master-Studiengang Technikpädagogik Profil A an. Auch über das Profil B können Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge, durch das Erbringen von Zusatzleistungen, die Berechtigung zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst erwerben. Beide Profile - ebenso wie ein Profil C - eröffnen darüber hinaus auch berufliche Perspektiven in außerschulischen berufspädagogische Tätigkeitsfeldern.


Abschluss:

Bachelor of Science

Regelstudienzeit:

6 Semester

Praktika:

Die Zulassung zum Studium setzt ein mindestens 8wöchiges Vorpraktikum voraus. Das Praktikum soll in Betrieben abgeleistet werden. Eine einschlägige Berufsausbildung wird angerechnet. Der Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum soll bis zum Vorlesungsbeginn des 1. Fachsemesters beim Praktikantenamt erbracht werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden konnte. In diesem Fall ist das Vorpraktikum bis zum Beginn des 4. Fachsemesters nachzuweisen. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.
Bis zum Ende des Studiums müssen weitere 12 Wochen Betriebspraktikum in Industrie- oder Handwerksbetrieben und ein 6-wöchiges Schulpraktikum (SP I) nachgewiesen werden.
(Für die Zulassung in den Schuldienst als Gewerbelehrer/in werden darüber hinaus im Rahmen des Masterstudiums Technikpädagogik weitere 4 Wochen Schul- und 22 Wochen Fachpraktikum erwartet. Das Fachpraktikum entfällt für Absolventen des Technischen Gymnasiums.)
vorPraktikumsrichtlinien mit einer genauen Beschreibung der innerhalb des Praktikums geforderten Tätigkeiten
vorPraktikantenamt

Zulassungsbedingungen:

Keine Zulassungsbeschränkung zum WS 2013/14

Bewerbung:

Zum Wintersemester (bis 15. September)
Infos und Formulare

Prüfungsordnung und Modulhandbuch:
Wichtige Links: