Maschinenbau / Produktentwicklung und Konstruktionstechnik M.Sc.
Der Masterstudiengang Maschinenbau / Produktentwicklung und Konstruktionstechnik beschäftigt
sich mit den Grundlagen sowie der Entwicklung und Anwendung von Methoden und Werkzeugen speziell
für den Bereich Produktentwicklung / Konstruktionstechnik im Bereich Maschinenbau und angrenzenden
Bereichen. Er leistet damit wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Technik, für eine
nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie auch zur Entwicklung zukünftiger
Produkte mit vielfältig integrierter technischer Intelligenz.
Das Masterstudium besteht aus vier Vertiefungsmodulen, die die Grundlagenkenntnisse der
Produktentwicklung und Konstruktionstechnik erweitern, und aus den zwei Spezialisierungsfächern
Methoden der Produktentwicklung und Anwendungen der Konstruktionstechnik, die in dieser Form nur in
dem spezialisierten Masterstudiengang angeboten werden.
In diesen Fächern erwerben die Studierenden vertiefte Fach- bzw. Methodenkompetenz und
erhalten Einblick in entsprechende Forschungs- und Praxisprojekte. Das vermittelte Wissen wird im
jeweilig dazugehörigen Praktikum angewendet.
Die vorgesehenen Schlüsselqualifikationen erlauben den Studierenden fachübergreifende
Kenntnisse zu erwerben.
Während des Studiums ist ein 12-wöchiges Industriepraktikum abzulegen. Das Praktikum
vermittelt Einblicke in die Entwicklung, Produktions- und Fertigungstechnik sowie die betrieblichen
Abläufe. Das Erstellen einer Studienarbeit und der Masterarbeit fördert das selbstständige
Erarbeiten von wissenschaftlichen Themen und Lösen von relevanten Forschungsfragen.
Das Masterstudium soll die Fähigkeit vermitteln, die wissenschaftlichen Methoden der
Produktentwicklung anzuwenden und sie in ausgewählten Bereichen weiterzuentwickeln. Dabei wird der
besonderen Verantwortung der Produktentwickler / Konstrukteure in Bezug auf Qualität, Funktion,
Kosten und Nachhaltigkeit der zu entwickelnden Produkte Rechnung getragen.
| Abschluss: | |
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| Regelstudienzeit: | 4 Semester |
| Praktika: | Bis zum Abschluss des Masterstudiums ist ein 12-wöchiges Industriepraktikum nachzuweisen.
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| Zulassungsbedingungen: | Die vollständigen Informationen über das Zulassungsverfahren und die Kriterien zur Feststellung der fachlichen Eignung finden Sie in der Zulassungsordnung. |
| Bewerbung: | Zum Wintersemester (bis 15. Juli) und zum Sommersemester (bis 15. Januar)
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| Prüfungsordnung und Modulhandbuch: |
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| Wichtige Links: |
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