Leitfaden: Lehramtsstudium an der Universität Stuttgart (GymPO I)
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkung
- Bewerbung - allgemein
- Bewerbung - besondere Regelungen (Orientierungstest und -praktikum)
- Fächerkombinationen
- Erweiterungsprüfung
- Sprachvoraussetzungen im Lehramt (wissenschaftliche Fächer)
- Module und Leistungspunkte (LP)
- Ethisch-philosoph. Grundlagenstudium, Bildungswiss. Begleitstudium, Personale Kompetenz und Fachdidaktik
- Regelstudienzeit
- Praktische Ausbildung
- Der Weg zur Lehrbefähigung
3. Bewerbung - besondere Regelungen (Orientierungstest und -praktikum)
Über die üblichen Bewerbungsmodalitäten hinaus, müssen alle Studierenden des Lehramts an Gymnasien folgende Anforderungern berücksichtigen.
- Für die Bewerbung müssen Sie die Teilnahme am „Lehrerorientierungstest“ nachweisen. Den Test
und Informationen dazu finden Sie unter
Lehramtsstudium: Selbsttest und Informationen
Nach Beendigung des Tests können Sie sich ein Zertifikat ausdrucken lassen, das Sie den Bewerbungsunterlagen beifügen. Der Lehrerorientierungstest ist auch von Studiengangwechslern im Lehramt und für Bewerber/innen in ein höheres Fachsemester im Lehramt vorzuweisen. - Der Nachweis eines zweiwöchigen Orientierungspraktikums sollte bereits dem Antrag auf Zulassung
zum Studium beigelegt werden. Er ist spätestens bis zum Beginn des dritten Studiensemesters beim
Studiensekretariat einzureichen. Das Praktikum kann an allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien
absolviert werden. Die Schule, die der Praktikant selbst besucht hat, ist ausgeschlossen. Das
Praktikum kann unter bestimmten Voraussetzungen auch an Schulen im Ausland erbracht werden.
Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum
Orientierungspraktikum
Von der
Schule auszufüllende
Bescheinigung zur Vorlage
bei der Universität (
pdf)
Folgende Bewerbergruppen müssen das Orientierungspraktikum nicht nachweisen:
- Studiengangwechsler/innen (von einer anderen Abschlussart), wenn Sie mindestens in einem Fach in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
- Hochschulortwechsler/innen (z.B. aus einem Bundesland, in dem kein Orientierungspraktikum verlangt wird), wenn Sie mindestens in einem Fach in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
- Prüfungsordnungswechsler (von WPO zu GymPO I), wenn Sie mindestens in einem Fach in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
- Studium in 2 Hauptfächern nach WPO und Hinzunahme eines Erweiterungsfaches nach GymPO I.
« Bewerbung - allgemein (2) |
Seite 3
| Fächerkombinationen (4) »
