Leitfaden: Lehramtsstudium an der Universität Stuttgart (GymPO I)
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkung
- Bewerbung - allgemein
- Bewerbung - besondere Regelungen (Orientierungstest und -praktikum)
- Fächerkombinationen
- Erweiterungsprüfung
- Sprachvoraussetzungen im Lehramt (wissenschaftliche Fächer)
- Module und Leistungspunkte (LP)
- Ethisch-philosoph. Grundlagenstudium, Bildungswiss. Begleitstudium, Personale Kompetenz und Fachdidaktik
- Regelstudienzeit
- Praktische Ausbildung
- Der Weg zur Lehrbefähigung
10. Praktische Ausbildung
Im Laufe des Lehramtsstudiums soll durch praktische Erfahrungen ein frühzeitiges Kennenlernen des zukünftigen Berufsfeldes erfolgen. Im Einzelnen sind dies laut Prüfungsordnung:
Orientierungspraktikum zu/vor Beginn des Studiums
Das Orientierungspraktikum hat eine Dauer von 2 Wochen. Das Praktikum kann an
allgemeinbildenden Gymnasien und beruflichen Schulen absolviert werden. Die Schule, die der
Praktikant selbst besucht hat, ist ausgeschlossen. Es dient dazu, erste Einblicke in das spätere
Berufsfeld zu bekommen und den Berufswunsch auf Eignung und Interesse noch einmal zu hinterfragen.
Im Rahmen der Möglichkeiten sollen neben der Unterrichtshospitation auch kleinere Aufgaben während
des Unterrichts übernommen werden. Das Praktikum kann auch in anderen Bundesländern bzw. an Schulen
im Ausland erbracht werden, wenn es mindestens 2 Wochen umfasst und im Bereich der Sekundarstufe
absolviert wird. Darüber sollte eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter:
Orientierungspraktikum
Von der
Schule auszufüllende
Bescheinigung zur Vorlage bei der Universität (
pdf)
Schulpraxissemester
Es dient der Berufsorientierung und umfasst 13 Unterrichtswochen. Es beginnt jeweils gegen
Ende der Sommerferien zu Beginn des ersten Schulhalbjahres und wird in Blockform (zusammenhängender
Zeitraum) abgeleistet. In der Regel soll es im fünften, nicht jedoch vor dem dritten oder nach dem
siebten Semester absolviert werden. Die Termine hierzu werden von der Schulverwaltung jährlich
festgelegt. Studierende der Musik können das Praxissemester auch im Frühjahr beginnen.
Das Praxissemester ist obligatorische Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen. Ziel des Praxissemesters ist eine stärkere Verzahnung der universitären Ausbildungsphasen durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit praktischen berufsfeldbezogenen Fragen der Pädagogik und der Fachdidaktik.
Die Anmeldephase erstreckt sich
nur vom ersten Montag nach den Osterferien bis zum 15. Mai des gleichen
Kalenderjahres und erfolgt eigenverantwortlich direkt bei der Schule eigener Wahl. Sie erfolgt
online unter:
Schulpraxissemester. Die Schule, die
der Praktikant selbst besucht hat, ist ausgeschlossen. Weitere Infos zum Praxissemester erhalten
Sie auch bei folgenden Stellen:
- den
Studienseminaren - den
Regierungspräsidien - dem
Kultusministerium - den
Studienberatungsstellen der Universitäten
Der Schulleiter erklärt durch schriftlichen Bescheid, ob das Schulpraxissemester „bestanden“ oder „nicht bestanden“ ist. Ist es nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei wiederholtem Nichtbestehen ist eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgeschlossen. Die Schule informiert nur im Falle des Nichtbestehens die Hochschule.
Schulpraxis im Ausland
Wer die Möglichkeit in Anspruch nimmt, das Praxissemester an einer ausländischen Schule zu
absolvieren (z. B. als assistant teacher) kann davon bis zu 9 Wochen des Praxissemesters ersetzen.
Um anerkannt zu werden, muss die Gesamtdauer mindestens 6 Monate und pro Woche 10 Assistenzstunden
betragen. Es ist eine Bescheinigung über Dauer, Art und Umfang der Tätigkeit von der Auslandsschule
vorzulegen.
Wer das Praxissemester an einer deutschen Schule im Ausland absolviert, muss für die Anerkennung nachweisen, dass die Gesamtdauer mindestens 9 Wochen beträgt und eine Assistenzzeit von 10 Stunden pro Woche gegeben ist. Entsprechende Bescheinigungen müssen vorgelegt werden.
Die jeweils verbleibenden Wochen müssen in beiden Fällen an einer Schule in Baden-Württemberg
absolviert werden. Ebenso müssen die Begleitveranstaltungen der Staatlichen Seminare für Didaktik
und Lehrerbildung grundsätzlich besucht werden – entweder vorher oder nachher. Die Anmeldung zu
dieser verbleibenden Restzeit des Praxissemester erfolgt auch online innerhalb des Anmeldezeitraums
für das darauffolgende Schuljahr über
Schulpraxissemester. Bei der Eingabe
der persönlichen Daten ist hierbei „Kurzform 4 Wochen“ anzukreuzen.
Studierende baden-württembergischer Hochschulen, können das Praxissemester nicht an Schulen anderer Bundesländer absolvieren.
Praxissemester und Beurlaubung
Da das Praxissemester Bestandteil der Regelstudienzeit ist, ist die Ableistung kein
Beurlaubungsgrund. Studierende, die das Praxissemester im Ausland absolvieren, können beurlaubt
werden.
Vereinspraktikum
Studierende des Faches Sport sollen im breiten- und leistungssportlichen Bereich der Turn-
und Sportvereine Erfahrungen sammeln, deren Jugendarbeit sowie die Organisationsstruktur
kennenlernen und in die Verwaltungsarbeit Einsicht nehmen können. Es umfasst 24
Übungsdoppelstunden, die in drei bis sechs Monaten zu absolvieren sind. Für die Ableistung des
Praktikums kann ein beliebiger Sportverein frei gewählt werden. Näheres zum Vereinspraktikum finden
Sie auch unter:
Informationen
zum Vereinspraktikum
Das Vereinspraktikum ersetzt das vierwöchige Betriebs- oder Sozialpraktikum.
Betriebs- oder Sozialpraktikum
Das Betriebs- oder Sozialpraktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen
(Vollzeit) haben. Es ist nicht zu absolvieren, falls Sport in der Lehramtskombination enthalten
ist. Der Nachweis muss spätestens bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Es
ist eigenverantwortlich zu organisieren. Über die Möglichkeit anstelle des Praktikums bereits
geleistete – z. B. ehrenamtliche – Tätigkeiten (Vorlage einer Übungslizenz A/F, Vorlage einer
Trainerlizenz des Fachverbands, Betreuung einer Übungsgruppe im Verein) anrechnen zu lassen und für
weitere Fragen steht Ihnen das zuständige Regierungspräsidium zur Verfügung (E-Mail:
Regierungspräsidium Abt. 7:
Abteilung7@rps.bwl.de
).
Informationen
zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
Lehramt an Gymnasien und an beruflichen
Schulen
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