Fahrzeug- und Motorentechnik M.Sc.
Die Fahrzeug- und Motorentechnik ist ein bedeutender Faktor unserer Wirtschaft. Der Transport
von Gütern im Nah- und Fernverkehr, aber ganz besonders die Mobilität des Einzelnen, sind zu
unverzichtbaren Elementen unseres täglichen Lebens geworden. Die Anforderungen an die Absolventen
haben sich in den vergangenen Jahren sehr stark geändert.
Das Masterstudium ist für eine Regelstudienzeit von 4 Semestern konzipiert und zielt auf den
Ausbau und die Vertiefung der im Bachelor erworbenen Kenntnisse ab. Das erste Semester dient dabei
in hohem Maße der Homogenisierung des Wissens, um allen Studierenden die Möglichkeit zu geben,
Grundkenntnisse des Bachelors „Fahrzeug- und Motorentechnik“ ggf. nachzuarbeiten. Während der
ersten beiden Semester erfolgt eine Spezialisierung in zwei Fachgebieten. Eines davon muss aus dem
Kernbereich "Kraftfahrwesen“, "Kraftfahrzeugmechatronik“ und "Verbrennungsmotoren“ stammen. Die
Spezialisierungen werden jeweils durch ein sogenanntes Grundfach flankiert. Im Rahmen von zwei
weiteren wählbaren Pflichtfächern werden die Kenntnisse verbreitert und durch eine nicht-technische
ebenfalls wählbare sogenannte Schlüsselqualifikation abgerundet. Die letzten beiden Semester dienen
dem Selbststudium. Im dritten Semester wird ein Fachpraktikum in der Industrie abgeleistet und eine
Studienarbeit angefertigt. Im vierten Semester erfolgt der Abschluss mit der Masterarbeit, die
üblicherweise in einer der beiden Spezialisierungen angefertigt wird und auch in der Industrie
laufen kann. Der Master qualifiziert zur grundsätzlichen Analyse und Lösung industrieller Aufgaben
und insbesondere zur Forschungsarbeit. Er ist Voraussetzung für eine Promotion.
Aufgrund des Aufbaus des Studiengangs und der Abfolge der Veranstaltungen wird empfohlen, das
Studium im Wintersemester zu beginnen. Erlaubt ist auch der Beginn im Sommersemester.
| Abschluss: | |
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| Regelstudienzeit: | 4 Semester |
| Praktika: | Bis zum Abschluss des Masterstudiums ist ein 12-wöchiges Industriepraktikum nachzuweisen.
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| Zulassungsbedingungen: | Die vollständigen Informationen über das Zulassungsverfahren und die Kriterien zur Feststellung der fachlichen Eignung finden Sie in der Zulassungsordnung. |
| Bewerbung: | Zum Wintersemester (bis 15. Juli) und zum Sommersemester (bis 15. Januar)
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| Prüfungsordnung und Modulhandbuch: |
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| Wichtige Links: |
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