Fahrzeug- und Motorentechnik B.Sc.
Die Fahrzeug- und Motorentechnik ist ein bedeutender Faktor unserer Wirtschaft. Der Transport
von Gütern im Nah- und Fernverkehr, aber ganz besonders die Mobilität des Einzelnen, sind zu
unverzichtbaren Elementen unseres täglichen Lebens geworden.
Die Anforderungen an die Absolventen haben sich in den vergangenen Jahren sehr stark
geändert. Der 6-semestrige Bachelor-Studiengang „Fahrzeug- und Motorentechnik“ trägt diesen
Veränderungen Rechnung. In den ersten vier Semestern werden die Grundlagen der
Ingenieurwissenschaften wie Mathematik, Mechanik, Physik, Thermodynamik, Informatik,
Elektrotechnik, Werkstoffkunde und Konstruktionslehre vermittelt. Daneben werden auch die für die
Fahrzeug- und Motorentechnik besonders wichtigen Fächer Technische Akustik und Technische
Schwingungslehre angeboten. Kennzeichnend für den berufsbefähigenden Teil des Studiums im 5. und 6.
Semester sind die Kompetenzfelder, von denen zwei aus dem Kernbereich "Kraftfahrzeuge“,
"Kraftfahrzeugmechatronik“ und "Verbrennungsmotoren“ gewählt werden müssen. Den nötigen Praxisbezug
vermittelt ein Fachpraktikum im Rahmen der Kompetenzfelder. In einer fachübergreifenden
Projektarbeit und der Bachelor-Arbeit kommen die erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen zur
Anwendung. Der Bachelor befähigt zur praktischen Lösung konkreter industrieller Aufgaben und ist
Voraussetzung für die Aufnahme in die Master-Studiengänge Maschinenbau, Energietechnik und
Fahrzeug- und Motorentechnik.
| Abschluss: | |
|---|---|
| Regelstudienzeit: | 6 Semester |
| Praktika: | Die Zulassung zum Studium setzt ein mindestens 8-wöchiges Vorpraktikum voraus. Der Nachweis über
das abgeleistete Vorpraktikum ist spätestens zur Immatrikulation beim Praktikantenamt vorzulegen.
Ein Studienbewerber kann ausnahmsweise eingeschrieben werden, wenn das Vorpraktikum aus zwingenden
Gründen nicht durchgeführt werden konnte. Hierzu ist die Zustimmung des Prüfungsausschusses
erforderlich. In diesem Fall ist das Vorpraktikum spätestens bis zum Beginn des 3. Semesters
nachzuweisen.
|
| Zulassungsbedingungen: |
Zulassungsbeschränkung
zum WS 2013/14
|
| Bewerbung: | Zum Wintersemester (bis 15. Juli)
|
| Prüfungsordnung und Modulhandbuch: |
|
| Wichtige Links: |
|
| Master-Studiengänge: | Der Bachelor ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Master-Studiengänge Maschinenbau, Energietechnik M.Sc. und Fahrzeug- und Motorentechnik M.Sc. |
