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Informationen zu den Abschlüssen Master of Arts und Master of Science

Allgemeine Informationen

Master-Studiengänge können im Anschluss an einen Bachelor-Studiengang studiert werden. Sie können konsekutiv oder weiterbildend sein. An der Universität werden analog zu den Bachelor-Abschlüssen in der Regel die Abschlüsse Master of Science (M.Sc.) und Master of Arts (M.A.) angeboten. In einem Modellstudiengang der Physik bietet die Universität Stuttgart auch den Abschluss Master of Education (M.Ed.) an.

Konsekutive Master-Studiengänge bauen inhaltlich auf einem oder mehreren Bachelor-Studiengängen auf. Dabei kann der Master-Studiengang den Bachelor in der gesamten Fachbreite fortführen oder in speziellen Teilgebieten vertiefen. Konsekutive Master- Studiengänge berechtigen zur Promotion.
 

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Zulassungsbedingungen

Für die Master-Studiengänge gelten besondere Zulassungsbedingungen und unterschiedliche Bewerbungstermine. Grundvoraussetzung für die Zulassung in einen Master-Studiengang ist ein Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Bachelor-Studiengang, auch ein gleichwertiger Abschluss wird anerkannt. Dieser Abschluss muss im jeweiligen Studiengang oder in einem inhaltlich sehr nahen Studiengang erfolgt sein.

Die vollständigen Informationen über das Zulassungsverfahren Ihres gewünschten Studiengangs und die Kriterien zur Feststellung der fachlichen Eignung finden Sie in der Zulassungsordnung.
vor Zulassungskriterien und Zulassungsordnung

Eine ausführliche, allgemeinere Beschreibung des Zulassungsverfahrens in einen Masterstudiengang an der Universität Stuttgart finden Sie unter:
vor Informationen zum Zulassungsverfahren (Master)

Und eine Übersicht über das Studienangebot der Universität Stuttgart mit den jeweiligen Bewerbungsterminen erhalten Sie im Merkblatt Studienplatzangebot (pdf iconpdf).

vor Informationen zur Bewerbung
vor Prüfungsordnungen

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