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Inhalt:
- Einleitende Informationen
- Prüfungsordnungen
- Fächerkombinationen
- Künstlerisches Lehramt an Gymnasien
- Orientierungsprüfung
- Zwischenprüfung
- 1. Staatsprüfung
- Freiversuch
- 2. Staatsprüfung
- Erweiterungsprüfung
- Pädagogische Studien - für Wissenschaftliches Lehramt / - für Künstlerisches Lehramt
- Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium
- Praxissemester
- Praxissemester und Studiengebühr
- Betriebs- oder Sozialpraktikum
- Vereinspraktikum
- Fremdsprachliche Anforderungen beim Lehramt an Gymnasien
- Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst
- Stipendien für Lehramtsstudierende
Einleitende Informationen
Zum 01.09.2010 tritt eine neue Lehramtsprüfungsordnung in Kraft, die GymPO I. Diese regelt das Lehramt an Gymnasien und ist verbindlich gültig für alle Studierenden, die zu diesem Zeitpunkt ein Lehramtsstudium komplett neu beginnen. Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Lehramtsstudium sind, können – bei Bedarf – Übergangsregelungen in Anspruch nehmen. Sie werden dann weiterhin nach der wissenschaftlichen (WPO) oder künstlerischen (KPO) Prüfungsordnung geprüft. Die letzte Möglichkeit zur Prüfungszulassung nach WPO bzw. KPO ist voraussichtlich im Sommersemester 2016 mit Prüfungen im Sommer/Herbst 2016. Für das wissenschaftliche Fach im Künstlerischen Lehramt gelten diese Schlusstermine nicht.
Nachfolgende Informationen betreffen die Studierenden,
1. die bereits im Lehramtsstudium sind,
2. dieses vor dem 01. September 2010 begonnen haben oder
3. für die die vorgenannten Übergangsregelungen gelten.
Für diese Studierenden sind die Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung (WPO) vom 13. März 2001 und der Künstlerischen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 noch grundsätzlich 6 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung gültig. Über darüber hinausgehende Ausnahmen entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt.
An der Universität Stuttgart kann das Wissenschaftliche Lehramt an Gymnasien und das wissenschaftliche Fach im Künstlerischen Lehramt an Gymnasien studiert werden. Studiengänge mit dem Abschluss Lehramt an Gymnasien sind Kombinationsstudiengänge, d. h. es müssen mehrere Fächer kombiniert und parallel zueinander studiert werden. Welche Kombinations- und Studienmöglichkeiten Sie an der Universität Stuttgart zur Auswahl haben, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.
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Bitte beachten! Das Kultusministerium hat eine neue Verordnung für das Wissenschaftliche und Künstlerische Lehramt erlassen. Diese Verordnung gilt uneingeschränkt für alle Studierenden des Lehramtes, die nach dem 31. März 2001 ihr Studium aufgenommen haben. Die aktuell gültige Verordnung für das Wissenschaftle und Künstlerische Lehramt an Gymnasien finden Sie unter: Für Studierende, die nach dem 30. September 2000 ihr Studium aufgenommen haben, gilt die neue Verordnung eingeschränkt auf den § 8 Abs. 1 Nr. 3 "Zulassung zur Prüfung" - die Schulpraxis. Alle bisherigen Bestimmungen finden bei diesen Studierenden noch sechs Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung Anwendung. Neu!! AbsolventInnen, die ab Januar 2006 den 18monatigen Vorbereitungsdienst/Referendariat antreten, müssen bei der Anmeldung zusätzlich ein Betriebs- oder Sozialpraktikum im Umfang von mindestens vier Wochen oder eine vergleichbare Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen absolviert haben. Dies entfällt bei einer Kombination mit dem Fach Sport wegen des dort obligatorischen Vereinspraktikums. Informationen: Für weitere Fragen steht Ihnen auch das zuständige
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Weitere Informationen rund um das Lehramt finden Sie auch hier:
- Lehramtsstudium in Baden-Württemberg - Selbsttest und Informationen
- Deutscher Bildungsserver
- "Berufsziel Lehrer/in"
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg (
pdf) (Informationsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)
Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen. An der Universität Stuttgart wird jedes Jahr ab Juni für die grundständigen Studiengänge (Bachelor, Diplom, Lehramt) ein Bewerbungsserver für die Online-Bewerbung freigeschaltet. Beachten Sie bitte die nachfolgend genannten Ausschlussfristen:
| Wissenschaftliches Lehramt: | Studiensekretariat Universität Stuttgart Postfach 106037, 70049 Stuttgart Bewerbungsfrist: 15. Juli (Wintersemester) 15. Januar (Sommersemester, nur wissenschaftliche Fächer im künstlerischen Lehramt) Ab WS 2010/11 nur noch möglich: das wissenschaftliche Fach, wenn das künstlerische Fach bereits studiert wird und höhere Fachsemester |
| Wissenschaftliches Lehramt | Bewerbungsfrist: |
| Kunsterziehung: |
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| Schulmusik: |
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Für die überwiegende Zahl der Fächer im Wissenschaftlichen Lehramt ist das Wintersemester Studienbeginn. Ob Fächer in Stuttgart auch zum Sommersemester zugelassen werden und welche Fächer Zulassungsbeschränkungen unterliegen, erfahren Sie aus den jeweils aktuellen Bewerbungsunterlagen.
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen finden Sie im Internet in der kompletten
Wissenschaftlichen Prüfungsordnung und in den Informationen zur Zwischenprüfungsordnung für Magister- und Lehramtsstudiengänge.
Fächerkombinationen
Die Wissenschaftliche Staatsprüfung kann in mindestens zwei Fächern zunächst uneingeschränkt aus den nachstehend aufgeführten drei Fächergruppen mit Hauptfachanforderungen abgelegt werden. Die Einschränkungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst oder Einstellung in den Schuldienst in Baden-Württem berg sind in der Übersicht und den nachfolgenden Erläuterungen dazu dargelegt. Sollten Sie den Schuldienst in Baden-Württemberg nicht anstreben, können Sie auf eigenes Risiko Fächerverbindungen studieren, die in anderen Bundesländern zugelassen sind.
Im Rahmen des künstlerischen Lehramtes wird das künstlerische Hauptfach mit einem wissenschaftlichen Fach mit Beifachanforderungen kombiniert. Eine Prüfung mit Hauptfachanforderungen nach Maßgabe der Anlage A der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung wird auf Antrag genehmigt, falls auch die Zwischenprüfung im betreffenden Fach abgelegt wurde.
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Die unterlegten Fächer können in Stuttgart studiert werden. |
| Fächer-
kombinationen |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fächergruppe I | Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
| Französisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
| Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
| Fächergruppe II | Biologie (1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | |
| Chemie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | ||
| Ev. Theologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Geographie | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | ||
| Geschichte | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Italienisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Jüdische Relig.lehre (4) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Katholische Theologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Latein | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Philosophie/Ethik (6) | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Physik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Politikwissenschaft | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Spanisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Sport (2) | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Fächergruppe III | Erziehungswiss. (3) | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III |
| Griechisch | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | |
| Informatik (5) | III | III | III | 2 | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | |
| Russisch | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III |
(1) Fächerkombinationen mit Biologie können in Stuttgart belegt werden. Die Biologie wird allerdings an der Universität Hohenheim studiert. Bewerbung in diesem Fall für die Biologie in Hohenheim, für die anderen Fächer in Stuttgart.
(2) Sporteingangsprüfung
(3) In Stuttgart nur als Hauptfach in der Erweiterungsprüfung möglich.
(4) Nur in Heidelberg an der Hochschule für Jüdische Studien.
(5) Nur in Kombination mit Mathematik als 2-Hauptfachkombination möglich.
(6) Nur als Hauptfach.
| 2 | Zwei-Fächer-Verbindung Die Fächer der Gruppe I können beliebig in einer Zwei-Hauptfach-Verbindung gewählt werden. Ein Fach der Gruppe II kann mit jedem Fach der Gruppe I in einer Zwei-Hauptfach-Verbindung gewählt werden. (s. hierzu auch Abweichungen unter 3 und III) |
| 3 | Drei-Fächer-Verbindung (Fächer der Gruppen I und II) Ein Fach der Gruppe II kann mit zwei weiteren Fächern der Gruppe II kombiniert werden, ausgenommen Evangelische Theologie in Verbindung mit Katholischer Theologie und Jüdische Religionslehre in Verbindung mit Evangelischer Theologie oder Katholischer Theologie. Abweichungen: Evangelische Theologie, Katholische Theologie und Jüdische Religionslehre können mit jedem Fach der Gruppe II in einer Zwei-Hauptfach-Verbindung gewählt werden ausgenommen mit Philosophie/Ethik, wobei auch hier Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre oder Katholische Theologie nicht zusammen gewählt werden können. Ebenso können als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden die Fächer Biologie, Chemie und Physik in beliebiger Verbindung untereinander, das Fach Geographie mit den Fächern Chemie oder Physik sowie die Fächer Latein mit Geschichte. |
| III | Drei-Fächer-Verbindung (Fächer der Gruppen I, II und III) Ein Fach der Gruppe III kann nur in Verbindung mit zwei Fächern der Gruppe I oder einem Fach der Gruppe I und einem weiteren Fach der Gruppe II gewählt werden. Abweichend davon ist Informatik mit Mathematik als Zwei-Hauptfach-Verbindung möglich. |
Wird eine Verbindung von drei Fächern gewählt, so ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. In einer Drei-Fächer-Verbindung kann eines der Fächer als Beifach studiert werden. Erziehungswissenschaft oder Philosophie/Ethik kann nur als Hauptfach gewählt werden.
Die Beifach-Prüfung beinhaltet die Unterrichtsberechtigung bis zur 10ten Jahrgangsstufe, die Hauptfachprüfungen umfassen alle gymnasialen Jahrgangsstufen.
Künstlerisches Lehramt an Gymnasien
Im Rahmen der Künstlerischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien wird das
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Hauptfach Bildende Kunst entweder mit einem
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wissenschaftlichen Fach
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oder dem Verbreiterungsfach Bildende Kunst/Intermediales Gestalten
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Hauptfach Musik entweder mit einem
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wissenschaftlichen Fach
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oder dem Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik
kombiniert. Das Verbreiterungsfach kann erst nach bestandener künstlerischer Prüfung im jeweiligen Fach gewählt und studiert werden, es findet eine Aufnahmeprüfung statt. Das wissenschaftliche Fach kann zusammen mit dem künstlerischen Fach studiert werden. Die Prüfung im wissenschaftlichen Fach kann vor der Prüfung im künstlerischen Fach abgelegt werden, sofern das Studium im künstlerischen Fach begonnen wurde.
Alle Fächer der Gruppe I und II sowie Informatik können als wissenschaftliches Fach gewählt werden. Erziehungswissenschaft, Griechisch, Russisch können nur in Verbindung mit einem weiteren der aufgeführten wissenschaftlichen Fächer gewählt werden. In diesem Fall ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. Die wissenschaftlichen Fächer werden an einer Universität studiert. Auf Antrag kann in dem wissenschaftlichen Fach eine Prüfung mit Hauptfachanforderungen abgelegt werden, falls auch die akademische Zwischenprüfung im betreffenden Fach abgelegt wurde. Das Beifach beinhaltet die Unterrichtsberechtigung bis zur 10ten Jahrgangsstufe, das Hauptfach umfasst alle gymnasialen Jahrgangsstufen.
Orientierungsprüfung
Eine Orientierungsprüfung muss im Wissenschaftlichen Lehramt in beiden Fächern mit Hauptfachanforderungen zum Ende des zweiten bzw. spätestens zum Beginn des Vorlesungszeitraums des vierten Semesters abgelegt werden. In einer Kombination mit einem Erweiterungsfach gilt, dass die Orientierungsprüfung nicht im Erweiterungsfach abgelegt werden darf.
Wer im Künstlerischen Lehramt das wissenschaftliche Fach mit Hauptfachanforderungen studiert muss die Zwischenprüfung und damit auch die Orientierungsprüfung in diesem Fach ablegen. Es gibt allerdings keine Ausschlussfristen.
Zwischenprüfung
Wissenschaftliches Lehramt
Jeder Studierende, der einen Studiengang mit dem Ziel der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien absolviert, hat in jedem seiner Studienfächer eine Zwischenprüfung abzulegen. Dies gilt nicht für einen Teilstudiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung.
Die Zwischenprüfung ist bis zum Beginn des Vorlesungszeitraums des fünften Fachsemesters abzulegen. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Beginn des Vorlesungszeitraums des siebten Fachsemesters nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
Künstlerisches Lehramt
Die Akademische Zwischenprüfung im künstlerischen Fach wird vom Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule abgenommen. Sie ist bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen; wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des sechsten Semesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
Die Durchführung der Prüfung im wissenschaftlichen Fach mit Hauptfachanforderung erfolgt nach den Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung mit Ausnahme der Bestimmungen über die Pädagogischen Studien. Wer mit Beifachanforderung studiert, muss keine Zwischenprüfung im wissenschaftlichen Fach ablegen.
1. Staatsprüfung
Das Erste Staatsexamen schließt das Hochschulstudium ab. Es berechtigt zur Aufnahme des Referendariatsdienstes / Vorbereitungsdienstes. Dieser beginnt immer im Januar eines Jahres und dauert 1,5 Jahre. Während des Vorbereitungsdienstes besteht ein befristetes Arbeitsverhältnis.
Freiversuch
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in einem Fach die Regelung des Freiversuchs in Anspruch genommen werden. Diese beinhaltet sowohl die Möglichkeit der Notenverbesserung als auch eines "konsequenzfreien" Versuchs. Näheres regeln die
Prüfungsordnungen. Über die Freiversuchsregelungen informieren die o. g. Kontaktadressen.
2. Staatsprüfung
Die Zweite Staatsprüfung/Lehrprobe schließt die Ausbildung zum gymnasialen Lehramt ab. Erst damit ist die Übernahme in den Schuldienst bzw. in das Beamtenverhältnis möglich.
Erweiterungsprüfung
Über die bei der Wissenschaftlichen Prüfung vorgesehenen Erweiterungsprüfungen hinaus kann eine Erweiterungsprüfung auch nach bestandener wissenschaftlicher oder künstlerischer Prüfung oder erst nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in einem der Fächer der Wissenschaftlichen Prüfung auf eigenen Wunsch abgelegt werden. Falls in der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung nicht anders vorgesehen, muss im Erweiterungsfach keine Zwischenprüfung abgelegt werden.
Pädagogische Studien
1. Wissenschaftliches Lehramt
Für Studierende (des wissenschaftlichen Lehramtes), die nicht Erziehungswissenschaft als Kombinationsfach gewählt haben, schließt das Studium für das Lehramt an Gymnasien auch pädagogische Studien im Umfang von 8 SWS ein. Die Endnote der Pädagogischen Studien fließt in die Gesamtnote über die Wissenschaftliche Prüfung in das Lehramt an Gymnasien ein.
Für die Pädagogischen Studien (ohne Praxissemester) werden 8 SWS aus folgenden Studienbereichen verlangt:
-
Teilnahme an 1 Vorlesung bzw.Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik
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Teilnahme an 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie
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Erfolgreiche Teilnahme an 2 Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche, wie:
Schule als Institution Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozesse
Lehrangebot über das Institut für Erziehungswissenschaften und Psychologie.
2. Künstlerisches Lehramt
Das ordnungsgemäße Fachstudium schließt für alle Bewerber den Besuch pädagogischer und fachdidaktischer Lehrveranstaltungen ein. Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der pädagogischen Studien ist entweder bei der Meldung zur abschließenden Teilprüfung im künstlerischen Fach oder bei der Meldung zur Prüfung im wissenschaftlichen Fach vorzulegen.
a) Bildende Kunst
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Nachweis einer kunstpädagogischen Übung im Umfang von 2 SWS.
-
Teilnahme an je einer einführenden Vorlesung aus den unter 2.1 (Schule und Erziehung) und 2.2 (Lernen und Lehren in der Schule) genannten Gebieten
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Erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung aus den unter 2.1 und 2.2 genannten Gebieten. Beide Übungen oder eine davon können durch die erfolgreiche Teilnahme an Fernstudienlehrgängen oder an einem größeren Fernstudienlehrgang ersetzt werden, wenn das Kultusministerium den jeweiligen Lehrgang für diesen Zweck anerkannt hat.
-
Erfolgreiche Teilnahme an einer vom Kultusministerium zugelassenen fachdidaktischen Übung im studierten wissenschaftlichen Fach, sofern dies mit Hauptfach-Anforderungen studiert wird. Je nach gewähltem Fach werden hierfür die in den entsprechenden Anlagen geforderten fachdidaktischen Übungen angerechnet. In den Fächern Evangelische und Katholische Theologie wird der in Religionspädagogik geforderte Leistungsnachweis als fachdidaktische Übung anerkannt.
b) Musik
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Nachweis von musikpädagogischen Übungen im Umfang von 6 SWS gemäß Anlage B der PO; (das sind 2 qualifizierte Scheine Musikpädagogik und ein Belegschein Unterrichtspraxis).
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Teilnahme an einer einführenden Vorlesung und die erfolgreiche Teilnahe an einer Übung. Diese Vorlesung und diese Übung müssen demselben Gebiet (2.1 Schule und Erziehung oder 2.2 Lernen und Lehren in der Schule) entnommen werden und können entweder an der Musikhochschule, an der der Bewerber immatrikuliert ist, oder an der Universität, an der das Studium des wissenschaftlichen Faches erfolgt, absolviert werden. Die Wahl trifft der Bewerber auf der Basis der Unterrichtsvorgaben. Die Übung kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fernstudienlehrgang ersetzt werden, wenn das Kultusministerium den Lehrgang für diesen Zweck anerkannt hat. Gegebenenfalls erfolgreiche Teilnahme an einer vom Kultusministerium zugelassenen fachdidaktischen Übung im studierten wissenschaftlichen Fach, sofern dies mit Hauptfachanforderungen studiert wird. Je nach gewähltem Fach werden hierfür die in den entsprechenden Anlagen geforderten fachdidaktischen Übungen angerechnet. In den Fächern Evangelische und Katholische Theologie wird der in Religionspädagogik geforderte Leistungsnachweis als fachdidaktische Übung anerkannt.
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium
Das ethisch-philosophische Grundlagenstudium ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im Wissenschaftlichen Lehramt. Es umfasst 2 Veranstaltungen , davon 1 zu interdisziplinär ausgerichteten Lehrveranstaltungen ethisch-philosophischer Grundfragen und 1 Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen. Die Endnote des philosophisch-ethischen Grundlagenstudiums fließt in die Gesamtnote über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien ein. Das ethisch-philosophische Grundlagenstudium ist auch von Studierenden nachzuweisen, die Philosophie/Ethik als Lehramtsfach gewählt haben.
Lehrangebot über das Institut für Philosophie, Seidenstraße 36, 3. OG, Tel.: 0711/685-83660/-83658,
E-mail: sekretariat@philo.uni-stuttgart.de
Informationen der EPG-Koordinationsstelle
Praxissemester
Für alle Studienanfänger ab WS 2000/01 ist das Praxissemester Pflicht. Das Praxissemester muss im Wissenschaftlichen und Künstlerischen Lehramt absolviert werden. Der beste Zeitpunkt für die Platzierung im Studium ist am Ende des Grundstudiums, d.h. in der Regel nach dem 4. Semester. (Verwaltungsvorschrift KuU vom 18.07.2001)
Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt immer im Frühjahr eines Jahres für den Herbst desselben Jahres. Die Anmeldung dür das Praxissemester erfolgt eigenverantwortlich direkt bei der Schule Ihrer Wahl und
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ist nur zwischen dem 15. Februar und dem 15. Mai
Bitte unbedingt beachten: Das Anmeldeverfahren im Jahr 2010 wird abweichend von dieser üblichen Vorgabe ausnahmsweise im Zeitraum vom 21.02.2010 – 15.05.2010 freigeschaltet! -
und nur "online" möglich über
Praxissemester-Informationsseiten
Das Praxissemester kann auch im wissenschaftliche Lehramt an beruflichen Schulen absolviert werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch bei nachstehenden Stellen:
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den
Studienseminaren -
der Internetadresse des
Kultusministeriums -
den Studienberatungsstellen der Universitäten
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Der Regelfall ist die Blockform . Das Praxissemester beginnt zum Schuljahresanfang im September und dauert 13 Wochen bis Weihnachten.
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Wer das Praxissemester nicht im Block absolvieren kann, hat die Möglichkeit die modulare Form in der vorlesungsfreien Zeit zu wählen. Neu: Ab dem WS 2006/07 kann das Praxissemester auch von Musik-Studierenden in der Modulform absolviert werden.
Modul 1 (6 Wochen): vom Schuljahresbeginn im September bis zum Beginn des Wintersemesters.
Modul 2 (7 Wochen): Zwischen Winter- und Sommersemester Mitte Februar bis Mitte April. Modul 2 folgt zeitlich immer direkt Modul 1 und findet an derselben Schule statt.
Praxissemester und Studiengebühr
Zum SoSe 2007 wurden in Baden-Württemberg Studiengebühren eingeführt. Das bisherige Bildungsguthabenmodell gilt seitdem nicht mehr. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Für das Praxissemester hat dies folgende Auswirkungen:
1. Wer sein Praxissemester in Blockform absolviert, kann nach wie vor nicht beurlaubt werden, da das Praxissemester Bestandteil der Regelstudienzeit ist. Die Studiengebühr muss aber nicht bezahlt werden. Melden Sie bitte deshalb rechtzeitig dem Studiensekretariat, wann Sie das Praxissemester antreten werden. (Studierende, die das Praxissemester im Ausland absolvieren, können beurlaubt werden und sind auch von den Studiengebühren befreit.)
2. Wer sein Praxissemester in modularer Form wählt, wird nicht beurlaubt und ist auch nicht von den Studiengebühren befreit.
Betriebs- oder Sozialpraktikum
Das Betriebs- oder Sozialpraktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen (Vollzeitbeschäftigung) haben. Der Zeitpunkt ist nicht festgeschrieben. Es muss aber spätestens bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Es ist eigenverantwortlich zu organisieren.
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Informationen zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
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Vorbereitungsdienst Lehramt - Gymnasien
Für weitere Fragen steht Ihnen das zuständige Oberschulamt zur Verfügung. (E-Mail: Regierungspräsidium Abt. 7: Abteilung7@rps.bwl.de )
Vereinspraktikum
Studierende des Faches Sport sollen im breiten- und leistungssportlichen Bereich der Turn- und Sportvereine Erfahrungen sammeln, deren Jugendarbeit sowie die Organisationsstruktur kennen lernen und in die Verwaltungsarbeit Einsicht nehmen können. Es umfasst 24 Übungsdoppelstunden, die in drei bis sechs Monaten zu absolvieren sind. Für die Ableistung des Praktikums kann ein beliebiger Sportverein frei gewählt werden.
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Informationen zum Vereinspraktikum
Fremdsprachliche Anforderungen beim Lehramt an Gymnasien
| Studienfach | als Hauptfach | als Beifach |
| Deutsch | Englisch und eine weitere Fremdsprache (1) | Englisch und eine weitere Fremdsprache (1) |
| Englisch | Latinum oder Französisch oder Italienisch oder Spanisch | - |
| Französisch | Latinum | - |
| Geschichte | Latinum und mindestens eine moderne Fremdsprache | Latinum und mindestens eine moderne Fremdsprache |
| Griechisch | Graecum und Latinum | Graecum |
| Italienisch | Latinum | - |
| Latein | Latinum und Graecum | Latinum |
| Mittellatein (nur Erweiterungsprüfung) | Latinum | Latinum |
| Philosophie | Latinum oder Graecum bzw. Kenntnisse, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen | Nicht als Beifach möglich |
| Spanisch | Latinum | - |
| Ev. Theologie | Latinum und Graecum bzw. Kenntnisse, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen | Latein- und Griechischkenntnisse |
| Kath. Theologie | Latinum und Graecum bzw. Kenntnisse, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen (2) | Latein- und Griechischkenntnisse |
(1) Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch.
(2) Daneben werden hebräische Sprachkenntnisse empfohlen.
Berücksichtigen Sie unbedingt auch die Fremdsprachenanforderungen in den Zwischenprüfungsordnungen Ihrer Fächer.
Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst
Das Erste Staatsexamen schließt das Hochschulstudium ab. Es berechtigt zur Aufnahme des Referendariatsdienstes / Vorbereitungsdienstes. Seit 2008 werden auch Bewerber/innen mit Studienbeginn vor dem 01.10.2000 in den 18-monatigen Vorbereitungsdienst integriert. Der Vorbereitungsdienst beginnt immer nach den Weihnachtsferien.
Bewerbungsfrist: 01.08. des Vorjahres.
Ab Mitte März 2010 erfolgt die Anmeldung online über das Kultusportal!
Das Online-Bewerbungsverfahren und Informationen dazu finden Sie unter:
Vorbereitungsdienst Lehramt - Gymnasien.
Weitere Informationen rund um den Vorbereitungsdienst können Sie bei den zuständigen Regierungspräsidien anfordern. Für das Regierungspräsidium Stuttgart:
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7: Schule und Bildung
Hausanschrift
Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart
Postanschrift
Postfach 103642, 70031 Stuttgart
Tel.: 0711-904-40-700/-291
Abteilung7@rps.bwl.de oder gabriele.seyfried@rps.bwl.de
Stipendien für Lehramtsstudierende
Das „Studienkolleg – Begabtenförderung für Lehramtsstudierende“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) bietet Lehramtsstudierenden der Hochschulen in Stuttgart sowie der Region Württemberg Stipendien an:
Studienkolleg der Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Stipendien für Lehrer/innen von morgen
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