Auslaufende Studienabschlüsse
Auslaufende Diplom-Studiengänge
Die Diplomstudiengänge laufen im Zuge der Umstellung auf das Bachelor- Mastersystem aus. Der Zeitpunkt, bis zu dem Diplomstudierende ihr Studium abgeschlossen haben müssen, steht in den Übergangsvorschriften der jeweiligen Bachelor-Prüfungsordnung, in der Regel im §31, und ist wie folgt formuliert:
„§ 31 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am ... in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang xy vom …(Amtliche Bekanntmachung Nr. …) außer Kraft.
(2) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung im Diplomstudiengang xy eingeschrieben sind, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum ….“
In der unten stehenden Liste sind die Daten aufgeführt, bis zu denen der jeweilige Diplomstudiengang abgeschlossen sein muss. Bitte richten Sie sich bei Ihrer Studienplanung darauf ein. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Studium in der vorgegebenen Zeit fertig zu studieren, nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Fachstudienberaterin oder dem Fachstudienberater Ihres Studiengangs Kontakt auf, um über einen eventuellen Wechsel in den Bachelorstudiengang und die Anerkennung von Studienleistungen zu sprechen oder mit der Zentralen Studienberatung, um sich über weitere Alternativen beraten zu lassen:
Fachstudienberater/innen
Zentrale Studienberatung
Laut entsprechender Bachelorprüfungsordnung können Diplomstudierende ihr Studium noch bis zu folgenden Daten abschließen:
| Studiengang | Abschluss in eingestelltem Diplom bis spätestens |
|---|---|
| Architektur | 30.09.2015 |
| Bauingenieurwesen | 31.03.2014 |
| Immobilientechnik u. Immobilienwirtschaft | 31.03.2014 |
| Umweltschutztechnik | 31.03.2014 |
| Chemie | 30.09.2014 |
| Materialwissenschaft | 31.03.2015 |
| Technische Biologie | 30.09.2015 |
| Verfahrenstechnik | 31.03.2013 (entsprechend der ersten Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung, Juli 2012) |
| Elektrotechnik u. Informationstechnik | Dipl.: 31.03.2014, BSc 7 sem.: 31.3.2013 |
| Informatik | 31.03.2015 |
| Softwaretechnik | 31.03.2015 |
| Computer-Linguistik, Masch. Sprachverarbeitung | 31.03.2015 |
| Geodäsie u. Geoinformatik | 31.03.2015 |
| Luft- und Raumfahrttechnik | 30.09.2016 |
| Automatisierungstechnik in der Produktion | 31.03.2016 |
| Fahrzeug- u. Motorentechnik | 31.03.2016 |
| Maschinenwesen | 31.03.2016 |
| Technische Kybernetik | 31.03.2016 |
| Technologiemanagement | 31.03.2016 |
| Mathematik | 31.03.2014 |
| Physik | 30.09.2013 |
| Sport | 31.03.2014 |
| Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre | 31.03.2014 |
| Technikpädagogik | 30.09.2016 |
Verbindliche Rechtsrundlage ist die jeweilige Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs.
Magister-Studiengänge - auslaufend
Die Magister-Studiengänge werden an der Universität Stuttgart aufgegeben. Eine Zulassung in ein erstes Fachsemester (Studienbeginn) ist nicht mehr möglich.
Die Magisterprüfungen einschließlich der Magisterarbeit können noch bis längstens 31. März 2011 abgelegt werden.
Satzung über die Aufhebung der Magisterprüfungsordnung (02. März 2010)
Die Zentrale Studienberatung steht Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, falls bei Ihnen aufgrund dieser Veränderungen Gesprächs- und Informationsbedarf besteht!
