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Auslaufende Studienabschlüsse

Auslaufende Diplom-Studiengänge

Die Diplomstudiengänge laufen im Zuge der Umstellung auf das Bachelor- Mastersystem aus. Der Zeitpunkt, bis zu dem Diplomstudierende ihr Studium abgeschlossen haben müssen, steht in den Übergangsvorschriften der jeweiligen Bachelor-Prüfungsordnung, in der Regel im §31, und ist wie folgt formuliert:

„§ 31 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am ... in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang xy vom …(Amtliche Bekanntmachung Nr. …) außer Kraft.
(2) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung im Diplomstudiengang xy eingeschrieben sind, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum ….“

In der unten stehenden Liste sind die Daten aufgeführt, bis zu denen der jeweilige Diplomstudiengang abgeschlossen sein muss. Bitte richten Sie sich bei Ihrer Studienplanung darauf ein. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Studium in der vorgegebenen Zeit fertig zu studieren, nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Fachstudienberaterin oder dem Fachstudienberater Ihres Studiengangs Kontakt auf, um über einen eventuellen Wechsel in den Bachelorstudiengang und die Anerkennung von Studienleistungen zu sprechen oder mit der Zentralen Studienberatung, um sich über weitere Alternativen beraten zu lassen:
vor Fachstudienberater/innen
vor Zentrale Studienberatung

Laut entsprechender Bachelorprüfungsordnung können Diplomstudierende ihr Studium noch bis zu folgenden Daten abschließen:

Studiengang Abschluss in eingestelltem
Diplom bis spätestens
Architektur 30.09.2015
Bauingenieurwesen 31.03.2014
Immobilientechnik u. Immobilienwirtschaft  31.03.2014
Umweltschutztechnik 31.03.2014
Chemie 30.09.2014
Materialwissenschaft 31.03.2015
Technische Biologie 30.09.2015
Verfahrenstechnik 31.03.2013 (entsprechend der ersten
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung, Juli 2012)
Elektrotechnik u. Informationstechnik Dipl.: 31.03.2014,
BSc 7 sem.: 31.3.2013
Informatik 31.03.2015
Softwaretechnik 31.03.2015
Computer-Linguistik, Masch. Sprachverarbeitung 31.03.2015
Geodäsie u. Geoinformatik 31.03.2015
Luft- und Raumfahrttechnik 30.09.2016
Automatisierungstechnik in der Produktion 31.03.2016
Fahrzeug- u. Motorentechnik 31.03.2016
Maschinenwesen 31.03.2016
Technische Kybernetik 31.03.2016
Technologiemanagement 31.03.2016
Mathematik 31.03.2014
Physik 30.09.2013
Sport 31.03.2014
Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre 31.03.2014
Technikpädagogik 30.09.2016

 

Verbindliche Rechtsrundlage ist die jeweilige Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs


Magister-Studiengänge - auslaufend

Die Magister-Studiengänge werden an der Universität Stuttgart aufgegeben. Eine Zulassung in ein erstes Fachsemester (Studienbeginn) ist nicht mehr möglich.

Die Magisterprüfungen einschließlich der Magisterarbeit können noch bis längstens 31. März 2011 abgelegt werden.

vorSatzung über die Aufhebung der Magisterprüfungsordnung (02. März 2010)

Die Zentrale Studienberatung steht Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, falls bei Ihnen aufgrund dieser Veränderungen Gesprächs- und Informationsbedarf besteht!

vorZentrale Studienberatung