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Orientierungsverfahren und Orientierungstest: was ist denn das?

Alle Studienbewerber/innen, die sich für ein Studium in Baden-Württemberg bewerben, müssen laut Landeshochschulgesetz an einem sogenannten Studienorientierungsverfahren teilnehmen. Lassen Sie sich dabei von dem Wort „Test“ nicht durcheinanderbringen. Beim sogenannten Selbsttest zur Studienorientierung (externer Link www.was-studiere-ich.de), der landesweit anerkannt wird, müssen Sie nur den "Interessenstest“ machen mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Minuten, nicht den ebenfalls angebotenen Fähigkeitstest. Anschließend erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat (ohne Angaben zu Ihren Ergebnissen), das sie unbedingt Ihrer Bewerbung beilegen müssen.

Welche Studienorientierungsverfahren darüber hinaus an der Universität Stuttgart akzeptiert werden, erfahren Sie über die:
vor Übersicht über die Orientierungsverfahren zur Bewerbung an der Universität Stuttgart
Auch in diesen Fällen müssen Sie den Nachweis über das Orientierungsverfahren unbedingt Ihrer Bewerbung beilegen!
 
Bewerberinnen und Bewerber für einen Lehramtsstudiengang müssen stattdessen einen Lehrer-Orientierungstest und noch ein Orientierungspraktikum absolvieren.
vor Besondere Voraussetzungen für die Zulassung ins Lehramtsstudium 

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