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Praktika, Auslandssemester – wie schaffe ich alles während meines Studiums?
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Wer ein Auslandssemester macht oder ein Praktikum, kann unter bestimmten Bedingungen vom Studium
beurlaubt und auch von den Studiengebühren befreit werden. In diesem Fall bleiben Sie Student/in
der Universität, aber die Fachsemester werden nicht weitergezählt, was im Hinblick auf
Prüfungsfristen von großem Vorteil sein kann.
Manche Praktika oder auch das Nachholen von Sprachkenntnissen können als Studienleistungen
angerechnet werden.
Sie müssen Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen haben: Wenn Sie die
Orientierungsprüfung (nach dem zweiten Semester) einmal pünktlich geschafft haben, können Sie im
Bachelorstudium beispielsweise vier Semester länger studieren, als es die Regelstudienzeit
vorsieht.
Und nicht zuletzt: Praxiserfahrungen und Auslandsaufenthalte sind wichtige
Zusatzqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt. Sie werden übrigens viel höher bewertet als das
vielbeschworene Studienabschlussalter.
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