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Praktika, Auslandssemester – wie schaffe ich alles während meines Studiums?

Wer ein Auslandssemester macht oder ein Praktikum, kann unter bestimmten Bedingungen vom Studium beurlaubt und auch von den Studiengebühren befreit werden. In diesem Fall bleiben Sie Student/in der Universität, aber die Fachsemester werden nicht weitergezählt, was im Hinblick auf Prüfungsfristen von großem Vorteil sein kann.
Manche Praktika oder auch das Nachholen von Sprachkenntnissen können als Studienleistungen angerechnet werden.
Sie müssen Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen haben: Wenn Sie die Orientierungsprüfung (nach dem zweiten Semester) einmal pünktlich geschafft haben, können Sie im Bachelorstudium beispielsweise vier Semester länger studieren, als es die Regelstudienzeit vorsieht.
Und nicht zuletzt: Praxiserfahrungen und Auslandsaufenthalte sind wichtige Zusatzqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt. Sie werden übrigens viel höher bewertet als das vielbeschworene Studienabschlussalter.

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