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Kann ich auch ohne Abitur studieren?

Der Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Abitur ist seit 2005 durch das Landeshochschulgesetz deutlich erleichtert worden. Welche Kriterien für die Zulassung in ein Studium gelten, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Die Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur in Baden-Württemberg und zum Ablauf einer Bewerbung können Sie zusammengefasst auf unserer Internetseite Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nachlesen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert den Hochschulzugang für Menschen mit beruflicher Begabung und Erfahrung durch die so genannten externer Link Aufstiegsstipendien.

Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Für Studieninteressierte ohne Abitur gelten besondere Bewerbungsfristen. Beruflich Qualifizierte ohne Meisterabschluss müssen sich in der Regel schon sehr früh im Jahr (meistens 1. Februar) zur entsprechenden Eignungsprüfung anmelden. Und Meister und Absolventen mit gleichgestellter beruflicher Fortbildung müssen ihren Antrag bis spätestens 01. Juni stellen.

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