Stellungnahme der Studierendenvertretung (FaVeVe) der Universität zur Vergabe der Mittel aus Studiengebühren - SS 07
Die Studierendenvertretung hat im Jahr 2005, nach Beschluss des Gesetzes zur Einführung von Studiengebühren in Baden-Württemberg, die Universitätsleitung darauf gedrängt, sich über die Vergabe der Mittel aus den Gebühren Gedanken zu machen, Modelle zu entwickeln und Strukturen zu schaffen.
Einige Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde endlich der Senatsausschuss „Studiengebühren und Entgelte“ (SA SE) gegründet, der Vorschläge und Empfehlungen erarbeiten sollte. In zähen Verhandlungen und meist entgegen der Vorstellungen der studentischen Vertreter wurden dort Lösungen gesucht und Kompromisse gefunden.
Nach dem Wechsel der Universitätsleitung löste das neue Rektorat entgegen dem Willen der Studierenden den Senatsauschuss auf, Übergab die Verantwortung an den ohnehin viel beschäftigten Senatsausschuss Lehre und trat in direkte Verhandlungen mit Vertretern der Studierendenschaft um das vom Gesetz vorgeschriebene „Benehmen“ herzustellen.
Da „Benehmen“ juristisch ein äußerst schwacher Begriff ist, hatte die Position der Studierenden nur sehr vereinzelt eine Veränderung der Überlegungen des Rektorats zur Folge.
Wurde zwar letztendlich von der Mittelvergabe an die Fakultäten in Abhängigkeit von W3-Professuren abgesehen, konnten wir uns nicht gegen die Aufteilung nach der völlig undurchsichtigen „Lehrverflechtungsmatrix“ durchsetzen. Die Lehrverflechtungsmatrix soll der Ermittlung der Lehrim- und –exporte unter den Fakultäten dienen. Wir hatten vorgeschlagen, die dezentralen Mittel den Studienkommissionen strikt pro Kopf zur Verfügung zu stellen, die sich damit Verbesserungen der Importleistungen anderer Fakultäten hätten „einkaufen“ können. Es zeigt sich bereits, dass die Mittelvergabe nach Lehrverflechtungsmatrix das Verfahren unnötig verkompliziert und eventuelle Verbesserungen an Veranstaltungen für fakultätsexterne Studiengänge vom guten Willen der einzelnen Fakultäten abhängig macht.
Bei der Gebührenbefreiung von besonders begabten und im Studium erfolgreichen Studierenden von den Gebühren konnten wir uns nicht mit einer Befreiung der Besten 10% durchsetzen, weiterhin wird eine Befreiung fast ausschließlich von den Noten abhängig gemacht und nicht, wie gefordert, auch vom Engagement des Studierenden. Lediglich ein kleiner „Bonus“ für das von der Universität feststellbare Engagement in Universitätsgremien wird gewährt.
Die Ursprünglich im SA SE hart erkämpften Richtlinien, wie die Gebühren ausgegeben werden dürfen und wie nicht, fanden zwar bei der Vergabe der zentral vergebenen Mittel Berücksichtigung, den Fakultäten allerdings wurde völlig freie Hand gelassen, was an manchen Stellen zu abstrusen Beschlüssen führte.
Insgesamt wurden leider oft Kompromisse der im SA SE gefundenen Kompromisse beschlossen. Die Universitätsleitung war zwar sehr bemüht beim Thema Studiengebühren, hat aber Ihre Priorität vor allem auf die Aufwandsminimierung gesetzt.
Zudem sind die zentralen und die meisten dezentralen Mittel bisher nicht bei den Studierenden angekommen, obwohl bereits über ein Jahr vor dem Sommersemester 2007 bekannt war, dass die Studiengebühren kommen werden. Diese Verzögerung liegt zum einen sicherlich am Wechsel der Universitätsleitung, zum anderen aber auch an der fehlenden Initiative und Priorisierung seitens des neuen Rektorats.
Vergabe der zentralen Mittel für „Investition und Innovation für die Lehre“:
Für die Vergabe der etwa 2 Millionen Euro zentraler Mittel aus Studiengebühren wurden weit über 200 Anträge eingereicht. Ein beträchtlicher Teil dieser Anträge muss schlichtweg als Unverschämtheit bezeichnet werden. Ein Institut, das einen Farblaserdrucker beantragt, weil man damit ja „auch Studien- und Diplomarbeiten“ ausdrucken könne, hat eine seltsame Vorstellung von „Investition und Innovation für die Lehre“.
Obwohl die Regelungen und Richtlinien, welche das Rektorat beschlossen
hat meist von dem abweichen, was von uns gefordert wurde und viele Mängel
im Verfahren auftraten (z. B. wurde eine der entscheidenden Sitzungen zur
Erarbeitung eines Konzeptes, trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Studierendenschaft,
um beinahe ein ganzes Semester verzögert), hat sich konkret bei der
Vergabe der zentralen Mittel eine positiv hervorzuhebende Übereinstimmungen
der Meinung der Studierendenschaft und der Universitätsleitung bei
der Auswahl der eingereichten Anträge gezeigt. Es soll nicht unerwähnt
bleiben, dass vor allem Herr Prorektor Schlicht bedacht ist, die Mittel
zum Voranbringen der Lehre einzusetzen.
Wir hoffen für den zukünftigen Prozess, dass die organisatorischen
Mängel in den nächsten Semestern ausgeräumt sein werden und
die Vergabe bereits vor Beginn des jeweiligen Semesters beschlossen sein
wird.
Verwendung
der Studiengebühren