Die Studiengebühren stehen den baden-württembergischen Hochschulen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Landeshochschulgebührengesetzes "zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung".

Unter Berücksichtigung dieser Zweckbestimmung hat das Rektorat der Universität Stuttgart im Benehmen mit den Studierenden folgende Verteilung der Einnahmen ab dem Wintersemester 2009/10 beschlossen. Die Gesamtheit der Netto-Gebühreneinnahmen wird wie folgt aufgeteilt:

1. Dezentral verwaltete Mittel aus Studiengebühren

Den Fakultäten werden 70 % zur dezentralen Verwendung zur Verfügung gestellt (bis zum Wintersemester 2008/2009 60 %). Nachfolgend sind die den einzelnen Fakultäten zugewiesenen Mittel sowie die hieraus geförderten Maßnahmen aufgeführt.

Übersicht dezentrale Zuweisung
FakultätStudiengängeZuweisung SS09 (€)
Fakultät 1Architektur und Stadtplanung212512
Fakultät 2Bauingenieurwesen, Immobilientechnik- und Immobilienwirtschaft, Umweltschutztechnik, Infrastrukturplanung, COMMAS, WAREM164646
Fakultät 3Chemie, Lebensmittelchemie, Werkstoffwissenschaften, Materialwissenschaft182129
Fakultät 4Geographie, Technische Biologie53298
Fakultät 5Elektrotechnik und Informationstechnik, INFOTECH, Informatik, Softwaretechnik351357
Fakultät 6Geodäsie und Geoinformatik; GEOENGINE, Luft- und Raumfahrtechnik, Technische Geowissenschaften232880
Fakultät 7Automatisierungstechnik in der Produktion, Maschinenwesen, Fahrzeug- und Motorentechnik, Technologiemanagement, Energie- und Anlagentechnik, Technische Kybernetik, Mechatronik, Verfahrenstechnik, WASTE673351
Fakultät 8Mathematik Physik, Computational Physics, Physics239501
Fakultät 9Anglistik, Englisch, Französisch, Romanistik (Französisch), Galloromanistik, Deutsch, Germanistik, Deutsch als Fremdsprache, Geschichte, Geschichte der Naturwissenschaften und Technik, Italianistik, Romanistik (Italienisch), Kunstgeschichte, Linguistik, Computerlinguistik , Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft, Philosophie, Philosophie/Ethik, Praxisorientierte Kulturphilosophie369011
Fakultät 10Berufspädagogik, Technikpädagogik, Pädagogik, Sozialwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Deutsch-Französische Sozialwissenschaften, Empirische Politk- und Sozialforschung, Sport, Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre, Technisch orientierte Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre321314

2. Mittel aus Studiengebühren für die zentralen Einrichtungen

Einen Festbetrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro pro Jahr erhalten ab dem Haushaltsjahr 2010 wichtige Zentrale Einrichtungen der Universität.

Zentrale Einrichtung/zentrales [PARA]Aufgabengebiet Betrag pro Jahr in T€
Universitätsbibliothek 500 T€
Rechenzentrum 500 T€
Sprachenzentrum 60 T€
Zentrum für Curricularentwicklung und Weiterbildung 220 T€
Internationale Angelegenheiten 100 T€
Allgemeiner Hochschulsport 30 T€
Zentrale Studienberatung 60 T€
e-Bologna/Bologna-Prozess 130 T€

Der Restbetrag steht dem Rektorat in Abstimmung mit der Studierendenvertretung zur Förderung universitätsweiter Maßnahmen zur Verfügung.

Bis zum Wintersemester 2008/2009 wurden 30 % der Einnahmen für das zentrale Programm "Investitionen und Innovationen für die Lehre" verwendet, weitere 10 % dienten als Reserve. Aufgrund der für dieses Programm eingereichten Anträge hat das Rektorat auf Empfehlung des Senatsausschusses Lehre, dem vier studentische Mitglieder angehören, eine Förderung folgender Projekte beschlossen:

Übersicht zentrale Mittel vor

 

3. Stellungnahme der Studierendenvertretung (FaVeVe) der Universität Stuttgart zur Vergabe der Mittel aus Studiengebühren

Stellungnahme der Studierendenvertretung (FaVeVe) der Universität Stuttgart zur Vergabe der Mittel aus Studiengebühren Die Studierendenvertretung (FaVeVe) der Universität Stuttgart hat zur Vergabe der Mittel aus Studiengebühren Stellungnahmen abgegeben. SS 07 | WS07/08.

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