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unilogo Universität Stuttgart
 

Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang

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Die Zulassungsordnung zum Masterstudiengang setzt eine fachliche Eignung voraus. Diese wird durch den Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengangs in Bauingenieurwesen oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule, Fachhochschule, Duale Hochschule oder Berufsakademie, deren Abschluss einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt ist, nachgewiesen. Entsprechendes gilt für den Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
Inhaltlich nahe verwandte Studiengänge sind an der Universität Stuttgart Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft sowie Umweltschutztechnik.

Zur Feststellung der Eignung kann zudem ein Aufnahmegespräch oder eine Aufnahmeprüfung durchgeführt werden. Grundsätzlich entscheidet der Zulassungsausschuss, ob die Voraussetzungen zur Zulassung zum Masterstudium erfüllt sind.

Wer zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses den Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen, jdeoch mindestens 110 Leistungspunkte erworben hat, kann nach erfolgter online-Bewerbung eine bedingte Zulassung zum Masterstudiengang erhalten. Hierfür muss ein Leistungsnachweis der Hochschule vorgelegt werden. Die Zulassung steht unter der Bedingung, dass der Bachelorstudiengang in den drei auf den Bewerbungstermin folgenden Semestern erfolgreich abgeschlossen wrid, andernfalls erlischt die Zulassung.

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Zulassungsverfahren sind in der Zulassungsordnung des Masterstudiengangs definiert.

Die Zulassungsordnung wird in Kürze hier veröffentlicht. Bis dahin wenden Sie sich bei Fragen an die Ansprechpartner unter Kontakt.