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Die Zulassungsordnung zum Masterstudiengang setzt
eine fachliche Eignung
voraus. Diese wird durch den Abschluss eines
mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengangs in Bauingenieurwesen
oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang an einer deutschen
Universität oder gleichgestellten Hochschule, Fachhochschule,
Duale Hochschule
oder Berufsakademie, deren Abschluss einem Fachhochschulabschluss
gleichgestellt ist, nachgewiesen. Entsprechendes gilt für den
Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
Inhaltlich nahe verwandte Studiengänge sind an der
Universität Stuttgart Immobilientechnik und
Immobilienwirtschaft sowie Umweltschutztechnik.
Zur Feststellung der Eignung kann zudem ein Aufnahmegespräch
oder eine Aufnahmeprüfung durchgeführt werden.
Grundsätzlich entscheidet der Zulassungsausschuss, ob die
Voraussetzungen zur Zulassung zum Masterstudium erfüllt sind.
Wer zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses den Bachelorstudiengang noch
nicht abgeschlossen, jdeoch mindestens 110 Leistungspunkte erworben
hat, kann nach erfolgter online-Bewerbung eine bedingte Zulassung
zum
Masterstudiengang erhalten. Hierfür muss ein Leistungsnachweis der
Hochschule vorgelegt werden. Die Zulassung steht unter der Bedingung,
dass der Bachelorstudiengang in den drei auf den
Bewerbungstermin folgenden Semestern erfolgreich abgeschlossen wrid,
andernfalls erlischt die Zulassung.
Die
Zulassungsvoraussetzungen sowie das Zulassungsverfahren sind in der Zulassungsordnung des Masterstudiengangs definiert.
Die Zulassungsordnung wird in Kürze hier
veröffentlicht. Bis dahin wenden Sie sich bei Fragen an die
Ansprechpartner unter Kontakt.
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