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unilogo Universität Stuttgart
 

Praktikum im Bachelorstudiengang

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Für das Studium des Bauingenieurwesens ist ein Vorpraktikum unerlässlich. Nähere Informationen finden Sie in den Richtlinien für das Praktikum (s.u.).

Der Nachweis über das absolvierte Vorpraktikum ist in der Regel zur Immatrikulation (Einschreibung), spätestens jedoch bis zum fünften Fachsemester vorzulegen.  Aufgrund der zeitlichen Beanspruchung durch Vorlesungsbetrieb und Prüfungen während des Studiums ist es dringend zu empfehlen, das Praktikum vollständig vor Studienbeginn zu absolvieren.

Wenn Sie sich umfassend informiert haben und noch weitere Fragen zum Praktikum oder der Bescheinigung des Praktikums bestehen, dann finden Sie Hilfe bei einem der Ansprechpartner.

 

Richtlinien für das Praktikum (gültig ab dem Jahrgang Wintersemester 2011/12)

Richtlinien für das Praktikum (gültig ab dem Jahrgang Wintersemester 2008/09)