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Für das Studium des Bauingenieurwesens ist ein Vorpraktikum
unerlässlich. Nähere Informationen finden
Sie in den Richtlinien für das Praktikum (s.u.).
Der Nachweis über das absolvierte Vorpraktikum ist
in der Regel zur Immatrikulation (Einschreibung), spätestens
jedoch bis zum fünften Fachsemester vorzulegen. Aufgrund der
zeitlichen Beanspruchung durch Vorlesungsbetrieb und Prüfungen
während des Studiums ist es dringend zu empfehlen, das Praktikum vollständig vor Studienbeginn zu absolvieren.
Wenn Sie sich umfassend informiert haben und noch weitere Fragen
zum Praktikum oder der Bescheinigung des Praktikums bestehen,
dann finden Sie Hilfe bei einem der Ansprechpartner.
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