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Nach § 5 Abs. 3 der Prüfungsordnung müssen
die Studierenden die Module in
einem individuellen Studienplan, dem sog. "Übersichtsplan"
festlegen.
Die Regeln über die
Gestaltung und Genehmigung des
Übersichtsplans erlässt der
Prüfungsausschuss
Bauingenieurwesen.
Folgende Regeln wurden
erlassen:
1.
Der Übersichtsplan ist zum Beginn des 1. Fachsemesters dem
Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.
2.
Es ist anzugeben:
- welche drei der fünf
Wahlpflichtmodule "Computerorientierte Methoden für Kontinua
und Flächentragwerke, "Konstruktion und Material", "Informatik
und
Geoinformationssysteme",
"Statistik und Optimierung" und
"Projektplanung und Projektmanagement" als Pflichtmodule
gewählt werden
(die
anderen beiden
können als Vertiefungsmodule gewählt
werden),
- welche
der angebotenen Vertiefungsungsmodule
gewählt werden
(Umfang mindestens 36 LP),
- welche der
angebotenen Spezialisierungsmodule
gewählt
werden (Umfang höchstens 36 LP).
3.
Der genehmigte
Übersichtsplan darf einmal ohne Angaben von
Gründen
geändert werden. Eine zweite Änderung ist nur mit
ausführlicher Begründung möglich und
erfordert
die
Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.
4.
Ohne genehmigten Übersichtsplan können die
Modulprüfungen sowie die Masterarbeit nicht
angemeldet werden.
Das Formular für den Übersichtsplan ist auf der Seite
des Prüfungsausschusses
zu finden.
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