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unilogo Universität Stuttgart
 

Übersichtsplan der Module im Masterstudiengang

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Nach § 5 Abs. 3 der Prüfungsordnung müssen die Studierenden die Module in einem individuellen Studienplan, dem sog. "Übersichtsplan" festlegen.
Die Regeln über die Gestaltung und Genehmigung des Übersichtsplans erlässt der Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen.

Folgende Regeln wurden erlassen:

1.    Der Übersichtsplan ist zum Beginn des 1. Fachsemesters dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.

2.    Es ist anzugeben:
        -    welche drei der fünf Wahlpflichtmodule "Computerorientierte Methoden für Kontinua und Flächentragwerke, "Konstruktion und Material", "Informatik und
             Geoinformationssysteme", "Statistik und Optimierung" und "Projektplanung und Projektmanagement" als Pflichtmodule gewählt werden (die anderen beiden
             können als Vertiefungsmodule gewählt werden),
        -    welche der angebotenen Vertiefungsungsmodule gewählt werden (Umfang mindestens 36 LP),
        -    welche der angebotenen Spezialisierungsmodule gewählt werden (Umfang höchstens 36 LP).

3.    Der genehmigte Übersichtsplan darf einmal ohne Angaben von Gründen geändert werden. Eine zweite Änderung ist nur mit ausführlicher Begründung möglich und
        erfordert die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.

4.    Ohne genehmigten Übersichtsplan können die Modulprüfungen sowie die Masterarbeit nicht angemeldet werden.


Das Formular für den Übersichtsplan ist auf der Seite des Prüfungsausschusses zu finden.