Gasthörergebühren und Anmeldefristen
Die Gasthörergebühren betragen für den Besuch von maximal 10 Semesterwochenstunden (also 5 zweistündigen Veranstaltungen pro Woche, das gesamte Semester über), 150,- Euro pro Semester. Eine ermäßigte Gasthörergebühr von 40,- Euro pro Semester gilt für Schüler, Studierende anderer Hochschulen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, Dienstleistende im Freiwilligen Ökologischen oder Sozialen Jahr und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.
Für Gasthörer/innen gelten folgende Anmeldefristen: Für das Wintersemester vom 1. September bis zum 30. November und für das Sommersemester vom 1. März bis zum 31. Mai.
Der Antrag auf Zulassung für Gasthörer/innen erfolgt jeweils für ein Semester.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörer mit Hilfe der Schlüsseltabellen aus. Die Schlüsseltabelle 1 dient vor allem statistischen Zwecken. Mit den Institutsnummern, die in Schlüsseltabelle 2 aufgeführt sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gasthörergebühr einem Institut bzw. einer Einrichtung der Universität Stuttgart zuzuweisen.
Bitte weisen Sie die Gasthörergebühr wie folgt an:
| Empfänger: | Universitätskasse Stuttgart |
| Verwendungszweck: | Gasthörergebühr für Herrn/Frau Vorname Nachname, Beitrag |
| Sommersemsester 2012 | |
| Name der Bank: | Baden-Württembergischen Bank |
| Konto-Nr.: | 7 871 521 687 |
| BLZ: | 600 501 01 |
und schicken Sie dann das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an das Studium Generale:
Universität Stuttgart
Zentrum für Lehre und Weiterbildung
Studium Generale
Azenbergstraße 16
70174 Stuttgart
Bitte beachten Sie, dass der Gasthörerantrag vom Studium Generale erst nach Eingang der Gasthörergebühr bearbeitet werden kann.
Falls Sie eine ermäßigte Gasthörergebühr überweisen wollen, vergessen Sie dabei nicht dem Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in den Nachweis für den Grund der Ermäßigung in Kopie beizufügen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Name des Antragstellers (teilnehmende(r) Gasthörer/in) im Feld „Verwendungszweck“ aufgeführt wird, da wir sonst den Geldeingang nicht Ihrem Zulassungsantrag zuordnen können.
Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise aus der Zulassungsordnung der Universität Stuttgart: Gasthörer sind keine Mitglieder der Universität. Zu Prüfungen und Promotionen werden Gasthörer nicht zugelassen. Als Gasthörer erbrachte Studienleistungen finden keine Anerkennung im Rahmen eines Studienganges. Die Zulassung als Gasthörer stellt keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme an den ausgewählten Lehrveranstaltungen dar.
Bei Fragen, die das Veranstaltungsprogramm und die Registrierung als Gasthörer/in betreffen, wenden Sie sich bitte an das
Zentrum für Lehre und Weiterbildung
Studium Generale
Azenbergstraße 16
70174 Stuttgart
Der zuständige Ansprechpartner ist
Herr Daniel Francis, Tel. 0711/685-8 20 36
E-Mail: daniel.francis@zlw.uni-stuttgart.de
Für alle Rückfragen zu Lehrveranstaltungen ist das jeweilige im Programmteil angegebene Institut oder die angegebene Abteilung zuständig, nicht das Studium Generale. Die Kontaktdaten finden Sie bei der jeweiligen Veranstaltungsankündigung.