FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ

Die Feststellung der fachlichen Eignung nach § 1 Abs. (2) der Zulassungsordnung zum Master-Studiengang Nachhaltige Elektrische Energierversorgung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, welches in den Verfahrensrichtlinien genau beschrieben wird. Das Zulassungsverfahren basiert auf dem
ImpressumLandeshochschulgesetz (LHG) des Landes Baden-Württemberg.

Für Bewerbungen zum Master-Studiengang gelten die vom Studiensekretariat angegebenen Ausschlusstermine. In der Regel wird das Bewerbungsportal ab Juni für das folgende Wintersemester und ab Dezember für das folgende Sommerstemester freigeschaltet. Gemäß § 2 Abs. (1) der Zulassungsordnung müssen Bewerbungen um Zulassung zum Wintersemester bis zum vorausgehenden 15. Juli und zum Sommersemester bis zum vorausgehenden 15. Januar bei der Universität eingegangen sein. Auswahlgespräche/Aufnahmeprüfungen (für die hierzu eingeladenen Bewerber) finden in der Regel in der Woche vor dem 15. August / 15. Februar statt.

Die Zulassungskommission tritt in der Regel ca. drei Wochen nach Bewerbungsschluss (15. Juli / 15. Januar) zusammen. Die Entscheidungen über abgelehnte und zugelassene Bewerber werden anschließend innerhalb von wenigen Tagen in C@MPUS eingepflegt und können dann von den Bewerbern eingesehen werden.

Bewerber, die zu einem Auswahlgespräch / einer Aufnahmeprüfung eingeladen werden, erhalten diese Einladung ungefähr zeitgleich mit dem C@MPUS-Eintrag an Ihre in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Der Zulassungsbescheid oder die Ablehnung wird über das Bewerbungsportal C@MPUS bereitgestellt. Informationen über den Stand des Bewerbungsverfahrens bekommen Sie über das C@MPUS-System; bitte beachten Sie auch die FAQ-Liste des Studiensekretariats. Der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik kann keine Auskunft über den Stand des Bewerbungsverfahrens erteilen. Bewerber werden gebeten, die Informationen des Studiensekretariats über den Stand Ihres Bewerbungsverfahrens abzuwarten.

Bachelor-Abschlüsse deutscher Hochschulen (FH, DHBW, etc.) und Universitäten werden anerkannt. Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Aufnahme der Bewerber, nachdem die Bewerbung vorliegt.

Rechtliche Fragen zur Bewerbung beantwortet gerne die Zentrale Studienberatung. Eine Entscheidung über die Frage nach der Zulassung kann nur unser Zulassungsausschuss auf der Basis unserer Zulassungsordnung treffen, nachdem Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen über das C@MPUS-Portal des Studiensekretariats eingereicht haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass (aus zeitlichen und juristischen Gründen) keine Vorabbewertung der (Chancen einer) Bewerbung vorgenommen werden kann. Die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang Nachhaltige Elektrische Energieversorgung können Sie der Zulassungsordnung unter §1, Abs. (1) entnehmen.

Ja. Laut §3  der Zulassungsordnung kann in diesem Fall eine bedingte Zulassung ausgesprochen werden. Diese Zulassung gilt für die drei auf den Bewerbungstermin folgenden Semester und steht unter der Bedingung, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 1 der Zulassungsordnung nachgewiesen werden.

Laut §1, Abs. (3)  der Zulassungsordnung kann der Zulassungsausschuss eine Zulassung mit der Auflage erteilen, dass Module bzw. Kompetenzen, die im bisherigen Studienverlauf nicht nachgewiesen wurden, nachzuholen sind. Bewerber, die sich mit einem nicht klar einschlägigen Bachelor-Abschluss bewerben oder die eine eher unterdurchschnittliche Bachelor-Gesamtnote haben, müssen mit einer Auflage rechnen.

Im Fall einer (bedingten) Zulassung zum Master-Studium können Sie einen Zulassungsbescheid vom C@MPUS-Portal herunterladen. Falls der Zulassungsausschuss entschieden hat, dass Sie Auflagen (= bis zur Anmeldung der Master-Arbeit zusätzlich zu absolvierende Module aus den Bachelor-Studiengängen Elektrotechnik und Informationstechnik oder Erneuerbare Energien) zu erfüllen haben, dann steht dies in Ihrem Zulassungsbescheid. Dies bedeutet, dass Sie keine solchen Auflagen haben, wenn in Ihrem Zulassungsbescheid keine Auflagen erwähnt sind.

Die bedingte Zulassung gilt für die drei auf den Bewerbungstermin folgenden Semester. Zur Einschreibung muss der ausgefüllte Einschreibeantrag zum gewünschten Semester beim Studiensekretariat eingereicht werden. Das Antragsformular enthält einen Bereich Antrag auf Einschreibung unter Vorbehalt. Der Studierende wird belehrt, dass er in diesem Fall rückwirkend exmatrikuliert wird, wenn er nicht zum Ende des Semesters seinen Bachelor-Abschluss vorweisen kann.

Gemäß der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang "Nachhaltige Elektrische Energieversorgung" führt unser Zulassungsausschuss ein Eignungsfeststellungsverfahren (Zulassungsverfahren) durch, dessen Ablauf Sie der Antwort auf die Frage 1 dieser FAQ-Liste entnehmen können.

Aufgrund der festgestellten zu geringen Zahl an Zulassungspunkten in der Ersten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens hat der Zulassungsausschuss entschieden, Sie nicht zur
Zulassung vorzuschlagen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Bewerbungsschluss eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht beachtet werden können.

Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.

Ja. Die Zulassung kann unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass die notwendigen Bescheinigungen bis 30. Oktober (bei einer Zulassung zum Wintersemester) bzw. bis zum 30. April (bei einer Zulassung zum Sommersemester) vorgelegt werden.
Weitere Informationen im Studiensekretariat für Ausländer und EU-Bürger.

Ja. Hierzu ist eine ganz normale Bewerbung über das C@MPUS-Portal erforderlich. Das Zulassungsverfahren läuft ebenfalls ganz normal wie oben beschrieben ab.
Die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen kann nach der Zulassung beantragt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung hängt vom Maß der Gleichwertigkeit der Lehrinhalte der betreffenden Module ab. Es gilt der § 19 der Prüfungsordnung.

Für eine Anerkennung im Master-Studiengang kommen nur solche Module in Frage, die nicht bereits im Bachelor-Abschlusszeugnis aufgeführt sind. Dabei spielt die LP-Zahl des Bachelor-Abschlusses keine Rolle. Darüber hinaus müssen die im Master-Studiengang anerkennbaren Module fachlich auf "Master-Niveau" liegen.

Die Voraussetzungen für das Master-Studium werden in der Zulassungsordnung aufgezählt. Allgemeine Informationen zum Master-Studiengang finden Sie hier. Informationen zu den nachzuweisenden Deutschkenntnissen finden Sie hier.

Ein Kurs mit 90 Min. Unterricht pro Woche während einer Vorlesungsperiode (14 Wochen) liefert
3 Leistungspunkte (= ECTS-Points). Also hat ein Kurs mit beispielsweise 60 Min. Unterricht pro Woche während einer Periode von 10 Wochen

3 ×(60×10)/(90×14) = 1,428

also 1,4 Leistungspunkte. (Bitte geben Sie die Leistungspunkte im Ergänzungsformular mit einer Stelle hinter dem Komma an.)

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