Direkt zu

zur Startseite

Zulassungsvoraussetzungen

Der Masterstudiengang NEE richtet sich an deutsche und ausländische Bewerber mit einem qualifizierten Bachelorabschluss (oder einer vergleichbaren Ausbildung) in Elektrotechnik und Informationstechnik oder einem nahe verwandten Gebiet mit elektrotechnischen Grundlagen wie z.B. der Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien mit qualifiziertem Abschluss. Die Ausbildung zum Master ist forschungsorientiert für den späteren Einsatz in der Entwicklung innovativer Produkte und Systeme, in der Grundlagen- und der angewandten Forschung sowie im Hinblick auf die Voraussetzungen zur Aufnahme einer weiteren Qualifikation (i.d.R. Promotion). Neben nationalen Bewerbern können auch internationale Bewerber mit nachgewiesenen Kenntnissen in deutscher Sprache zugelassen werden. Der Nachweis einer qualifizierten Voraussetzung wird individuell durch einen Zulassungsausschuss festgestellt.

Nachfolgende Module des Bachelorstudiengangs Erneuerbare Energien oder gleichwertige Module bzw. Prüfungsleistungen sind nachzuweisen:

Höhere Mathematik I-III
Experimentalphysik
Einführung in die Elektrotechnik
Elektrische Energietechnik
Informatik I, II
Photovoltaik I
Grundlagen der Windenergie
Leistungselektronik I
Regelungstechnik I
Elektrische Energienetze I
Elektrische Maschinen I

Über die Gleichwertigkeit der abgelegten Modulprüfungen entscheidet der Zulassungsausschuss. Für den Nachweis dieser fachspezifischen Kompetenzen vergibt der Zulassungsausschuss 0 bis 80 Punkte. Weiter erhält die Bewerberin/der Bewerber für jede Zehntelnote, die der Bachelorabschluss besser als 3,0 ist, einen Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt hier 20 Punkte. Bewerberinnen/Bewerber, die in Summe mehr als 75 Punkte erreichen, sind für den Studiengang fachlich geeignet. Bewerberinnen/Bewerber, die weniger als 50 Punkte erreichen, sind für den Studiengang fachlich nicht geeignet und können dementsprechend für den Studiengang nicht zugelassen werden. Bewerberinnen/Bewerber, die im Verfahren zur Feststellung der fachlichen Eignung zwischen 50 und 75 Punkte erreicht haben, werden zu einem Eignungsgespräch eingeladen.

Zulassungen werden sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester ausgesprochen; der Antrag hierzu ist in der von der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart vorgeschriebenen Form nebst den dort geforderten Nachweisen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (für das Sommersemester) zu stellen.

Um die Zulassungsvoraussetzungen zu überprüfen, füllen Sie bitte das Ergänzungsformular (www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/master/zusatz/index.html) aus und legen es zusammen mit den Beschreibungen der von Ihnen genannten Module der Bewerbung bei.