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1. Teilnahmemodalitäten für Mentees
2. Bewerbung
3. Matching
4. Umfang der Mentoring-Kooperation
5. Bewerbungsfristen
6. Teilnahmegebühr


1. Teilnahmemodalitäten für Mentees


Die Teilnahme am Mentoring-Programm steht motivierten, begabten Studentinnen gegen Ende eines Master-/Diplomstudiums und Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität Stuttgart offen.

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2. Bewerbung


Interessentinnen bewerben sich mit Motivationsschreiben, detaillierten Lebenslauf und ausgefülltem Bewerbungsbogen in der Mentoring-Koordinationsstelle.

Die Bewerbungsbögen dienen zur Vorbereitung eines persönlichen Aufnahmegesprächs, zu dem die Bewerberinnen in das Mentoring-Koordinationsbüro eingeladen werden. In den Gesprächen werden ihre spezifischen Profile und Erwartungen an die Mentorenschaft herausgearbeitet. Dabei werden die in den Bewerbungsbögen gemachten Angaben ergänzt.

Bei positivem Verlauf erfolgt im Anschluss an das Kontaktgespräch die Aufnahme ins Mentoring-Programm. Hierzu hat die Bewerberin mit einer zweiten Unterschrift der Eingabe der gemachten Angaben in den zentralen Datenpool zuzustimmen.

Download Bewerbungsbogen für Studentinnen kurz vor dem Studienabschluss
Download Bewerbungsbogen für Doktorandinnen
Download Bewerbungsbogen für Postdoktorandinnen

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3. Matching


Auf der Grundlage aller erfassten Daten wird das "Matching", die Zusammenführung der Mentoring-Paare, durchgeführt. Dabei werden anonymisierte Profile von Mentees (ohne Namensnennung) an passende Mentorinnen bzw. Mentoren übermittelt, die im Vorfeld ebenfalls in Erhebungsbögen Angaben zu ihren beruflichen Erfahrungen, Tätigkeitsbereichen sowie zu ihren Vorstellungen bezüglich der Mentorenschaft machen. Kommt von der angefragten Persönlichkeit ein positiver Bescheid, so wird die betreffende Mentee vom Koordinationsbüro über ihre mögliche Mentorin bzw. ihren möglichen Mentor (mit Namensnennung) informiert. Stimmt die Mentee ebenfalls der Mentorenschaft zu, wird zentral vom Koordinationsbüro aus der Kontakt vermittelt.

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4. Umfang der Mentoring-Kooperation


Zielsetzung, Art und zeitlicher Umfang der Mentorenschaft werden zwischen Mentee und Mentorin bzw. Mentor individuell für maximal zwei Jahre vereinbart. Die inhaltliche und formale Gestaltung der Mentoring-Kooperation wird gemeinsam in einer sogenannten Mentoring-Vereinbarung festgelegt, wobei das Mentoring-Koordinationsbüro bei der Entwicklung, Umsetzung und Reflexion der Kooperationsstrategie in beratender Funktion beteiligt werden kann. 

Download Mentoring-Vereinbarung

Nach Aufnahme ins Programm durchlaufen die Mentees ein Training zur Potentialanalyse und zur Erfolgsteam-Team Gründung (kollegiale Beratung), damit sie bestmöglich vorbereitet in den Mentoring-Prozess starten können.

Die Mentorenschaften werden von bedarfsorientierten Weiterbildungsmodulen begleitet. Darüber hinaus werden alle Programmteilnehmenden zu regelmäßigen Vernetzungstreffen eingeladen, die dem Informations- und Erfahrungsaustausch dienen. Zudem werden den Mentees weitere programmflankierende Möglichkeiten wie die Teilnahme an Peer-Mentoringteams oder dem auf Initiative der Mentees basierten Mentoring-Stammtisch angeboten.

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5. Bewerbungsfristen


Für die Bewerbung um Aufnahme ins Mentoring-Programm gelten folgende Fristen:
Wintersemester jeweils der 30. November, Sommersemester jeweils der 31. Mai.

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6. Teilnahmegebühr


Die Teilnahmegebühr am Mentoring-Programm wird mit der Aufnahme ins Programm fällig und beträgt einmalig
für Studentinnen und Stipendiatinnen 35 Euro,
für Nachwuchswissenschaftlerinnen (in Beschäftigung) 50 Euro.

Für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten werden als Tagessatz

  • für Masterstudentinnen 10 Euro,
  • für Nachwuchswissenschaftlerinnen 20 Euro erhoben.

Die Kostenbeiträge werden u. a. zur Deckung der Verpflegungsausgaben bei Mentoring-Veranstaltungen verwandt.

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