Zulassung zum Masterstudium Materialwissenschaft/Admission to the Master Materials Science
Deutsch siehe unten
Dear Students,
the transition from the bachelor to the master study course, is regulated by the admission regulation.
The admission regulation governs the admission process, in which points will be awarded to the master applicants. Totally 100 points can be obtained in the process. For a direct admission 81 points are necessary. Between 65 and 80 points an in the applicants have a chance via an interview to be accepted in the Master Course..
The total amount of points in the admission process is composed of two parts:
- For each tenth part of a mark (obtained in the Bachelor Course) better than 3.0 (German evaluation system) the applicant will be awarted 1 point (maximum 20 points with the mark 1.0; 1 point with the mark 2.9). Marks attained at universities abroad will be converted into German marks.
- The degree of compatibility of the Bachelor of the applicant with the Bachelor Materials Science in Stuttgart is judged. At most 80 points are given for fully compatible Bachelor degrees.
Applications for the Master Materials Science have to be submitted to the university, for the winter semester until 15th of July and for the summer semester until 15th of January (detailed informations about the application process can be find here).
Because the Master Materials Science is offered in English language, the applicants have to approve a certain minimum fluency. In the admission regulation the minimum fluency is defined as follows:
TOEFL PBT:550 points; TOEFL CBT 213 points; TOEFL iBT 80 points; IELTS minimum band 6.0; Cambridge ESOL CAE/CPE.
For alumni of an English taught Bachelor a confirmation of the University concerned, that the language used was English, is sufficient.
Chair of the Examination Board and Dean of the Study Course.
November 2012
Deutsche Version:
Liebe Studierende,
der Übergang vom Bachelorstudium zum Masterstudium wird durch die Zulassungsordnung zum Masterstudium geregelt. Die Zulassungsordnung ist auf der Website des Studiengangs veröffentlicht (hier klicken: Zulassungsordnung).
Die Zulassungsordnung regelt das Zulassungsverfahren, gemäß dem Punkte für die Master-Bewerber vergeben werden. Maximal können 100 Punkte in diesem Verfahren erzielt werden. Für die direkte Zulassung in das Masterstudium sind mindestens 81 Punkte erforderlich. Zwischen 65 und (inkl.) 80 Punkten haben die Bewerber über ein Interview die Chance, in den Master aufgenommen zu werden. Sollten weniger als 65 Punkte erzielt werden, ist eine Aufnahme in das Masterstudium nicht möglich.
Die Gesamtpunktzahl im Zulassungsverfahren setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
1. Für jede Zehntelnote, die der Bachelorabschluss besser ist als 3.0 (es betrifft hier einen gewichteten Mittelwert aller Leistungen im Bachelorteil des Studiengangs) erhält die Bewerberin/der Bewerber 1 Punkt (max. 20 Punkte bei einer 1.0; min. 1 Punkt bei einer 2.9).
2. Die inhaltliche Übereinstimmung des Bachelorabschlusses der Bewerberin/des Bewerbers und des Bachelor Materialwissenschaft in Stuttgart wird mit maximal 80 Punkten bewertet. Bewerber aus dem Bachelorstudiengang Materialwissenschaft in Stuttgart erhalten sowieso die maximale Punktezahl von 80.
Ein Studierender der Materialwissenschaft aus Stuttgart erhält somit, bei einer Bachelornote besser als 3.0 einen direkten Zugang zum Masterstudiengang Materialwissenschaft.
Bewerbungen für die Zulassung zum Master Materialwissenschaft müssen für das Wintersemester 2011/2012 bis zum 15. Juli 2011 (Bewerbungsfrist für das Wintersemester) und für das Sommersemester 2012 bis zum 15. Januar 2012 (Bewerbungsfrist für das Sommersemester) bei der Universität eingereicht werden (Bewerbung).
Für Bewerber, welche ihren Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen haben (dies wird für die Mehrzahl der Bewerber gelten), besteht die Möglichkeit einer bedingten Zulassung. Für eine bedingte Zulassung können sich Studierende bewerben, die in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind und bis zur Bewerbungsfrist mindestens 110 Leistungspunkte im Bachelor erworben haben. Der Zulassungsausschuss führt anhand der abgeschlossenen Modulprüfungen (im Umfang von mindestens 110 Leistungspunkten) das Zulassungsverfahren durch. Erfüllt die Bewerberin/der Bewerber o.g. Zulassungskriterium wird eine bedingte Zulassung zum Masterstudiengang erteilt. Diese bedingte Zulassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Bachelorabschluss innerhalb von 3 auf den Bewerbungstermin folgenden Semestern erfolgreich abgeschlossen werden muss. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt werden, erlischt die Zulassung.
Da der Master Materialwissenschaft in englischer Sprache angeboten wird müssen die Bewerber eine Mindestsprachkompetenz in Englisch nachweisen. In der Zulassungsordnung wird diese Mindestkompetenz wie folgt definiert:
Geeignet ist wer, ausreichende englische Sprachkenntnisse für das Fachstudium nachgewiesen hat (fortgeschrittene Englischkenntnisse auf Niveaustufe C1; TOEFL PBT: 550 Punkte; TOEFL CBT 213 Punkte; TOEFL iBT 80 Punkte; IELTS mind. Band 6.0; Cambridge ESOL CAE/CPE; für deutsche Schulabsolventen genügt der Nachweis von fünf Jahren Englischunterricht in Sekundarstufe I und II, mit einer Schulnote von mindestens 3,5 in den letzten beiden Jahren; für Absolventen von englischsprachigen Bachelor-Studiengängen genügt ein Zertifikat der Universität.
Für Bachelorstudenten Materialwissenschaft wird empfohlen das Gratisangebot der Uniersität Stuttgart „Englisch für Materialwissenschaftler“ zu absolvieren.
Bitte fügen Sie daher Ihren Bewerbungsunterlagen Schulzeugnisse bei, welche die Mindestanforderungen in der englischen Sprache bestätigen.
Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Studiendekan
November 2012



