Nachhaltige Innenentwicklung durch beschleunigte Planung? - Analyse der Anwendung von §13a BauGB in baden-württembergischen Kommunen

Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung (IREUS)

Über den prinzipiellen Vorrang der Innenentwicklung gegenüber der Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich besteht im umwelt- und siedlungspolitischen Diskurs weitgehende Einigkeit. Ob aber eine vereinfachte und beschleunigte Bauleitplanung für Vorhaben der Innenentwicklung - wie sie mit dem §13a BauGB im BauGB 2007 eingeführt wurde - dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung gerecht wird, ist umstritten. Der Gesetzgeber erhofft sich von diesem neuen Instrument eine Begünstigung der Entwicklung des Gemeindegebietes nach innen. Dazu sollen Verfahrensvereinfachungen und die Erhöhung der Rechtssicherheit durch eine konzentrierte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen. Kritiker verweisen demgegenüber auf die Gefahr, dass schutzwürdige Flächen im Innenbereich zukünftig ohne vertiefende Umweltprüfung einer Überplanung anheim gestellt würden. Die neue Regelung widerspreche den in jüngerer Vergangenheit gemachten Erfahrungen, die gezeigt hätten, dass der konsequente und frühzeitige Einsatz von Eingriffsregelung und Umweltprüfung zu Konfliktvermeidungen und Akzeptanzsteigerungen beitrage. Vermeintliche Verfahrensbeschleunigungen würden sich dagegen regelmäßig als Verfahrensbremsen erweisen. Die in der Fachdiskussion formulierte Zustimmung oder Kritik basiert eher auf Mutmaßungen und Hypothesen als auf empirisch abgesicherten Fakten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Untersuchung der vorherrschenden städtebaulichen Praxis von hoher politischer Bedeutung. Ziel des Forschungsprojekts war es, die bislang mit dem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB gemachten Erfahrungen zu analysieren und zu bewerten. Beantwortet werden sollen drei Kernfragen:

  1. Ist durch den Bebauungsplan der Innenentwicklung eine nachweisbare Verbesserung einer stärker bestandsorientierten städtebaulichen Entwicklung zu erwarten?
  2. Geht die Einführung dieses Instruments erkennbar zulasten ökologischer Entwicklungsziele im Innenbereich der Städte und Gemeinden?
  3. Wie lassen sich Konflikte zwischen einer beschleunigten Innenentwicklungsplanung und stadtökologischen und sozialen Belangen ausgleichen?

Dazu wurden die in Gemeinden der Regierungsbezirke Stuttgart und Freiburg mit dem beschleunigten Verfahren bislang gemachten Erfahrungen systematisch ausgewertet. Es wurden etwa 100 Bebauungsplanverfahren in eine Dokumentenanalyse einbezogen. Hinterfragt wurde mit Hilfe von Interviews auch die Einschätzung des neuen Instruments durch solche Akteure, die unmittelbar in den Planungsprozess eingebunden sind. Neben den Kommunen betrifft dies ausgewählte Träger öffentlicher Belange (z.B. die Naturschutzverbände oder Vertreter der Wirtschaft). Basierend auf den empirischen Ergebnissen werden praktische Handlungsempfehlungen für eine ökologisch und sozial verantwortbare Innenentwicklung und die diesbezügliche Anwendung des §13a BauGB formuliert.

Kontakt: Dipl.-Ing. Katharina Mohr

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Auftraggeber

Umweltministerium Baden-Württemberg

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