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unilogo Universität Stuttgart

ERASMUS

Informationen zum Erasmus-Programm



Leistungen


  • Möglichkeit eines drei- bis zwölfmonatigen Auslandsaufenthaltes an                                                                                ErasmusEU
    einer Hochschule oder ein Praktikum in Europa
  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule, von Vorlesungs- oder Prüfungsgebühren sowie von Gebühren  für die Labor- und Bibliotheksbenutzung 
  • Anerkennung von Studienleistungen, die an der Partnerhochschule erbracht werden (in vorheriger Absprache mit Prüfungsausschuss und betreuenden ProfessorInnen)
  • Erhalt eines ERASMUS-Zuschusses zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes (ca.120 EURO/Monat)
  • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Partnerhochschule bezüglich Unterkunft, kulturelle Angebote etc.
  • Behinderte Studierende können zusätzliche Sonderförderung beantragen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule


Bedingungen für Bewerber

  • Der geplante Auslandsaufenthalt ist integrierbarer Teil des Studienganges (anrechenbar)
  • Sie sind mindestens im 3. Semester und regulär eingeschrieben
  • Sie sind Staatsangehörige der EU oder anderer Staaten, die Vertragspartner oder der EU assoziierte Staaten sind, Bildungsinländer oder als asylberechtigt oder staatenlos anerkannt
  • Sie haben bisher noch keine LLP/ERASMUS-Förderung in Anspruch genommen
  • Sie verfügen über ausreichend Sprachkenntnisse, um an Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können