Exkursion der Abt. Landesgeschichte 2017 zum Thema "500 Jahre Reformation".

Lehre und Studium.

28.02.2024

Infos zu Haus- und Abschlussarbeiten, Prüfungsgebieten und Sprechstunden, landeshistorischen Lehrveranstaltungen (incl. Archiv seit WS 2012/2013) sowie allg. Infos und Formulare fürs Studium.
[Foto: Stefanie Assfalg]

Lehre

Voraussetzung für die Anfertigung einer Abschlussarbeit, die von Prof. Dr. Holtz betreut wird, ist die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einem Hauptseminar von Frau Prof. Dr. Holtz (LBP im Hauptseminar durch benotete Hausarbeit im Umfang von 20-25 Seiten).

Frau Prof. Dr. Holtz betreut Abschlussarbeiten in den Studiengängen

  • Bachelor of Arts „Geschichte. Zeit – Raum – Mensch“
  • Bachelor of Arts Geschichte gymnasiales Lehramt
  • Master of Arts „Geschichte – Quellen und Deutungen“
  • Master of Education Geschichte gymnasiales Lehramt
  • Master of Arts Wissenskulturen

Frau Univ.-Prof. Dr. Holtz' Empfehlungen zur Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten und Abschlußarbeiten) geben Ihnen alle wichtigen Infos zu Vorarbeiten, Vorüberlegungen, Aufbau, allg. Hinweise zur bibliographischen Titelaufnahme, Quellen- und Literaturverzeichnis, Layout usw.

Abschlussarbeiten (BA, MA, wiss. Arbeit LaG) müssen fest gebunden werden (Klebebindung). Verwenden Sie also keine Schnellhefter oder Ringbindung, Ihre Arbeit kann nur in fest gebundener Form angenommen werden. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung also auch, daß Sie die Abgabeexemplare z. B. in einem Copy-Shop binden lassen müssen (am besten auch dort vorab einen Termin absprechen).

Die Anzahl der Prüfungsexemplare Ihrer Abschlußarbeiten, die Sie hier am Historischen Institut bzw. am zuständigen Prüfungsamt abzugeben haben, entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

Bitte entnehmen Sie ebenfalls der für Sie geltenden Prüfungsordnung, ob und ggfs. in welcher Form Ihre Abschlußarbeit (ggfs. incl. verwendeter Quellen) zusätzlich als Datei eingereicht werden muss.

Jedem Exemplar der Abschlussarbeit (BA, MA, wiss. Arbeit) muss eine vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene formlose "Versicherung an Eides Statt" (BA, MA) bzw. für wissenschaftliche Arbeiten (Lehramt) das entsprechende Formular des Landeslehrerprüfungsamtes Stuttgart eingebunden werden.

Die Öffnungszeiten der Einrichtung, bei der Sie Ihre Abschlußarbeit abgeben müssen, finden Sie auf deren Homepages. Bitte achten Sie darauf, die Abgabefrist nicht zu überschreiten. In Ihren Terminplanungen sollten Sie also neben dem nötigen Zeitfenster für Ausdruck und Bindung Ihrer Arbeit auch die Öffnungszeiten der Einrichtung, bei der Sie die Abschlußarbeit abgeben müssen, berücksichtigen. Es empfiehlt sich deshalb - insbesondere für die vorlesungsfreie Zeit (!) - im Vorfeld der Abgabe kurz telefonisch, Tel. 0711 / 68 5-8 34 56, oder per Kontakt aufzunehmen und zu vereinbaren, wann die Arbeit abgegeben werden kann.

WICHTIG: Abschlussarbeiten (BA, MA, wiss. Arbeit LaG) dürfen keinesfalls in den Hauspostkasten geworfen werden, weil das fristgerechte Abgabedatum unbedingt von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin bestätigt werden muß.

Setzen Sie grundsätzlich bitte kein Uni-Logo auf Ihre Hausarbeiten und Abschlussarbeiten. Da Hausarbeiten und Abschlussarbeiten von Studierenden keine Veröffentlichungen der Universität, sondern der individuellen Autor/inn/en sind, darf das Logo der Universität Stuttgart nur mit dem Zusatz „Vorgelegt an der Universität Stuttgart“ verwendet werden.

Für Hausarbeiten aus dem Wintersemester 2023/2024, die schon begonnen wurden, kann noch die alte "Antiplagiatserklärung" vom 14.03.2023 verwendet werden.

WICHTIG: Abschlussarbeiten (BA, MA, wiss. Arbeit) wird keine Antiplagiatserklärung beigelegt - hier muss eine formlose "Versicherung an Eides Statt" (BA, MA) bzw. eine "Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit" (StE) fest eingebunden werden (siehe oben: "Abschlussarbeiten").

Die "Antiplagiatserklärung mit Fragenkatalog zur Eigenreflexion" (23.02.2024) muss ab SS 2024 vollständig ausgefüllt und unterschrieben jeder schriftlichen Hausarbeit beigelegt werden.

WICHTIG: Abschlussarbeiten (BA, MA, wiss. Arbeit) wird keine Antiplagiatserklärung beigelegt - hier muss eine formlose "Versicherung an Eides Statt" (BA, MA) bzw. eine "Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit" (StE) fest eingebunden werden (siehe oben: "Abschlussarbeiten").

Allg. Informationen und hilfreiche Formulare fürs Studium und Examen finden Sie unter "Studium" (s. u.).

Informationen und Hilfestellung zum Studium des Faches Geschichte und zum Studium allg. finden Sie bei der Zentralen Studienberatung, bei der Studienlotsenstelle der Phil.-Hist. Fakultät, beim Geisteswiss. Propädeutikum der Phil.-Hist. Fakultät und beim Studiengangsmanagement für die Lehreinheit Geschichte.

Hausarbeiten sind grundsätzlich in gedruckter Papierform einzureichen (Schnellhefter).

Frau Univ.-Prof. Dr. Holtz' Empfehlungen zur Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten und Abschlußarbeiten) geben Ihnen alle wichtigen Infos zu Vorarbeiten, Vorüberlegungen, Aufbau, allg. Hinweise zur bibliographischen Titelaufnahme, Quellen- und Literaturverzeichnis, Layout, Form usw.

Die Abgabefristen sind jeweils der 31.03. für jedes Wintersemester und jeweils der 30.09. für jedes Sommersemester (in begründeten Ausnahmefällen sprechen Sie eine ggfs. verspätete Abgabe vorab mit ab).

Abgabe von Hausarbeiten

  • entweder 1. persönlich bei der jew. Dozentin bzw. beim jew. Dozenten
  • oder 2. in der Abt. Landesgeschichte (Dienstzimmmer 8.023, Stock 8a)
  • oder 3. Einwerfen in einen unserer beiden Hauspostbriefkasten im Stockwerk 8b (vor der Abt. Neuere Geschichte) oder 8a (vor der Abt. Landesgeschichte).

WICHTIG: Der Einwurf in den Hauspostkasten ist nur bei Hausarbeiten zulässig - keinesfalls (!) bei Abschlußarbeiten, deren Abgabedatum unbedingt von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin bestätigt werden muß.

Jeder schriftlichen Hausarbeit muss die Antiplagiatserklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben beigelegt werden. Bitte verwenden Sie die jew. aktuelle Fassung der Antiplagiatserklärung, die auf der Institutshomepage zum Download bereitgestellt ist.

Bitte setzen Sie kein Uni-Logo auf Ihre Hausarbeiten und Abschlussarbeiten. Da Hausarbeiten und Abschlussarbeiten von Studierenden keine Veröffentlichungen der Universität, sondern der individuellen Autor*innen sind, darf das Logo der Universität Stuttgart nur mit dem Zusatz „Vorgelegt an der Universität Stuttgart“ verwendet werden.

Hier finden Sie Infos zur Anmeldung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen, zur Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen, zu ILIAS und das Archiv unserer landeshistorischer Lehrveranstaltungen.

Landeshistorische Lehrveranstaltungen

Prüfungsvoraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an mindestens einem Hauptseminar von Frau Prof. Dr. Sabine Holtz (LBP durch benotete Hausarbeit im Umfang von 20-25 Seiten).

Frau Prof. Holtz prüft die beiden Teilbereiche der Neueren Geschichte: 16.-19. Jahrhundert und 20. Jahrhundert.

Voraussetzung fürs Ablegen der mündlichen Prüfung bei Prof. Dr. Sabine Holtz: Erfolgreiche Teilnahme an mindestens einem Hauptseminar von Frau Prof. Dr. Sabine Holtz (LBP im Hauptseminar durch benotete Hausarbeit im Umfang von 20-25 Seiten).

Reguläre Sprechstunden während der Vorlesungszeit finden i. d. R. wöchentlich oder nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail statt, nähere Informationen sind den jew. Teamseiten der Dozent*innen zu entnehmen.
Außerordentliche Sprechstunden während der vorlesungsfreien Zeit (sog. Feriensprechstunden) werden auf unserer Homepage unter "Aktuelles" bekanntgegeben.

Bitte melden Sie sich vorab zur Sprechstunde per E-Mail bei den jew. Dozent*innen an.

Studium

Hier haben wir allg. Informationen und hilfreiche Formulare für Ihr Studium zusammengetragen, die sich ansonsten wohl nicht ganz so einfach finden lassen. Nähere Infos zur Lehre in der Abt. Landesgeschichte, zu Hausarbeiten und Abschlussarbeiten sowie für Ihre Abschlußprüfung finden Sie unter Lehre (s. o.).

Informationen und Hilfestellung zum Studium des Faches Geschichte und zum Studium allg. finden Sie bei der Zentralen Studienberatung, bei der Studienlotsenstelle der Phil.-Hist. Fakultät, beim Geisteswiss. Propädeutikum der Phil.-Hist. Fakultät und beim Studiengangsmanagement für die Lehreinheit Geschichte.

Über C@mpus müssen Sie sich nicht nur zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen anmelden, Sie müssen zusätzlich auch all Ihre Studien- und Prüfungsleistungen fristgerecht über C@mpus anmelden.

Unbedingt fristgerechte Prüfungsanmeldung auf C@mpus vornehmen
Das Zentrale Prüfungsamt weist ausdrücklich darauf hin, daß eine nachträgliche Meldung von Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. Noten) bei nicht fristgerechter Anmeldung der Prüfungsleistung nicht mehr möglich ist.

Anerkennung von Modulen oder Modulleistungen (Prüfungen)
Das Zentrale Prüfungsamt gibt vor, daß das Anerkennungsformular (Link auf die Seite des Prüfungsausschusses Geschichte) durch die Studierenden lückenlos vorauszufüllen ist, damit sich der Arbeitsaufwand für die anerkennenden Prüferinnen bzw. Prüfer und den Prüfungsausschussvorsitzenden der Lehreinheit Geschichte in einem angemessenen Rahmen bewegt. Unter Umständen werden Antragstellerinnen bzw. Antragsteller vom Prüfungsausschuß der Lehreinheit Geschichte um einen aktuellen Ausdruck der jew. Leistungsübersich gebeten.

Prüfungsrücktritt
Wenn Sie von einer bereits auf C@mpus angemeldeten Prüfung wieder zurücktreten möchten, können Sie das fristgerecht direkt auf  C@mpus tun. Rufen Sie hierfür die Applikation "meine Anträge" auf. WICHTIG: Bitte beachten Sie unbedingt die Rücktrittsfristen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Rücktritt von bereits angemeldeten Prüfungen nach Ablauf der Rücktrittsfrist möglich. Da ein nicht fristgerechter Rücktritt einen erheblichen - und vermeidbaren (!) - Mehraufwand nach sich zieht, kann der entsprechende Antrag incl. Begründung (z. B. ärztliches Attest, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ausführliche Begründung, Link auf die Seite des Prüfungsausschusses Geschichte) nur in Ausnahmefällen von den Dozent*innen und dem Prüfungsausschußvorsitzenden genehmigt und abschließend vom Prüfungsamt verbucht werden.

Nähere Informationen zum Rücktritt von Prüfungen finden sich auf der Homepage der Universität Stuttgart.

Von der Philosophisch-Historischen Fakultät 9 der Universität Stuttgart mit der BAföG-Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Link zum Studierendenwerk Stuttgart) für die Lehreinheit Geschichte betraut ist Herr , Abt. Neuere Geschichte.

Wenn Sie eine Leistungsbescheinigung brauchen, setzten Sie sich bitte vorab per E-Mail mit Herrn Dr. Kretschmann in Verbindung.

Barrierefreiheitserklärung für die Homepage der Abt. Landesgeschichte

Die Abt. Landesgeschichte hat ihren Webauftritt zum 01.04.2019 neu gestaltet. Mit dem neuen Responsive Web Design passen sich die Inhalte des Fensters automatisch der Bildschirmgröße des Geräts an, und das Layout wird vereinfacht dargestellt. Für die volle Funktionalität der Webseiten der Universität Stuttgart ist JavaScript notwendig.

Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bemühen wir uns darum, alle Inhalte unsere Webseiten gem. BITV 2.0 § 7 und L-BGG § 10 barrierefrei zu gestalten. Über jede Rückmeldung, Kritik, Lob und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns.

Barrierefreies Studium im Kollegiengebäude II (K II).

Für mobilitätseingeschränkte Studierende ist der Zugang zum Kollegiengebäude II (K II) und zu dessen Zwischengeschossen (z. B. Stockwerk 8a), wo die Abteilungsbüros und die Dienstzimmer der Dozentinnen und Dozenten zu finden sind, nur mit einem Aufzug-Chip möglich, mit dem der Aufzug 6 gesteuert werden  kann. Wo man solche Aufzug-Chips bekommt sowie weitere Informationen zum barrierefreien Studium finden Sie auf der Homepage der Universität Stuttgart.

Weitere Informationen der Universität Stuttgart zur Barrierefreiheit des Kollegiengebäudes II (K II), Keplerstr 17, 70174 Stuttgart, in dem das Historische Institut (Stockwerke 8a-10) und die Abteilung Landesgeschichte (Stockwerk 8a, Zimmer 8.021-8.026) untergebracht sind, finden Sie auf der Universitätshomepage.

Die Bestätigung von Prüfungsfristverlängerungen und die Bestätigung der Anerkennung von Fremdsprachenkenntnisssen erhalten Sie beim Studiengangsmanager des Historischen Instituts, Herrn apl. Prof. Dr. Roland Gehrke.

Landeshistorische Exkursion 2017 zum Thema "500 Jahre Reformation".
Landeshistorische Exkursion 2017 zum Thema "500 Jahre Reformation".

Informationen zur Anrechnung von Exkursionen finden Sie hier: Anrechnung von Exkursionen.

Im Fach Geschichte sind Lateinkenntnisse unverzichtbar. Ob Sie Lateinkenntnisse oder das Latinum nachweisen müssen, ist in der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung geregelt.

Von der Abt. Alte Geschichte werden für Anfängerinnen und Anfänger sowie für Fortgeschrittene jedes Semester Lateinkurse angeboten, in denen Sie die nötigen Sprachkenntnisse studienbegleitend erwerben können. Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Abt. Alte Geschichte, Tel. 0711 / 68 5-8 34 39, E-Mail.

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Ein nicht geringer Anteil an Studierenden ist behindert oder chronisch krank und kann deshalb im Studium beeinträchtigt sein. Nach § 2 Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg hat die Universität dafür Sorge zu tragen, "dass Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können". Zum Ausgleich der Nachteile, die eine Behinderung oder chronische Erkrankung für Studium und Prüfungen nach sich ziehen kann, haben Betroffene also das Recht auf individuell angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen.

Eine angemessene Unterstützung setzt aber das Wissen um die jeweiligen Einschränkungen voraus. Wenden Sie sich deshalb bitte möglichst frühzeitig an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Geschichte, Herrn Prof. Dr. Bahlcke. Im persönlichen Gespräch mit ihm oder mit der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an der Universität Stuttgart, Frau Eicken, lassen sich schon einmal erste Fragen klären.

Typische Nachteilsausgleiche wären z. B. Änderung der Prüfungsform (schriftlich anstelle mündlich, mündlich anstelle schriftlich, Hausarbeit anstelle Klausur). Aufteilung einer Prüfung in Teilprüfungen. Befreiung von regelmäßiger Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Über die Art des Nachteilsausgleichs entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Geschichte. Unterbrechung von zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen (Erholungspausen bei Klausuren). Verlängerung der Bearbeitungszeit (Klausuren, Haus- und Abschlußarbeiten). Zusätzliche Hilfsmittel (Computer).

Stellen Sie dann bitte einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Geschichte. In diesem Antrag erklären Sie, warum Sie welche Anpassungen im Studien- oder Prüfungsverlauf brauchen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auch ein ärztliches Attest bei, das die von Ihnen beantragten Anpassungen bestätigt.

An der Universität Stuttgart ist der Antrag auf Nachteilsausgleich formlos zu stellen. Hilfreiche Informationen, welche Angaben Ihr formloser Antrag an der Universität Stuttgart enthalten sollte, mag Ihnen das Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich" der Universität Tübingen geben, auf das wir Sie beispielhaft hinweisen möchten.

Das ärztliche Attest sollte für einen medizinischen Laien nachvollziehbar den Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und deren nachteiligen Auswirkungen aufs Studium und auf Prüfungsleistungen darstellen und begründen. Es sollte keine Diagnose enthalten. Auch zur Gestaltung des ärztlichen Attests finden sich beispielhaft auf der Homepage der Universität Tübingen hilfreiche Informationen: "Vorschläge zur Gestaltung von Attesten".

Sehr empfehlenswert sind die Webseiten "Studieren mit Behinderung" des Deutschen Studentenwerks. Dort finden Sie u. a. nähere Informationen zum "Nachteilsausgleich: Antragsverfahren und Nachweise". Auf dieser Homepage wird außerdem zum Download angeboten das Handbuch "Studium und Behinderung". Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das Handbuch Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Dem Nachteilsausgleich widmet sich insbesondere Kap. VI – Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen (PDF 289.5 KB).

Informationen der Universität Stuttgart zur Studienorganisation: Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Die Unterstützungsmöglichkeiten umfassen Nachteilsaugleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen, praktische Aspekte im Studienalltag und Barrierefreiheit.

Informationen der Universitätsbibliothek Stuttgart für Studierende mit Behinderung: Allgemeine Hilfestellung und Beratung, Behindertengerechte und rollstuhlgerechte Eingänge, Rollstuhlgerechte Computerarbeitsplätze, Arbeitsplatz für Sehbehinderte, Behindertengerechte Toiletten.

Informationen des Studierendenwerks Stuttgart: Studium mit Behinderung. Sie leiden an einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung? Wir setzen uns dafür ein, die Rahmenbedingungen für Sie zu erleichtern, um Ihre Chancengleichheit im Studium zu verwirklichen.

Informationen zu " Ausstieg und Wiedereinstieg bei Krankheitsphasen. Informationen zum Studium im Teilzeitstatus und zu Möglichkeiten einer Unterbrechung des Studiums" bietet ein Merkblatt der Universität Hamburg.

Für ein Auslandsstudium gibt Erasmus+ wertvolle Informationen: Sonderförderung für Studierende mit Behinderung. Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 bzw. 50, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel beantragen.

Auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks finden sich auch Informationen zur Begabtenförderung: "Nachteilsausgleiche bei der Begabtenförderung". Stipendiengeber, die öffentliche Mittel verwalten, sind besonders verpflichtet, die Belange behinderter und chronisch kranker Bewerber/innen zu berücksichtigen.

Nachteilsausgleiche für schwangere und stillende Studentinnen

Zusätzliche Informationen zum Nachteilsausgleich und zu "Mutterschutz und Studienflexibilisierung. Schwangere und stillende Studentinnen erfahren mehr über den Mutterschutz und Studierende mit Familienpflichten über Studienflexibilisierungsmöglichkeiten." finden Sie auf der Homepage der Service-Stelle Uni & Familie.

 

 

Der Senatsausschuß Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart hat in seiner Sitzung vom November 2018 einen "Leitfaden für Prüfungseinsichten" beschlossen, dem Sie nähere Informationen zur Einsichtnahme in Prüfungsakten entnehmen können. Dieser Leitfaden steht auf der Homepage der Universität zum Download zur Verfügung.

Die jew. aktuelle Liste der Prüfer/innen im Staatsexamen nach WPO bzw. GymPO im Fach Geschichte entnehmen Sie bitte den Aushängen (Studiengangsmanagement bzw. Prüfungsausschuß Geschichte, K II, Stockwerk 8b).

Sollten Sie - z. B. für einen KfW-Studienkredit - eine Bescheinigung brauchen, daß Sie innerhalb der nächsten vier Semester Ihr Studium abschließen werden, dann wenden Sie sich bitte direkt ans Zentrale Prüfungsamt. Anhand der dort einsehbaren vollständigen Studienunterlagen und aufgrund einer Vereinbarung mit der KfW können solche Bescheinigungen ausschließlich vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt werden.

Sollte das Studentenwerk Stuttgart eine solche Bestätigung verlangen, dann wenden Sie sich bitte direkt ans Zentrale Prüfungsamt. Bitte legen Sie dort den Nachweis über Ihren Erwerb von Sprachkenntnissen vor, der auch in Ihrer Studienakte vermerkt werden muß. Die Bestätigung zur Verlängerung der Regelstudienzeit bekommen Sie im Anschluß direkt im Zentralen Prüfungsamt.

Kontakt

 

Eva Hoffmann M. A.

Keplerstr. 17, 70174 Stuttgart, Dienstzimmer 8.023, Stockwerk 8a

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