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BAföG-Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Grundsätzlich müssen Studierende, die nach dem 4. Fachsemester weiterhin gefördert werden möchten, ihre Leistungen nach § 48 BAföG beurteilen lassen. Diese Leistungsbescheinigungen werden am Historischen Institut ausgestellt von

für Geschichte-Studierende
Frau PD Dr. Ursula Rombeck-Jaschinski, Abt. Neuere Geschichte
und
Frau Prof. Dr. Sabine Holtz, Abt. Landesgeschichte (Stellvertreterin)

für GNT-Studierende
Herr Prof. Dr. Klaus Hentschel, GNT

Das notwendige Formular „Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG“ können hier herunterladen. Bitte füllen Sie es anhand Ihrer Studienunterlagen aus und bringen Sie es vollständig ausgefüllt zusammen mit allen notwendigen Nachweisen (Auszug Ihrer LSF-Notenübersicht mit Leistungspunkten des Prüfungsamtes bzw. Scheine, gültiger Studentenausweis, Nachweise über Ihre Prüfungsleistungen, falls vorhanden Bachelorzeugnis) zu den üblichen Sprechstunden der o. a. Lehrstuhlinhaben bzw. -vertreter mit.