Abteilungen
weitere Bereiche
Direkt zu

zur Startseite

Allgemeine Informationen

 

Allgemeines zu ERASMUS

Das Hochschulprogramm ERASMUS fällt als Teilbereich unter das Aktionsprogramm „Lebenslanges Lernen“ (LLP) der Europäischen Union. Dieses ersetzt seit 2007 das SOKRATES-Programm.

LLP-Schema

 

Das Teilprogramm ERASMUS fördert die Zusammenarbeit der Hochschulen in Europa, vor allem im Bereich der Studenten- und Dozentenmobilität. Als Erweiterung des Programms werden nun auch Praktika im europäischen Ausland, sowie die Mobilität des Hochschulpersonals unterstützt.

Die Förderdauer für ein Auslandsstudium und/ oder ein Praktikum (Pflicht- oder freiwillige Praktika) in der EU liegt zwischen drei und zwölf Monaten.
Das EILC-Programm (Erasmus Intensive Language Course) bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Teilnahme an einem vorbereitenden Intensivsprachkurs.

Leistungen

  • Möglichkeit eines drei- bis zwölfmonatigen Auslandsaufenthaltes an einer Hochschule oder ein Praktikum in Europa
  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Anerkennung von Studienleistungen, die an der Partnerhochschule erbracht werden (in vorheriger Absprache mit Prüfungsausschuss und betreuenden ProfessorInnen)
  • Erhalt eines ERASMUS-Zuschusses zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes (ca.120 EURO/Monat)
  • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Partnerhochschule bezüglich Unterkunft, kulturelle Angebote etc.
  • Behinderte Studierende können zusätzliche Sonderförderung beantragen
  • European Intensive Language Course (EILC): Spezielle Sprachkurse für Sprachen, die innerhalb der Europäischen Union weniger gesprochen und unterrichtet werden.

Bedingungen für Bewerber

  • Der geplante Auslandsaufenthalt ist integrierbarer Teil des Studienganges (anrechenbar)
  • Sie sind mindestens im 3. Semester und regulär eingeschrieben
  • Sie sind Staatsangehörige der EU oder anderer Staaten, die Vertragspartner oder der EU assoziierte Staaten sind, Bildungsinländer oder als asylberechtigt oder staatenlos anerkannt
  • Sie haben bisher noch keine LLP/ERASMUS-Förderung in Anspruch genommen
  • Sie verfügen über ausreichend Sprachkenntnisse, um an Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können
  • Es besteht eine Partnerschaft zur gewählten Hochschule: http://www.ia.uni-stuttgart.de/asb/studieren_im_ausland/europa/studenten/erasmus/partnerhochschulen.html