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Dienstvereinbarung Suchthilfe tritt in Kraft

11. März 2013; Christoph Weiss

Menschen mit Alkohol- und Suchtproblemen sind überall in der Arbeitswelt und auf allen Hierarchieebenen zu finden. Um suchtgefährdeten Personen präventiv zur Seite zu stehen und suchterkrankten Personen konkrete Hilfe anzubieten, wurde von der „Arbeitsgruppe Suchthilfe“ eine entsprechende Dienstvereinbarung erarbeitet und mit der Beauftragten für Chancengleichheit und dem Personalrat abgestimmt. Weitere Informationen zu internen und externen Hilfsangeboten finden Sie hier.