Dienstvereinbarung Suchthilfe tritt in Kraft
11. März 2013; Christoph Weiss
Menschen mit Alkohol- und Suchtproblemen sind überall in der Arbeitswelt und auf allen
Hierarchieebenen zu finden. Um suchtgefährdeten Personen präventiv zur Seite zu stehen und
suchterkrankten Personen konkrete Hilfe anzubieten, wurde von der „Arbeitsgruppe Suchthilfe“ eine
entsprechende Dienstvereinbarung erarbeitet und mit der Beauftragten für Chancengleichheit und dem
Personalrat abgestimmt. Weitere Informationen zu internen und externen Hilfsangeboten finden Sie
hier.
