FAQ für Förderer
1. Ab welchem Betrag können wir eine/n Ihrer besten Studierenden mit dem Deutschlandstipendium unterstützen?
Bereits mit 1.800 EUR unterstützen Sie eine/n unserer Studierende/n für die Dauer von einem Jahr. Dadurch, dass der Bund Ihren Beitrag verdoppelt, sind es 3.600 EUR, entsprechend monatlich 300 EUR, die bei der/dem Geförderten ankommen.
2. Welche Möglichkeiten der Unterstützung von hervorragenden Studierenden haben Förderer mit kleineren Beträgen als 1.800 € pro Jahr?
Wir können Ihnen anbieten, sich unabhängig vom Deutschlandstipendium - und auch mit kleineren Spendenbeträgen - für unsere Studierenden zu engagieren. Eine Möglichkeit könnte sein, dass Sie die bereits für viele studentische Belange bestehenden Stiftungen unterstützen (siehe Stiftungsübersicht auf diesen Websites), eine Spende für einen Ihnen besonders wichtigen Fachbereich tätigen, oder Ähnliches (siehe Website zu Fördermöglichkeiten). Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Was das Deutschlandstipendium betrifft, so kann die Universität Stuttgart aufgrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes leider keine kleineren Zuwendungen für das Deutschlandstipendium annehmen, sondern muss an einem Mindestfördervolumen von 1.800 EUR (entsprechend einem Stipendium für 1 Jahr) festhalten.
Was das Deutschlandstipendium betrifft, so kann die Universität Stuttgart aufgrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes leider keine kleineren Zuwendungen für das Deutschlandstipendium annehmen, sondern muss an einem Mindestfördervolumen von 1.800 EUR (entsprechend einem Stipendium für 1 Jahr) festhalten.
3. Welche Förderpakete bieten Sie an? Wo finden wir weitere Informationen?
Für alle potenziellen Förderinnen und Förderer halten wir ein Faltblatt zum Deutschlandstipendium bereit, das alle für Sie relevanten Informationen rund um die verschiedenen Förderpakete enthält. Sie können es hier online einsehen (Faltblatt) oder gern auch anfordern (Anforderung Faltblatt).
4. Welchen Einfluss haben Förderer, die an den Sitzungen der Vergabekommission teilnehmen?
Während der Sitzungen der Vergabekommissionen haben unsere Förderer der Kategorie „3x3“ (siehe Förderkategorie) die Möglichkeit, sich beratend, mit Anregungen und Wünschen in die Sitzungen der Vergabekommissionen einzubringen. Dies ist uns besonders deshalb wichtig, weil das Deutschlandstipendium als neues Förderinstrument sich noch in einem Anfangsstadium befindet und die Expertise von Fachleuten hier nur bereichernd sein kann.
5. Wer bestimmt, welche Studierenden ein Stipendium erhalten? Können Förderer sich Ihre Stipendiaten aussuchen?
Die stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Vergabekommission, also die Universitätsvertreter, entscheiden, welche KandidatInnen ein Stipendium erhalten. Sobald diese Entscheidung getroffen ist und die StipendiatInnen feststehen, haben Förderer, die mit beratender Stimme an den Sitzungen der Vergabekommission teilnehmen, die Möglichkeit, aus dem Kreis der Geförderten - und nach dem Eindruck, den sie aus den anonymisierten Bewerbungsdaten haben gewinnen können - diejenigen zu benennen, die am besten zu ihren eigenen Fördervorstellungen passen, und die Universität wird sich bemühen, dies bei der Zuordnung der Stipendiaten zu den Förderern zu berücksichtigen. Das Einverständnis der Stipendiaten mit der Weiterleitung der Kontaktdaten wird allerdings noch nicht bei der Bewerbung erfragt, sondern erst bei den StipendiatInnen, also erst nachdem die Entscheidung über eine Förderung bereits getroffen ist. Das bedeutet, dass sich etwaige Präferenzen der Förderer hinsichtlich dieses Aspektes bei der Zuordnung leider nicht berücksichtigen lassen. Allerdings gehen wir in den meisten Fällen von einer positiven Resonanz seitens der StipendiatInnen auf diese Abfrage aus. Schließlich erfahren sie konkret, wer der private Mittelgeber ist, der ihr Stipendium kofinanziert. Dass sie diese Frage somit ganz gezielt beantworten können, erhöht unseres Erachtens die Wahrscheinlichkeit einer bejahenden Antwort beträchtlich.
6. Können wir die von uns Geförderten kennen lernen, in Kontakt mit ihnen treten?
Hierzu bestehen grundsätzlich 3 Möglichkeiten. Da die StipendiatInnen in der Regel. - d.h., die Zustimmung des jeweiligen Förderers vorausgesetzt - erfahren, wer sie fördert, können sie sich mit ihren Förderern in Verbindung setzen. Umgekehrt können auch die Förderer sich an ihre jeweiligen StipendiatInnen wenden, sofern diese der Weiterleitung ihrer Kontaktdaten an den Förderer zugestimmt haben. Außerdem lädt die Universität einmal pro Jahr alle Förderer und Geförderten zu einer Festveranstaltung ein (z. B. anlässlich der feierlichen Übergabe der Stipendien), auf der sie sich persönlich kennen lernen können.
7. Können wir als Förderer das Semester bestimmen, aus dem die Geförderten stammen?
Bei der zweckgebundenen Förderung, die bei uns ab dem 3er-Paket möglich ist (von 3 gegebenen Stipendien werden 2 in von Ihnen gewünschten Studiengänge vergeben) können Sie zwar nicht das exakte Semester bestimmen, aber neben dem Studienfach auf jeden Fall auch die Studienphase (Bachelor/Master), in der sich Ihre künftigen StipendiatInnen befinden. Wenn Sie beispielsweise 1 Stipendium in den Studiengang Chemie vergeben möchten, können Sie zusätzlich angeben, ob die oder der Geförderte aus dem Bachelorstudiengang, oder aber aus dem Masterstudiengang Chemie stammen soll.
8. Ist es möglich, Namensstipendien zu vergeben?
Der Begriff Deutschlandstipendium ist geschützt und kann nicht durch einen anderen Namen ersetzt werden. Durchaus möglich ist es aber, den (Firmen)-Namen neben dem Deutschlandstipendium aufzuführen, also z. B. „Deutschlandstipendium - gegeben von der Firma XY“.
9. Wenn wir mit dem Kontakt zu den von uns geförderten StipendiatInnen nach Ablauf eines Jahres sehr zufrieden sind, ist es dann möglich, dass wir diese Person auch im Folgejahr fördern?
Ein Anspruch darauf besteht nicht. Aber Sie können uns dies als Wunsch mitteilen. Das Verfahren ist dabei dieses: zunächst muss die jeweils geförderte Person erneut die Leistungskriterien erfüllen, um Anspruch auf eine Fortsetzung des Stipendiums zu haben. Liegt dieser Anspruch vor und beide Seiten haben Interesse an der Fortsetzung der Förder-Beziehung, so werden wir uns bemühen, dies bei der Zuordnung der Stipendien zu berücksichtigen, die ansonsten grundsätzlich nach dem Zufallsprinzip erfolgt. Sollte die erneute Zuordnung nicht zustande kommen, sehen wir darin jedoch auch eine Chance: schließlich würden wir Ihr Stipendium einer anderen, hochbegabten Person zuordnen, sodass grundsätzlich auch hieraus wieder eine neue, erfreuliche Förder-Beziehung erwachsen kann.
10. Inwieweit erhalten Förderer mit beratender Stimme Einblick in die Daten der Bewerber?
Förderer, die mit beratender Stimme an den Sitzungen der Vergabekommission teilnehmen, erhalten vollen Einblick in die anonymisierten, während der Sitzung zu diskutierenden Bewerbungsdaten.
