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Erfinder- und Patentberatung

Grundsätzlich bestehen für Institute der Universität zwei Möglichkeiten der Erfindungsverwertung:

Die Universität hat mit der externer LinkTechnologie-Lizenz-Büro (TLB) der Baden-Württembergischen Hochschulen GmbH eine Vereinbarung über die Bearbeitung von Schutzrechten getroffen. Das TLB unterstützt danach die Hochschulen und ihre Mitglieder in Fragen des Schutzes und der Verwertung von geistigem Eigentum und vergibt Lizenzen an innovativen Technologien. Prüfung, Schutzrechtsanmeldung und Verwertung sind dabei für einen Maximalbetrag von 4.500,- € möglich. Im Erfolgsfall behält die TLB GmbH zusätzlich 30% des Erlöses als Erfolgshonorar ein.

TLB Logo

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der selbständigen Verwertung durch das Institut. Die Entscheidung, welche der Möglichkeiten gewählt wird, obliegt der Institutsleitung.

Bei Fragen bezüglich der Gestaltung von Kooperationsverträgen mit der Industrie hinsichtlich der Schutzrechte, wenden Sie sich im Vorfeld gerne an die uni-internKolleginnen aus dem Bereich Drittmittel.

Allgemeine Informationen:

Hochschulerfinder sind gem. § 5 externer LinkArbeitnehmererfindergesetz verpflichtet, ihre Erfindungen unverzüglich schriftlich ihrem Arbeitgeber zu melden. Die Erfindungsmeldung wird von der Zentralen Verwaltung, Dezernat I, an das TLB weitergeleitet, sofern das betroffene Institut an einer eigenen Verwertung der Erfindung nicht interessiert ist und dies der Zentralen Verwaltung entsprechend mitteilt. Spätestens vier Monate nach Eingang der Erfindungsmeldung in der Zentralen Verwaltung wird der Erfinder darüber informiert, ob und in welchem Umfang die Universität die Erfindung in Anspruch nimmt.

Ihr Ansprechpartner an der Universität:
Dr.-Ing. Ulrich Eggert
 

Weiterführende Links:

uni-internRundschreiben Nr. 18/2002: Änderung des Arbeitnehmererfindergesetzes
uni-internRundschreiben Nr. 25/2002: Auswirkungen der Novellierung des ArbNErfG auf die Drittmittelverträge 
uni-internRundschreiben Nr. 39/2006: Rechte an Erfindungen und Patenten
uni-internRundschreiben Nr. 40/2006: Patent- und Erfinderberatung
uni-internFormular für die Erfindungsmeldung (doc)