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Forschungsverwaltung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Drittmittel stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Drittmittel zur Verfügung. Je nach Komplexität der Sachverhalte stimmen wir uns mit den Kollegen und Kolleginnen der Sachgebiete Forschungsförderung und Technologietransfer/Existenzgründung ab.
 
Insbesondere helfen wir Ihnen bei folgenden Anliegen:
  1. Formalitäten und Kalkulation bei Anträgen (z.B. an die Bundes- und Landesministerien) und Angeboten an die Industrie
  2. Vertragsgestaltung bei Auftragsforschung und Kooperationen mit der Industrie, nationalen und internationalen Verbundprojekten (EU, Bundesprojekte u.a.), einschließlich Geheimhaltungsvereinbarungen
  3. Beratung bei der Einwerbung von Spendengeldern
  4. Beratung zur Mittelverwendung einschließlich der Gegenprüfung von Verwendungsnachweisen (außer EU)
Bitte nutzen Sie für allgemeine Fragen oder wenn Sie nicht genau wissen, an wen Sie sich wenden müssen folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
 
Telefonisch:
 
über die Drittmittel-Hotline (innerhalb der Universität): 685-88033
Erreichbarkeit: Mo- Do: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00Uhr, Fr: 9.00-12.00Uhr
 
oder per E-Mail

Rundschreiben: Hier finden Sie alle relevanten Rundschreiben zum Thema Drittmittel ab 2002

Formularschrank: Hier stehen die Drittmittelrichtlinien, die VWV-Kostenfestlegung, Musterverträge, die Drittmittelanzeige und vieles mehr zum Download zur Verfügung.