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7. Rahmenprogramm

Das 7. Europäische Forschungsrahmenprogramm
 

Das 7. RP umfasst mit einer Laufzeit von 2007 bis 2013 abweichend von den bisherigen Rahmenprogrammen einen Zeitraum von sieben Jahren. Das Gesamtbudget beträgt rund 54 Mrd. Euro (inkl. des Euratom-Programms). Dies ist eine deutliche Aufstockung der Mittel im Vergleich zum 6. RP und beträgt eine Steigerung der jährlichen Ausgaben um rund 60 Prozent.

Die thematischen Schwerpunkte und Förderinstrumente des 6. RP werden im 7. RP größtenteils weiterverfolgt. Neue Impulse setzt das Programm durch eine verstärkte Förderung der Grundlagenforschung (Frontier Research), sowie dem Einsatz Europäischer Technologieplattformen (European Technology Platforms, ETP), die unter Einbeziehung aller Akteure und insbesondere der Industrie, strategisch wichtige Themen für die Forschung definieren sollen, die das Wachstum in Europa betreffen.

Das Rahmenprogramm gliedert sich in vier Spezifische Programme: "Kooperation", "Ideen" , "Menschen" und "Kapazitäten" .

Weitere Informationen: Broschüre der Kommission

Rundschreiben der Zentralen Verwaltung zum 7. Rahmenprogramm:

Kostenkalkulation im 7. Rahmenprogramm

Mit der Abschaffung des Zusatzkostenmodells (AC-Modell) werden alle Teilnehmer im 7. RP dazu aufgefordert, ihre gesamten Projektkosten - direkte und indirekte - zu ermitteln. Auf diese Gesamtkosten gelten die folgenden Erstattungsquoten:

Forschungs- und Technologieentwicklungsaktivitäten: 75%
Demonstrationsaktivitäten: 50%
Sonstige Aktivitäten (z. B. Management, Training): 100%
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen: 100%

Direkte Kosten sind alle belegbaren finanziellen Aufwendungen, die einem Projekt direkt zugeordnet werden können (insbesondere Personalkosten, Reisekosten und Geräteanschaffungen). Im 7. RP ist nun auch die Abrechnung von festangestelltem Personal, das für ein EU-Projekt arbeitet, möglich. Die für das Projekt erbrachte Arbeitszeit ist in Form von Zeiterfassungsblättern (time sheets) nachzuweisen und vom Vorgesetzten bzw. Projektleiter unterschriftlich zu bestätigen.

Indirekte Kosten sind anteilige Aufwendungen, die einem Projekt zwar nicht direkt zugeordnet werden können, die aber in unmittelbaren Zusammenhang mit den direkten Kosten stehen (Raummieten, Strom- und Heizungskosten, Telefon- und Kopierkosten, Verwaltungsgemeinkosten etc.). Für öffentliche Einrichtungen, die ihre indirekten Kosten noch nicht eindeutig bestimmen können, wird es auch im 7. RP zunächst noch die Möglichkeit geben, eine Pauschale für diese Kosten anzusetzen. Diese Pauschale beträgt 60% der direkten Kosten. Dies gilt für alle Projekte, die Forschungs- und Technologieentwicklungsaktivitäten und Demonstrationsaktivitäten beinhalten. Für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen beträgt die Pauschale für indirekte Kosten 7% der direkten Kosten.