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Landesprogramme

„Junge Innovatoren“

Das Förderprogramm Junge Innovatoren hilft jungen wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dabei, sich zur Herstellung und zum Vertrieb von innovativen Produkten oder Verfahren selbständig zu machen.

Förderwürdig sind nur Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte und Verfahren geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.

Mit dem Programm soll eine Alternative zur abhängigen Beschäftigung geschaffen werden und gleichzeitig der Technologie- bzw. Know-how-Transfer von den Hochschulen in die Wirtschaft gefördert werden. Insbesondere zukunftsträchtige Felder wie Optoelektronik, Biotechnologie, Medizintechnik, Solartechnik, Automatisierungstechnik und Mechatronik stehen im Förderfokus.
 

Die Förderung besteht aus drei Bausteinen:

  • Vergütung der Gründerin oder des Gründers für längstens zwei Jahre (in besonderen Fällen drei Jahre) in Höhe von 50 Prozent einer Stelle im TV-L Stufe 13
  • Möglichkeit zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung
  • Betriebswirtschaftliche Weiterbildung durch Gruppen- oder Einzelcoaching
 
Programm "Junge Innovatoren" wird neu aufgelegt!

Die wichtigsten Änderungen:

  • Öffnung der Zielgruppe (wiss. MA, Absolventen/- innen Master und Diplom), GründerInnen mit vorgelagerter Gründerstipendiumsförderung, externe Doktoranden, Promotionsstipendiaten)
  • Bereitstellung von Sachmitteln von bis zu 20.000 €
  • Einheitlicher Coachingmittelsatz von bis zu 5.500 €
 

Alle relevanten Informationen und Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie unter:
http://www.junge-innovatoren.de

 
 
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